Rechtsprechung
| BSG, 23.10.1984 - 8 RK 12/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Übernahme der Kosten einer stationären Behandlung der Ehefrau - Anforderungen an das Vorliegen einer versicherungspflichtigen Beschäftigung - Ansprüche auf Krankenhilfe während eines laufenden Asylverfahrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BSG, 28.06.1984 - 3 RK 27/83
Familienkrankenhilfe - Asylbewerber - Familienhilfe
Auszug aus BSG, 23.10.1984 - 8 RK 12/84
Der 3. Senat des BSG hat mit seinem (zur Veröffentlichung bestimmten) Urteil vom 28. Juni 1984 (3 RK 27/83) entschieden, daß Asylbewerber ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, jedenfalls im Sinne von § 205 Abs. 1 RVO, haben und deshalb insoweit die Voraussetzungen für den Anspruch des Versicherten auf Familienkrankenhilfe erfüllen. - BSG, 31.01.1980 - 8b RKg 4/79
Anerkennungsverfahren - Asylsuchender Ausländer - Asylberechtigung - Anspruch auf …
Auszug aus BSG, 23.10.1984 - 8 RK 12/84
Der Tatsache, daß bei Asylbewerbern die Dauer ihres Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland ungewiß ist, weil sie bei negativem Ausgang ihres Asylverfahrens mit ihrer Ausweisung rechnen müssen, kann nicht die maßgebliche Bedeutung zukommen, wie sie ihr der 8b und der 10. Senat des BSG im Kindergeldrecht zugemessen haben (BSGE 49, 254, 259; 53, 294), wo der Anspruch beim Berechtigten selbst bereits von seinem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet abhängt. - BSG, 15.06.1982 - 10 RKg 26/81
Asylverfahren; Anspruch auf Kindergeld; Aufenthalt im Bundesgebiet; …
Auszug aus BSG, 23.10.1984 - 8 RK 12/84
Der Tatsache, daß bei Asylbewerbern die Dauer ihres Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland ungewiß ist, weil sie bei negativem Ausgang ihres Asylverfahrens mit ihrer Ausweisung rechnen müssen, kann nicht die maßgebliche Bedeutung zukommen, wie sie ihr der 8b und der 10. Senat des BSG im Kindergeldrecht zugemessen haben (BSGE 49, 254, 259; 53, 294), wo der Anspruch beim Berechtigten selbst bereits von seinem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet abhängt.
- BSG, 30.04.1997 - 12 RK 30/96
Familienversicherung von Asylbewerbern
Die Rechtsprechung hat den Anspruch auf Familienhilfe nach § 205 RVO, der nach dessen Abs. 1 S 1 Halbs 1 von einem gewöhnlichen Aufenthalt des Angehörigen im Geltungsbereich der Reichsversicherungsordnung (RVO) abhing, bejaht, wenn sowohl der Aufenthalt des Mitglieds (Stammversicherten) als auch der des Angehörigen nach § 19 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) vom 16. Juli 1982 (BGBl I 946 - Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) aF) nur zur Durchführung des Asylverfahrens gestattet war (…BSGE 57, 93 = SozR 2200 § 205 Nr. 56 und BSG, Urteil vom 23. Oktober 1984 - 8 RK 12/84 - USK 84135 = Inf-AuslR 1985, 77), obwohl schon nach der damaligen Rechtsprechung zum Bundeskindergeldgesetz (BKGG) solche Asylbewerber keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland iS des § 1 Nr. 1 Bundeskindergeldgesetz (BKGG) hatten. - BSG, 25.06.1987 - 11a REg 1/87
Wohnsitz - Gewöhnlicher Aufenthalt - Asylbewerber - Erziehungsgeld
Die Entscheidung des 3. Senats läßt jedoch offen, ob er bei seinen Ausführungen zum gewöhnlichen Aufenthalt den § 30 Abs 3 Satz 2 SGB 1 auslegen und den Begriff in § 205 RVO inhaltsgleich verstehen wollte; die Entscheidung kann auch dahin verstanden werden, daß es dem 3. Senat, wie jedenfalls in der Anschlußentscheidung des 8. Senats vom 23. Oktober 1984 - 8 RK 12/84 - (InfAuslR 1985, 77), nur um die Auslegung des § 205 RVO ging. - BSG, 23.02.1988 - 10 RKg 17/87
Kindergeldanspruch - Asylbewerber - Rechtskräftige Ablehnung des Asylantrages - …
Ob für das Krankenversicherungsrecht etwas anderes zu gelten hat, wie der 3. Senat in seinem Urteil vom 28. Juni 1984 (…SozR 2200 § 205 Nr. 56) annimmt, kann offenbleiben (vgl dazu auch das Urteil des 12. Senats vom 16. Oktober 1986 - SozR 1200 § 30 Nr. 10 und das Urteil des 8. Senats vom 23. Oktober 1984 - 8 RK 12/84 -). - BSG, 16.11.1984 - 8 RK 33/84 bedarf es im Erstattungsverfahren der Feststellung aller Anspruchsvoraussetzungen (vgl zu dem ähnlichen Fall, in dem sich der Versicherte die Leistung selbst verschafft hat, Urteil des erkennenden Senats vom 23. Oktober 198A - 8 RK 12/84 -).
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