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   BPatG, 22.03.2023 - 8 Ni 9/23 (EP)   

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https://dejure.org/2023,14787
BPatG, 22.03.2023 - 8 Ni 9/23 (EP) (https://dejure.org/2023,14787)
BPatG, Entscheidung vom 22.03.2023 - 8 Ni 9/23 (EP) (https://dejure.org/2023,14787)
BPatG, Entscheidung vom 22. März 2023 - 8 Ni 9/23 (EP) (https://dejure.org/2023,14787)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (32)

  • BGH, 05.06.1997 - X ZR 139/95

    "Leiterplattennutzen"; Rechtsfolgen der Verletzung eines Gebrauchsmusters; …

    Auszug aus BPatG, 22.03.2023 - 8 Ni 9/23
    Bei der Ausstellung einer Vorrichtung auf einer Messe ist daher maßgeblich, ob die konkrete Anschauungsmöglichkeit des Gegenstands dem Betrachter die in ihm verkörperte Lehre preisgibt (vgl. BGH GRUR 1997, 892 - Leiterplattennutzen mwN; BGH GRUR 1963, 311, 313 - Stapelpresse).

    Erforderlich ist demnach nicht nur, dass die aus dem ausgestellten Objekt ersichtliche Lehre mit der des späteren Schutzrechtes übereinstimmt (vgl. BGH GRUR 1988, 755, 756 - Druckguß), sondern auch, dass ein hinreichend sachkundiger Betrachter auf diese Weise die benutzte technische Lehre erkennen und verstehen kann (vgl. BGH GRUR 1997, 892 - Leiterplattennutzen mwN).

    Das setzt die Möglichkeit einer Kenntnisnahme voraus, die ihm auch diese Informationen vermittelt (BGH GRUR 1997, 892 - Leiterplattennutzen).

    Eine Kenntnisnahme der Lehre des Streitpatents mit sämtlichen erfindungsgemäßen Merkmalen (vgl. BGH GRUR 1997, 892 - Leiterplattennutzen) aufgrund des "Hineinsehens" in das Gerät hat die Klägerin demnach schon nicht behauptet.

  • BGH, 05.03.1996 - X ZB 13/92

    "Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem"; Voraussetzungen der Teilung eines …

    Auszug aus BPatG, 22.03.2023 - 8 Ni 9/23
    der Erfindung erlangen (BGH GRUR 2022, 1294 Oberflächenbeschichtung;… GRUR 2020, 833 Rn. 28 - Konditionierverfahren), d.h. wenn die beanspruchte Lehre aus der Benutzung erkennbar wird und die Weiterverbreitung des auf diese Weise erlangten Wissens von der Erfindung nach der allgemeinen Lebenserfahrung nahegelegen oder doch wenigstens nicht unwahrscheinlich ist (…vgl. BGH GRUR 2015, 463 Rn. 39 - Presszange; GRUR 1996, 747, 752 - Lichtbogen-Plasma-System;… Benkard/Melullis, PatG, 11. Aufl., § 3 PatG Rn. 125).

    worden und eine Geheimhaltung auch sonst nicht zu erwarten, ist in der Regel davon auszugehen, dass mit der Lieferung die Kenntnis von der Erfindung der Öffentlichkeit preisgegeben und die jedenfalls nicht fernliegende Möglichkeit geschaffen worden ist, dass beliebige Dritte von ihr Kenntnis nehmen können (vgl. zum Ganzen BGH GRUR 1996, 747, 752 - Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem, BGH…, Urteil vom 8.11.2016, X ZR 116/14 - Wärmespeicher, juris Rn. 26;… BGH GRUR 2020, 833 Rn. 28 f. - Konditionierverfahren).

    Denn unter diesen Voraussetzungen kann nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge damit gerechnet werden, dass derjenige, der durch die Benutzungshandlung von der Erfindung erfahren hat, sich vertragstreu verhalten und seine Kenntnis nicht weitergeben wird (BGH GRUR 1996, 747, Rn. 89 - Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem).

    Stellt sich allerdings heraus, dass der Mitteilungsempfänger die erlangte Kenntnis unter Bruch der Geheimhaltungspflicht tatsächlich an Dritte verraten hat, ist die zunächst begründete Erwartung der Geheimhaltung widerlegt und der Gegenstand der Benutzungshandlung offenkundig geworden (BGH GRUR 1996, 747, Rn. 89 - Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem; BGH GRUR 1966, 484, 487 - Pfennigabsatz I;… Busse/Keukenshrijver, 9. Aufl. 2020, § 3 PatG Rn. 50 mwN).

  • BGH, 12.04.2022 - X ZR 73/20

    Oberflächenbeschichtung - Patentnichtigkeitssache: Öffentliche Zugänglichkeit …

    Auszug aus BPatG, 22.03.2023 - 8 Ni 9/23
    der Erfindung erlangen (BGH GRUR 2022, 1294 Oberflächenbeschichtung;… GRUR 2020, 833 Rn. 28 - Konditionierverfahren), d.h. wenn die beanspruchte Lehre aus der Benutzung erkennbar wird und die Weiterverbreitung des auf diese Weise erlangten Wissens von der Erfindung nach der allgemeinen Lebenserfahrung nahegelegen oder doch wenigstens nicht unwahrscheinlich ist (…vgl. BGH GRUR 2015, 463 Rn. 39 - Presszange; GRUR 1996, 747, 752 - Lichtbogen-Plasma-System;… Benkard/Melullis, PatG, 11. Aufl., § 3 PatG Rn. 125).

    Die maßgeblichen Kenntnisse (insbesondere über das "Innenleben" des SEABOB F5) blieben auch auf die Klägerin beschränkt (vgl. BGH GRUR 2022, 1294 Rn. 124 - Oberflächenbeschichtung; BGH…, Urteil vom 14.5.2019, X ZR 93/17, BeckRS 2019, 17249 Rn. 34), ohne Anhaltspunkte für eine Weitergabe an eine unbestimmte Vielzahl Dritter (siehe hierzu ausführlich unten, Ziffer 2.6 b)).

    Auf den Einwand der Klägerin, dass sie zum damaligen Zeitpunkt noch nicht in das Vertriebsnetz der Beklagten eingebunden gewesen und noch kein Händlervertrag bestanden habe, kommt es dabei nicht an, wobei nach der Rechtsprechung auch kein eigenes Interesse des an der Entwicklungstätigkeit beteiligten Dritten - hier der Klägerin - an der Geheimhaltung erforderlich ist (vgl. BGH GRUR 2022, 1294 Rn. 124 - Oberflächenbeschichtung, Rn. 120); vielmehr ist für das Zustandekommen der (konkludenten) Geheimhaltungspflicht alleine die konkrete Zusammenarbeit im Zeitraum August bis Oktober 2011 zwischen den Unternehmen der Klägerin und der Beklagten zur Erprobung zu "Prototypen-Testzwecken" maßgeblich.

  • LG Düsseldorf, 01.12.2022 - 4b O 60/21
    Auszug aus BPatG, 22.03.2023 - 8 Ni 9/23
    Ergänzend verweist die Klägerin auf das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 1. Dezember 2022 im parallelen Verletzungsstreit (Az.: 4b O 60/21, NK037) sowie, zur Stützung ihrer Auffassung der Neuheitsschädlichkeit der NK019, auf einen Hinweis des Europäischen Patentamts in einem Einspruchsverfahren zu einem parallelen Patent (Teilanmeldung des Streitpatents) mit der Anmeldenummer 18157394.0 (NK038).

    Soweit das LG Düsseldorf im Urteil 4b O 60/21 zu Merkmal 1.8 ergänzend auslegt, dass die Funktion des Flutungsraums darin bestehe, die darin bereichsweise angeordneten Energiespeicher zu kühlen, so kann diese engere Auslegung dahingestellt bleiben, da sie für die Beurteilung der Patentfähigkeit nicht entscheidungsrelevant ist.

    Abweichend von der Auslegung des LG Düsseldorf im Urteil 4b O 60/21, wonach die Energiespeicher als "Batterien" ausgebildet sein sollen, ist das Merkmal "Energiespeicher" darauf nicht beschränkt.

  • BGH, 19.04.2001 - I ZR 238/98

    DIE PROFIS; Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen

    Auszug aus BPatG, 22.03.2023 - 8 Ni 9/23
    Ein behauptetes Vergessen kann danach z. B. glaubhaft sein, wenn ein langer Zeitraum verstrichen ist und die behaupteten Ereignisse keine besondere Originalität und Einzigartigkeit aufwiesen, sondern lang zurückliegende Alltagsvorgänge darstellen (vgl. BGH NJW-RR 2002, 612, 613;… MüKo-Fritsche, aaO, § 138 ZPO Rn. 32;… Musielak/Voit, 20. Aufl. 2023, § 138 Rn. 16).

    Bestreitet eine Partei unzulässig mit Nichtwissen, führt das dazu, dass der Vortrag des Gegners gemäß § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden gilt (vgl. BGH NJW 2019, 3788; BGH, Urteil vom 22.04.2016 - Az. V ZR 256/14; BGH, Urteil vom 19.4. 2001 - I ZR 238/98; BGH, Urteil vom 10.10.1994 - Az. II ZR 95/93).

  • BGH, 10.10.1994 - II ZR 95/93

    Offenlegung von Sondervorteilen der Gründungsgesellschafter im Emissionsprospekt …

    Auszug aus BPatG, 22.03.2023 - 8 Ni 9/23
    Die bloße Behauptung, sich nicht zu erinnern, reicht indessen nicht aus (vgl. etwa BGH VersR 2016, 1483; BGH, Beschluss vom 07.11.2007 - Az. IV ZR 149/04; BGH, Urteil vom 10.10.1994, Az. II ZR 95/93; OLG München, Beschluss vom 22.10.2020 - Az. 25 U 3434/20), vielmehr sind nähere Umstände darzutun, die das Fehlen von Erinnerung glaubhaft machen (vgl. BGH, Beschluss v. 30. November 2019. VI ZR 428/17).

    Bestreitet eine Partei unzulässig mit Nichtwissen, führt das dazu, dass der Vortrag des Gegners gemäß § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden gilt (vgl. BGH NJW 2019, 3788; BGH, Urteil vom 22.04.2016 - Az. V ZR 256/14; BGH, Urteil vom 19.4. 2001 - I ZR 238/98; BGH, Urteil vom 10.10.1994 - Az. II ZR 95/93).

  • BGH, 21.04.2020 - X ZR 75/18

    Europäisches Patent: Hinreichende Wahrscheinlichkeit für Kenntniserlangung …

    Auszug aus BPatG, 22.03.2023 - 8 Ni 9/23
    der Erfindung erlangen (BGH GRUR 2022, 1294 Oberflächenbeschichtung; GRUR 2020, 833 Rn. 28 - Konditionierverfahren), d.h. wenn die beanspruchte Lehre aus der Benutzung erkennbar wird und die Weiterverbreitung des auf diese Weise erlangten Wissens von der Erfindung nach der allgemeinen Lebenserfahrung nahegelegen oder doch wenigstens nicht unwahrscheinlich ist (…vgl. BGH GRUR 2015, 463 Rn. 39 - Presszange; GRUR 1996, 747, 752 - Lichtbogen-Plasma-System;… Benkard/Melullis, PatG, 11. Aufl., § 3 PatG Rn. 125).

    worden und eine Geheimhaltung auch sonst nicht zu erwarten, ist in der Regel davon auszugehen, dass mit der Lieferung die Kenntnis von der Erfindung der Öffentlichkeit preisgegeben und die jedenfalls nicht fernliegende Möglichkeit geschaffen worden ist, dass beliebige Dritte von ihr Kenntnis nehmen können (vgl. zum Ganzen BGH GRUR 1996, 747, 752 - Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem, BGH…, Urteil vom 8.11.2016, X ZR 116/14 - Wärmespeicher, juris Rn. 26; BGH GRUR 2020, 833 Rn. 28 f. - Konditionierverfahren).

  • BGH, 10.11.1998 - X ZR 137/94

    Herzklappenprothese

    Auszug aus BPatG, 22.03.2023 - 8 Ni 9/23
    Dem Geschäftsführer der Klägerin war bekannt, dass es sich bei der leihweisen Überlassung des SE- ABOB F5 im Zeitraum 24. August 2011 bis Oktober 2011 um eine Entwicklungs- und Erprobungstätigkeit bei gewerblicher Betätigung (vgl. BGH NJW-RR 1999, 834 - Herzklappenprothese) handelte.

    Bei dieser Sachlage musste es für den Geschäftsführer der Klägerin ohne weiteres einsichtig sein, dass die Beklagte im Hinblick auf die offensichtlich laufende Entwicklung und Erprobung von betriebsgeheimen Know-how ein zu respektierendes betriebliches Interesse daran hatte, die entstehenden Kenntnisse nicht nach außen dringen zu lassen (vgl. BGH NJW-RR 1999, 834 - Herzklappenprothese).

  • EGMR, 17.03.2015 - 6/14

    LICA v. ROMANIA

    Auszug aus BPatG, 22.03.2023 - 8 Ni 9/23
    a) Die Anlagen NK035, NK036 zeigen auf den Seiten 6/14 bis 14/14 bzw. 1/4 bis 4/4 jeweils "Dummys" in geöffnetem Zustand, wobei durch Beschriftung der Fotos bestimmte Merkmale des "Innenlebens" erläutert werden.

    Zu einer Öffnung des Ausstellungsstücks auf der "Boot 2012" derart, dass ein bestimmter Betrachter das Innenleben wie auf den Abbildungen der NK035 (Seiten 6/14 bis 14/14) und NK036 (Seiten 1/4 bis 4/4) zur Kenntnis nehmen konnte, ist somit bereits nicht vorgetragen.

  • BGH, 13.03.2001 - X ZR 155/98

    Schalungselemen; Patentschutz für eine in einem Bauelement verwirklichte …

    Auszug aus BPatG, 22.03.2023 - 8 Ni 9/23
    Bei einer zeitlich begrenzten leihweisen Übergabe von Prototypen zum Testen sei dies nicht der Fall, insbesondere liege eine öffentliche Zugänglichkeit nicht vor, wenn es - wie hier - an Untersuchungsmöglichkeiten für Dritte fehle (unter Hinweis auf BGH GRUR 2001, 819 - Schalungselement).

    Mangels Untersuchungsmöglichkeit (vgl. BGH GRUR 2001, 819, Rn. 39 - Schalungselement) für reine Nutzer (Fahrer) kann daher nicht mit einer auch nur entfernt liegenden Möglichkeit der Kenntnisnahme des "Innenlebens" des SE- ABOB F5 und damit sämtlicher Merkmale des Streitpatents gerechnet werden.

  • EuG, 14.04.2021 - T-579/19

    The KaiKai Company Jaeger Wichmann/ EUIPO () und articles de gymnastique ou de …

  • BGH, 23.07.2019 - VI ZR 337/18

    Schadensersatzansprüche wegen eines Verkehrsunfalls; Zulässiges Bestreiten mit …

  • BGH, 22.04.2016 - V ZR 256/14

    Bestreiten des Inhalts eines von dem bevollmächtigten Untervermittler einer …

  • BGH, 16.03.2017 - I ZR 205/15

    Antrag auf Schriftvergleichung zum Beweis der Echtheit einer Unterschrift: …

  • BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 92/05

    Betrieb einer Sicherheitseinrichtung

  • BGH, 13.07.2010 - Xa ZR 126/07

    Klammernahtgerät

  • BGH, 16.11.2012 - V ZR 179/11

    Forderungsprätendentenstreit zwischen der Witwe eines GmbH-Geschäftsführers und …

  • BGH, 03.02.2015 - X ZR 76/13

    Stabilisierung der Wasserqualität - Beurteilung der Widerruflichkeit eines …

  • BGH, 28.09.2016 - IV ZR 41/14

    Fondsgebundene Lebensversicherung: Rücktritt von einem Altvertrag; Wirksamkeit …

  • BGH, 09.12.2014 - X ZR 6/13

    Presszange - Patentnichtigkeitssache: Offenkundige Vorbenutzung einer Erfindung …

  • BGH, 05.04.2011 - X ZR 1/09

    Dentalgerätesatz - EPÜ Art. 54 Abs. 1, 2

  • OLG München, 01.12.2020 - 25 U 5829/20

    Treuwidriger Widerspruch des Versicherungsnehmers einer im sog. Policenmodell …

  • BGH, 30.01.2019 - VI ZR 428/17

    Bestreiten mit Nichtwissen: Fall der Zulässigkeit des Bestreitens eigener …

  • BGH, 25.11.1965 - Ia ZR 117/64

    Patent für einen hohen Absatz für Damenschuhe - Patent für einen Pfennigabsatz - …

  • BGH, 08.11.2016 - X ZR 116/14

    Patentnichtigkeitssache: Offenkundige Vorbenutzung des Streitpatents

  • BGH, 14.05.2019 - X ZR 93/17

    Patentnichtigkeitssache: Unteransprüche in der Patentauslegung; öffentliche …

  • BGH, 25.01.2022 - X ZR 27/20

    Nichtigkeitsverfahren gegen ein mit Wirkung für die Bundesrepublik erteiltes …

  • BGH, 22.01.1963 - Ia ZR 60/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.11.2007 - IV ZR 149/04

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

  • BPatG, 28.07.2021 - 3 Ni 27/19

    "Stellt eine Zweckangabe, wie "zum Aufbringen von Farbschichten", aufgrund der im …

  • BGH, 12.07.1988 - X ZR 22/86

    Anforderungen an die Benutzungshandlung

  • OLG Dresden, 27.01.2021 - U 6/20
  • BPatG, 03.04.2025 - 7 Ni 13/22
    zu beweisen, dass die nicht zu entfernt liegende Möglichkeit bestanden hat, dass beliebige Dritte und damit auch Sachverständige zuverlässige und ausreichende Kenntnis von dem - mit dem Erfindungsgedanken nach dem Patent wesensgleichen - Gegenstand der Vorbenutzung erhalten haben (BGH, GRUR 2001, 819 - Schalungselement; GRUR 1966, 484, 486 - Pfennigabsatz; BPatG, Urteil vom 22. März 2023 - 8 Ni 9/23 (EP) -, Rn. 125, juris;… Urteil vom 11. Oktober 2016 - 2 Ni 5/12 (EP) -, Rn. 99, juris).
  • BPatG, 03.04.2025 - 7 Ni 14/22
    zu beweisen, dass die nicht zu entfernt liegende Möglichkeit bestanden hat, dass beliebige Dritte und damit auch Sachverständige zuverlässige und ausreichende Kenntnis von dem - mit dem Erfindungsgedanken nach dem Patent wesensgleichen - Gegenstand der Vorbenutzung erhalten (BGH, GRUR 2001, 819 - Schalungselement; GRUR 1966, 484, 486 - Pfennigabsatz; BPatG, Urteil vom 22. März 2023 - 8 Ni 9/23 (EP) -, Rn. 125, juris;… Urteil vom 11. Oktober 2016 - 2 Ni 5/12 (EP) -, Rn. 99, juris).
  • BPatG, 07.08.2025 - 7 Ni 5/25
    Die Partei, die sich auf eine offenkundige Vorbenutzung beruft, ist hierfür darlegungs- und beweisbelastet (vgl. BGH GRUR 2001, 819 - Schalungselement; BGH…, Urteil vom 10. November 1998, X ZR 137/94, Rn. 40, juris; BPatG, Urteil vom 22. März 2023 - 8 Ni 9/23 (EP) -, Rn. 125, juris; BPatG…, Urteil vom 11. Oktober 2016 - 2 Ni 5/12 (EP) -, Rn. 99, juris).
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