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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 17.09.1997 - 8 R 4/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5104
OVG Saarland, 17.09.1997 - 8 R 4/95 (https://dejure.org/1997,5104)
OVG Saarland, Entscheidung vom 17.09.1997 - 8 R 4/95 (https://dejure.org/1997,5104)
OVG Saarland, Entscheidung vom 17. September 1997 - 8 R 4/95 (https://dejure.org/1997,5104)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SchwbG § 7 Abs. 1 § 9 Abs. 1 § 11
    Schwerbehindertenrecht: Anrechnung des GmbH-Geschäftsführers auf die Anzahl der Pflichtplätze für Schwerbehinderte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verpflichtung zur Leistung einer Ausgleichsabgabe ; Anrechnung eines Schwerbehinderten auf einen Pflichtplatz; Begriff des Arbeitsplatzes im Schwerbehindertenrecht; Tätigkeit eines Organwalter juristischer Personen als Arbeitsplatz

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • BSG, 30.09.1992 - 11 RAr 79/91

    Schwerbehinderter Arbeitgeber - Anrechnung auf Pflichtplatz - …

    Auszug aus OVG Saarland, 17.09.1997 - 8 R 4/95
    Damit hat er allein als Mehrheitsgesellschafter entscheidenden Einfluß auf die GmbH und kann aufgrund dieser rechtlichen Position auch als Geschäftsführer über seine Arbeitskraft, die Arbeitszeit und den Arbeitsort frei verfügen, ohne Weisungen unterworfen zu sein (vgl. BSG, Urteil vom 30.9.1992 - 11 RAr 79/91 - NJW 1993, 3288 (L) = MDR 1993, 456 , m.w.N.).

    Ein Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter ist - unstreitig - nicht Arbeitnehmer (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 24.2.1994, - 5 C 44/92 - Buchholz 436.61 § 9 SchwbG Nr. 1, die Anwendbarkeit des § 7 Abs. 1 SchwbG auf Fremdgeschäftsführer ausdrücklich offenlassend; BSG, Urteil vom 30.9.1992 - 11 RAr 79/91-; LSG Niedersachsen, Urteil vom 9.8.1990 - L 10 Ar 79/90 -).

    Schließlich betrifft das Verfahren bei der Ausgleichsabgabe Massenvorgänge, bei denen Typisierungen und Generalisierungen als Regelungsinstrument grundsätzlich zulässig sind; gerade bei der gegebenen bevorzugenden, auf den Hauptzweck des SchwbG bezogenen Typisierung ist die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers besonders weit und der Kreis der hierdurch Benachteiligten nicht so groß, daß die Typisierung unzulässig erscheint (vgl. BVerwG…, Urteil vom 24.2.1994, a.a.O.; BSG, Urteil vom 30.9.1992, a.a.O.).

  • BVerwG, 24.02.1994 - 5 C 44.92

    Keine Anrechnung des schwerbehinderten Geschäftsführers einer GmbH auf …

    Auszug aus OVG Saarland, 17.09.1997 - 8 R 4/95
    Ein Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter ist - unstreitig - nicht Arbeitnehmer (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 24.2.1994, - 5 C 44/92 - Buchholz 436.61 § 9 SchwbG Nr. 1, die Anwendbarkeit des § 7 Abs. 1 SchwbG auf Fremdgeschäftsführer ausdrücklich offenlassend; BSG, Urteil vom 30.9.1992 - 11 RAr 79/91-; LSG Niedersachsen, Urteil vom 9.8.1990 - L 10 Ar 79/90 -).

    Arbeitgeber im Sinne der genannten Vorschrift sind schon nach deren Wortlaut nur schwerbehinderte Einzelunternehmer, nicht hingegen schwerbehinderte "arbeitgebergleiche Personen", die als Organ (oder als Organmitglied) einer juristischen Person Arbeitgeberfunktionen ausüben (BVerwG, Urteil vom 24.2.1994, a.a.O., m.w.N.).

    Schließlich betrifft das Verfahren bei der Ausgleichsabgabe Massenvorgänge, bei denen Typisierungen und Generalisierungen als Regelungsinstrument grundsätzlich zulässig sind; gerade bei der gegebenen bevorzugenden, auf den Hauptzweck des SchwbG bezogenen Typisierung ist die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers besonders weit und der Kreis der hierdurch Benachteiligten nicht so groß, daß die Typisierung unzulässig erscheint (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.2.1994, a.a.O.; BSG…, Urteil vom 30.9.1992, a.a.O.).

  • BVerwG, 21.10.1987 - 5 C 42.84

    Pflichtplatzquote - Beschäftigungspflicht - Anrechnung von Arbeitnehmern auf die …

    Auszug aus OVG Saarland, 17.09.1997 - 8 R 4/95
    Diese Begriffsbestimmung des Arbeitsplatzes entspricht der sonst im Arbeitsrecht üblichen; er umfaßt die Gesamtheit der dem Arbeitnehmer im Betrieb zugewiesenen Tätigkeitsbereiche mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten (BVerwG, Urteil vom 21.10.1987 - 5 C 42/84 - Buchholz 436.61 § 6 SchwbG Nr. 1 m.w.N.).

    Auszugehen ist davon, daß der allgemeine Gleichheitssatz dem Gesetzgeber bei der Abgrenzung des Kreises der von den Anrechnungsregelungen des Schwerbehindertengesetzes begünstigten Personen eine weitgehende, nur durch das Willkürverbot begrenzte Gestaltungsfreiheit einräumt (BVerwG, Urteil vom 21.10.1987, a.a.O.).

  • LSG Baden-Württemberg, 20.12.1995 - L 3 Ar 2276/93

    Anrechnung eines schwerbehinderten Geschäftsführers auf einen Pflichtplatz

    Auszug aus OVG Saarland, 17.09.1997 - 8 R 4/95
    Der Senat sieht daher gerade in der unkommentierten Streichung eine deutliche Rückkehr zu der Grundregel des Abs. 1 (ebenso LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.12.1995 - L 3 Ar 2276/93 -).
  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 77/89

    Abhängige Beschäftigung des Geschäftsführers einer GmbH

    Auszug aus OVG Saarland, 17.09.1997 - 8 R 4/95
    Schließlich ist auch zu sehen, daß sich der Arbeitnehmerbegriff in sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften findet und dort eine einzelfallbezogene Betrachtung erfährt (vgl. etwa BSG, Urteil vom 8.8.1990 - 11 RAr 77/89 -, zu § 168 Abs. 1 S. 1 AFG 1969, zur Frage der abhängigen Beschäftigung eines Gesellschafter-Geschäftsführers).
  • BGH, 21.12.1989 - X ZR 30/89

    Anspruch des Arbeitnehmer-Erfinders auf Herausgabe von geschäftlichen Unterlagen

    Auszug aus OVG Saarland, 17.09.1997 - 8 R 4/95
    Auch aus dem Geltungsbereich etlicher arbeitsrechtlicher Gesetze sind bei juristischen Personen die Mitglieder des Organs, das zu ihrer gesetzlichen Vertretung berufen ist, ausdrücklich ausgeschlossen (vgl. etwa § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG ), in anderen arbeitsrechtlichen Gesetzen findet sich hingegen keine den verwendeten Arbeitnehmerbegriff konkretisierende Regelung (vgl. § 1 des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen , das nach dem Urteil des BGH vom 21.12.1989 (- X ZR 30/89 -, NJW 1990, 1289 ) auf den Geschäftsführer einer Gesellschaft Anwendung findet).
  • LSG Niedersachsen, 09.08.1990 - L 10 Ar 79/90

    Rechtsweg; Pflichtarbeitsplätze; Arbeitgeber; Schwerbehinderter; …

    Auszug aus OVG Saarland, 17.09.1997 - 8 R 4/95
    Ein Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter ist - unstreitig - nicht Arbeitnehmer (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 24.2.1994, - 5 C 44/92 - Buchholz 436.61 § 9 SchwbG Nr. 1, die Anwendbarkeit des § 7 Abs. 1 SchwbG auf Fremdgeschäftsführer ausdrücklich offenlassend; BSG, Urteil vom 30.9.1992 - 11 RAr 79/91-; LSG Niedersachsen, Urteil vom 9.8.1990 - L 10 Ar 79/90 -).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 22.02.1989 - 4 L 8/89

    Festsetzungsverjährung für die Ausgleichsabgabe - Arbeitsplatzberechnung

    Auszug aus OVG Saarland, 17.09.1997 - 8 R 4/95
    Bei dieser Sachlage ist der Schluß, es solle trotz der Gesetzesänderung nach dem Willen des Gesetzgebers bei der bisherigen Rechtslage verbleiben, nach Auffassung des Senates nicht gerechtfertigt (so aber OVG Lüneburg, Urteil vom 22.2.1989 - 4 L 8/89-).
  • BVerwG, 08.03.1999 - 5 C 5.98

    Z: Zuschuß aus Mitteln der Ausgleichsabgabe für die Einrichtung

    Mit der grundsätzlichen Ausgrenzung sog. Organmitglieder aus dem Anwendungsbereich des § 7 Abs. 1 SchwbG befindet sich der Senat im übrigen in weitgehender Übereinstimmung mit Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. BSG, Urteil vom 30. September 1992 11 RAr 79/91 ; OVG Lüneburg, Urteil vom 22. Februar 1989 4 L 8/89 ; VGH Kassel, Urteil vom 19. September 1996 9 UE 3009/94 ; OVG Saarlouis, Urteil vom 17. September 1997 8 R 4/95 ; OVG Münster, Urteil vom 12. Dezember 1997 24 A 4419/95 ;… Cramer, SchwbG, 5. Aufl. 1998, § 7 Rn. 17;… Neumann/Pahlen, SchwbG, 9. Aufl. 1999, § 7 Rn. 46;… Dörner, SchwbG , § 7 Rn. 14;… Großmann, in: GK-SchwbG, 1992, § 7 Rn. 41).
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