Rechtsprechung
| VGH Hessen, 24.01.1989 - 8 Q 31/89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 123 Abs 2 S 2 VwGO, § 18 Abs 1 S 2 GastG, § 4 SperrzeitV HE
Einstweilige Anordnung bei Anhängigkeit der Hauptsache im Berufungsverfahren - Sperrzeitverkürzung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- VGH Hessen, 02.10.1989 - 8 UE 68/86
Verkürzung der Sperrzeit für eine Diskothek
Auszug aus VGH Hessen, 24.01.1989 - 8 Q 31/89
Über die dagegen vom Antragsgegner eingelegte unter dem Aktenzeichen 8 UE 68/86 vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof anhängige Berufung ist noch nicht entschieden.Rn. 5 Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Antragsschriftsatz nebst Anlagen sowie auf den Inhalt der Gerichtsakte 8 UE 68/86 (= VG Kassel V/2 E 1261/83) und die darin befindlichen Behördenvorgänge (2 Bände) Bezug genommen.
- BVerwG, 05.11.1985 - 1 C 14.84
Unmöglichkeit der Ausübung eines Gaststättengewerbes in der erlaubten Betriebsart …
Auszug aus VGH Hessen, 24.01.1989 - 8 Q 31/89
Unverzichtbares Merkmal des Gewerbebetriebes ist lediglich die Absicht der Gewinnerzielung, nicht aber die Möglichkeit, diese Absicht auch zu verwirklichen (BVerwG, U. v. 05.11.85 -- 1 C 14.84 --, GewArch 1986, S. 96 ff.). - BVerwG, 23.09.1976 - 1 C 7.75
Sperrzeit - Öffentliches Bedürfnis - Offenhaltung der Gaststätte - Repressive …
Auszug aus VGH Hessen, 24.01.1989 - 8 Q 31/89
Diese als repressives Verbot mit Ausnahmevorbehalt ausgestalteten Vorschriften (BVerwG, U. v. 23.09.76 -- 1 C 7.75 --, GewArch 1977, S. 24 und ihm folgend Hess. VGH, U. v. 27.10.86 -- 8 UE 1123/84 --, GewArch 1987, S. 245) stellen selbst bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen -- ein öffentliches Bedürfnis oder besondere örtliche Verhältnisse -- die Verkürzung der allgemeinen Sperrzeit in das Ermessen der Behörde und begründen mitnichten einen (materiellen) Rechtsanspruch des Gastwirts auf eine solche Vergünstigung. - VGH Hessen, 27.10.1986 - 8 UE 1123/84
Auszug aus VGH Hessen, 24.01.1989 - 8 Q 31/89
Diese als repressives Verbot mit Ausnahmevorbehalt ausgestalteten Vorschriften (BVerwG, U. v. 23.09.76 -- 1 C 7.75 --, GewArch 1977, S. 24 und ihm folgend Hess. VGH, U. v. 27.10.86 -- 8 UE 1123/84 --, GewArch 1987, S. 245) stellen selbst bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen -- ein öffentliches Bedürfnis oder besondere örtliche Verhältnisse -- die Verkürzung der allgemeinen Sperrzeit in das Ermessen der Behörde und begründen mitnichten einen (materiellen) Rechtsanspruch des Gastwirts auf eine solche Vergünstigung.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2023 - 5 B 757/23
Keine erneute Eilentscheidung zur Einstufung der AfD-Bundespartei als …
Rn. 30 Vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 24. Januar 1989 - 8 Q 31/89 -, DVBl 1989, 413, juris, Rn. 9; Schoch, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, § 123 VwGO Rn. 113 [Februar 2002]; Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 123 Rn. 61. - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2023 - 5 B 757/23
Trennung; Verweisung; Instanzielle; Zuständigkeit; Gericht der Hauptsache
Rn. 16 Vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 24. Januar 1989 - 8 Q 31/89 -, DVBl 1989, 413, juris, Rn. 9; Schoch, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Werkstand: März 2023, § 123 VwGO Rn. 113; Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 123 Rn. 61.
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