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| BSG, 09.12.1986 - 8 RK 27/84 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Krankengeld - Blockfrist - Krankheitszustand - Bindung an frühere Bewilligungen
Verfahrensgang
- SG Hamburg, 11.05.1982 - 21 KR 93/81
- BSG, 09.12.1986 - 8 RK 27/84
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (13)
- BSG, 16.09.1986 - 3 RK 27/85
Auszug aus BSG, 09.12.1986 - 8 RK 27/84
Der 3. Senat des BSG hat insoweit in seinem Urteil vom 16. September 1986 (3 RK 27/85) ausgeführt, das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit sei bei unverändertem Krankheitszustand (zu Beginn der 2. Blockfrist) zu verneinen, wenn der Versicherte die Befähigung besitze, eine seiner bisherigen Beschäftigung gleichartige Tätigkeit zu verrichten, die Voraussetzungen der Arbeitsunfähigkeit also nicht erfüllt sind.Es kann dahingestellt bleiben, unter welchen Voraussetzungen Arbeitsunfähigkeit besteht, wenn der Versicherte noch in einem Arbeitsverhältnis bei seinem Arbeitgeber steht, auf einen anderen Arbeitsplatz umgesetzt werden kann, ihm die Möglichkeit zur Einarbeitung im Rahmen eines anderen Arbeitsverhältnisses bei seinem Arbeitgeber geboten wird (vgl dazu das Urteil vom 16. September 1986 -3 RK 27/85-), oder in einem neu zu begründenden Arbeitsverhältnis mit einem anderen Arbeitgeber eine der bisherigen gleichartige Arbeitsmöglichkeit besteht, an der er durch seine Krankheit nicht gehindert, und ob ihm eine solche Tätigkeit konkret angeboten worden ist.
Tätigkeiten" durch "gleichgeartete Tätigkeiten" ersetzt, um deutlich zu machen, daß - jedenfalls in der ersten Blockfrist - der Kreis der Tätigkeiten, die außer der bisher ausgeübten Erwerbstätigkeit als "Verweisungstätigkeiten" in Betracht kommen, sehr eng ist (s dazu auch das Urteil vom 16. September 1986 - 3 RK 27/85 - und Schönberger, BG 1978, S 492, 493).
- BSG, 15.11.1984 - 3 RK 21/83
Arbeitsunfähigkeit - Zuletzt ausgeübte Erwerbstätigkeit - Bedingungen des …
Auszug aus BSG, 09.12.1986 - 8 RK 27/84
In der Entscheidung vom 15. November 1984 " (BSGE 57, 227, 229) hat der 3. Senat die Bezeichnung "ähnliche 13.Denn zu den Bedingungen, die ein Arbeits- bzw Besohäftigungsverhältnis im wesentlichen prägen (vgl BSGE 57, 227, 229), gehören ua auch die damit verbundenen Erwerbsmöglichkeiten (vgl dazu BAG, Großer Se- Beschluß vom 17. Dezember 1959 - GS 2/59 5 616 BGB.
- BSG, 16.12.1981 - GS 3/78
Arbeitsunfähigkeit - Voraussetzung einer Ausfallzeit - Begriff der …
Auszug aus BSG, 09.12.1986 - 8 RK 27/84
Auch das BSG hat für die Frage, ob Arbeitsunfähigkeit besteht, nicht nur auf die zuletzt ausgeübte, sondern auch auf ähnlich geartete Tätigkeiten abgestellt (BSGE 26, 288, 290, 292; BSG in USK 7126 und in USK 7269; BSGE U1, 201, 203 und H6, 190, 191 sowie die Entscheidung des Großen Senats in BSGE 53, 22, 31;… vgl ferner Peters, Handbuch der Krankenversicherung, % 182 Anm 10a und Krauskopf/Schroeder-Printzen, Soziale Krankenversicherung, Kommentar, 2. Aufl, S 182 Anm M.1).Zur Begründung hat der 3. Senat auf den Beschluß des Großen Senats des BSG vom 16. Dezember 1981 (BSGE 53, 22) Bezug genommen, in dem dargelegt ist, daß sich der Begriff der Arbeitsunfähigkeit von dem rentenversicherungsrechtlichen Begriff der Berufsunfähigkeit gerade dadurch unterscheide, daß bei der Arbeitsunfähigkeit entscheidender Maßstab die Unfähigkeit des Versicherten sei, die zuletzt verrichtete Erwerbstätigkeit fortzusetzen.
- BAG, 17.12.1959 - GS 2/59
Unverschuldete Krankheit - Krankenversicherungspflichtiger Arbeiter - …
Auszug aus BSG, 09.12.1986 - 8 RK 27/84
Denn zu den Bedingungen, die ein Arbeits- bzw Besohäftigungsverhältnis im wesentlichen prägen (vgl BSGE 57, 227, 229), gehören ua auch die damit verbundenen Erwerbsmöglichkeiten (vgl dazu BAG, Großer Se- Beschluß vom 17. Dezember 1959 - GS 2/59 5 616 BGB. - BSG, 30.01.1963 - 3 RK 16/59
Anspruch eines Chorsängers bei einem städtischen Theater auf Krankengeld - …
Auszug aus BSG, 09.12.1986 - 8 RK 27/84
Das Krankengeld soll anstelle des Lohnes den Unterhalt des Erkrankten sichern (BSGE 5, 283, 287, 288; 18, 236, 238) und gewährleisten, daß sein Lebensstandard nicht infolge der Erkrankung absinkt. - BSG, 28.01.1971 - 5 RKn 3/70
Knappschaftliche Rente - Knappschaftlicher Hauptberuf - Bisherige …
Auszug aus BSG, 09.12.1986 - 8 RK 27/84
5 RKn 3/70 5 45 Nr. 38 28. - BSG, 02.08.1979 - 5 RKn 22/78
Wirtschaftlich gleichwertige Tätigkeit - Steinkohlebergbau - Bisher verrichtete …
Auszug aus BSG, 09.12.1986 - 8 RK 27/84
1979 - 5 RKn 22/78 28;. - BSG, 30.05.1967 - 3 RK 15/65
Weiterzahlung von Krankengeld bis zum Ablauf des "Aussteuerungszeitraums" - …
Auszug aus BSG, 09.12.1986 - 8 RK 27/84
Auch das BSG hat für die Frage, ob Arbeitsunfähigkeit besteht, nicht nur auf die zuletzt ausgeübte, sondern auch auf ähnlich geartete Tätigkeiten abgestellt (BSGE 26, 288, 290, 292; BSG in USK 7126 und in USK 7269; BSGE U1, 201, 203 und H6, 190, 191 sowie die Entscheidung des Großen Senats in BSGE 53, 22, 31;… vgl ferner Peters, Handbuch der Krankenversicherung, % 182 Anm 10a und Krauskopf/Schroeder-Printzen, Soziale Krankenversicherung, Kommentar, 2. Aufl, S 182 Anm M.1). - BSG, 16.09.1986 - 3 RK 37/85
Gewährung von Krankengeld - Inhalt eines Verwaltungsakts
Auszug aus BSG, 09.12.1986 - 8 RK 27/84
Wie der 3. Senat des BSG in seinem (zur Veröffentlichung bestimmten) Urteil vom 16.1986 3 RK 37/85. - BSG, 17.04.1970 - 3 RK 41/69
Berechnung des Zeitraums der Krankengeldgewährung bei Arbeitsunfähigkeit und …
Auszug aus BSG, 09.12.1986 - 8 RK 27/84
Bei Beginn eines weiteren Zahlungszeitraums ist nicht nur der Versicherte verpflichtet, seine Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse zu melden, um das Ruben des Anspruchs auf Krankengeld nach S 216 Abs. 3 BVD zu vermeiden (BSGE 31, 125; 38, 133; USK 706A); die Krankenkasse hat auch alle Voraussetzungen für einen Krankengeldanspruch zu prüfen und mit einem Verwaltungsakt über die (erneute) Krankengeldbewilligung zu entscheiden (BSG SOZR 2200 5 183 Nr. 19). - BSG, 20.09.1974 - 3 RK 31/73
Kein Anspruch auf Krankengeld bei ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit
- BSG, 05.10.1977 - 3 RK 35/75
- BSG, 01.02.1983 - 3 RK 27/81
Erstattung von Krankenhilfekosten durch AOK oder BKK; Nichtentstehung des …
- SG Mainz, 31.08.2015 - S 3 KR 405/13
Krankenversicherung - Krankengeld - Fortbestehen des Anspruchs bei …
Rn. 100 4.7.2 Erst auf dieser Grundlage konnte das BSG der Prognose der Dauer der Arbeitsunfähigkeit in der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung die Wirkung zuschreiben, im Zusammenspiel mit der tatsächlichen Zahlung des Krankengelds das (vorläufige) Ende der Krankengeldbewilligung zu bestimmen (BSG, Urteil vom 09.12.1986 - 8 RK 27/84 - Rn. 12).Rn. 101 "Wenn der Versicherte keine weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beibringt, endet der Anspruch auf Krankengeld mit Ablauf der zuletzt bescheinigten Arbeitsunfähigkeitszeit" (BSG, Urteil vom 09.12.1986 - 8 RK 27/84 - Rn. 12; fast wortgleich noch in BSG…, Urteil vom 22.03.2005 - B 1 KR 22/04 R - Rn. 30).
Sofern die Krankenkasse ausdrücklich einen zeitlich befristeten Bewilligungsbescheid erlässt, wäre diese Funktion der befristeten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei konsequenter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BSG aus den Urteilen vom 09.12.1986 (8 RK 27/84) und vom 22.03.2005 (B 1 KR 22/04 R) obsolet.
- BSG, 14.02.2001 - B 1 KR 30/00 R
Krankengeld - Arbeitsunfähigkeit - Verweisbarkeit - bisherige Tätigkeit - Verlust …
Obwohl die bereits dargestellten Merkmale für die Arbeitsunfähigkeit in den vergangenen 20 Jahren immer wieder zusammengefaßt und gerade für arbeitslose Versicherte fortentwickelt wurden, finden sich keine Ausführungen zur Zumutbarkeit iS des Arbeitsförderungsrechts (BSG USK 8309;… BSG SozR 4100 § 158 Nr. 6; BSG USK 8415;… BSGE 57, 227 = SozR 2200 § 182 Nr. 96;… BSGE 61, 66 = SozR 2200 § 182 Nr. 104; BSG SozR 2200 § 183 Nr. 51;… BSGE 73, 121 = SozR 3-4100 § 158 Nr. 1; BSG USK 93103).Obwohl § 10 ZumutbarkeitsAnO für die erste Zeit der Arbeitslosigkeit eine Lohneinbuße von bis zu 20% für zumutbar erklärte, ging das BSG im Krankenversicherungsrecht für die gesamte Zeit der Arbeitsunfähigkeit von einer zumutbaren Einbuße von höchstens 10% aus, ohne auf die anderslautende Bewertung in der ZumutbarkeitsAnO einzugehen (BSGE 61, 66, 73 = SozR 2200 § 182 Nr. 104 S 227 f und Parallelurteil 8 RK 27/84 vom selben Tage, in BSG SozR 2200 § 183 Nr. 51 S 146 insoweit nicht abgedruckt).
- BSG, 16.11.1999 - B 1 KR 9/97 R
Bindungswirkung bei der Bewilligung wiederkehrender Behandlungsmaßnahmen, keine …
Ausdrücklich aufgegeben wurde diese Konzeption nur für die Bewilligung von Krankengeld (…seit BSGE 47, 288 = SozR 2200 § 183 Nr. 19), aber auch hier ließ die Rechtsprechung keine zeitlich unbeschränkte, nur unter dem Vorbehalt der Änderung der Verhältnisse stehende Bindungswirkung zu (…vgl BSG SozR 2200 § 182 Nr. 103; BSG SozR 2200 § 183 Nr. 51).
- BSG, 25.03.2003 - B 1 KR 36/01 R
Nachberechnung - Krankengeld - einmalig gezahltes Arbeitsentgelt - …
Krankengeld wird in gleicher Weise wie andere Sozialleistungen durch Verwaltungsakt gewährt, einerlei, ob darüber ein förmlicher Bewilligungsbescheid ergeht oder die Bewilligung konkludent durch Auszahlung der Leistung erfolgt (…seit dem Urteil des 3. Senats vom 16. September 1986 - BSG SozR 2200 § 182 Nr. 103 einhellige Meinung der mit Krankengeld befassten Senate des BSG; vgl SozR 2200 § 183 Nr. 51 S 144 ;… BSGE 74, 287, 289 = SozR 3-1300 § 48 Nr. 33 S 67 ; zur Entwicklung der Rechtsprechung siehe Schmidt, in: Peters, Handbuch der Krankenversicherung, Stand: 2002, vor § 27 SGB V RdNr 146 ff). - BSG, 20.11.1996 - 3 RK 5/96
Behindertenführhund - selbstbeschaffte Leistung
Vor allem hat die KK über Krankengeld bei Beginn einer neuen "Blockfrist" ohne Bindungen an frühere Bewilligungen und selbst Verurteilungen der Verwaltung neu zu entscheiden, und zwar auch dann, wenn sich der Krankheitszustand des Versicherten nicht geändert hat (BSG SozR 2200 § 183 Nr. 51).Ob die Einweisung in ein Krankenhaus (BSG SozR 2200 § 183 Nr. 51) und die Kostenzusage der KK (…BSG SozR 3-2500 § 39 Nr. 3) gegenüber dem Versicherten kein Verwaltungsakt ist und nur einen Vertrauenstatbestand schafft, der durch Erklärung gegenüber dem Versicherten jederzeit beseitigt werden kann (…BSG SozR 3-2500 § 39 Nr. 3), braucht der Senat deshalb hier nicht zu entscheiden.
- SG Speyer, 30.11.2015 - S 19 KR 160/15
Krankenversicherung - Bewilligung von Krankengeld als Dauerverwaltungsakt - …
Als Ausgangspunkt kann die in der bereits erwähnten Entscheidung aus dem Jahr 1986 erfolgte Einordnung der bloßen Zahlung von Krankengeld durch die Krankenkasse als konkludent verfügter und auf das Ende des ärztlichen Prognosezeitraums zeitlich befristeter Bewilligungsverwaltungsakt angesehen werden (BSG…, Urteil vom 16.09.1986 - 3 RK 37/85 - Rn. 12ff., allerdings ohne Verwendung des Rechtsbegriffs "Befristung", stattdessen mit Formulierungen wie: der Anspruch "endet" mit Ablauf der zuletzt bescheinigten Arbeitsunfähigkeitszeit, "der Anspruch fällt weg", Entscheidung über "das - vorläufige - Ende" der Krankengeldbezugszeit), weshalb folgerichtig für die Folgezeit eine neue bewilligende Entscheidung der Krankenkasse verlangt wurde (BSG, Urteil vom 09.12.1986 - 8 RK 27/84 - Rn. 12). - BSG, 30.09.2009 - B 9 VS 3/09 R
Soldatenversorgung - Versorgungskrankengeld - Soldat auf Zeit - Heilbehandlung - …
Arbeitsunfähigkeit liegt folglich dann nicht vor, wenn der Versicherte andere Tätigkeiten verrichten kann, die seiner bisherigen Erwerbstätigkeit nach Art und Entgelt entsprechen (…vgl BSGE 61, 66, 70 ff = SozR 2200 § 182 Nr. 104 S 224 ff; BSG SozR 2200 § 183 Nr. 51 S 146). - LSG Rheinland-Pfalz, 28.01.2011 - L 1 AL 38/10
Arbeitslosengeldanspruch - ärztliches Beschäftigungsverbot nach MuSchG - keine …
Rn. 36 Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG setzt eine Arbeitsunfähigkeit eine Krankheit voraus, aufgrund derer die zuletzt ausgeübte Tätigkeit (bzw. im Fall der Arbeitslosigkeit eine Tätigkeit im Hinblick auf den für den Betroffenen in Betracht kommenden Arbeitsmarkt) überhaupt nicht mehr oder nur auf die Gefahr einer Verschlimmerung des Zustandes hin ausgeübt werden kann (vgl. Urteile d. BSG v. 09.12.1986 - 8 RK 27/84 -, SozR 2200 § 183 Nr. 51;… v. 08.02.2000 - B 1 KR 11/99 R -, SozR 3-2500 § 49 Nr. 4 sowie v. 19.09.2002 - B 1 KR 11/02 R -, SozR 3-2500 § 44 Nr. 10). - SG Speyer, 11.07.2016 - S 19 KR 599/14
Krankenversicherung - Krankengeld - Bewilligung ist begünstigender Verwaltungsakt …
Als Ausgangspunkt kann die in der bereits erwähnten Entscheidung aus dem Jahr 1986 erfolgte Einordnung der bloßen Zahlung von Krankengeld durch die Krankenkasse als konkludent verfügter und auf das Ende des ärztlichen Prognosezeitraums zeitlich befristeter Bewilligungsverwaltungsakt angesehen werden (BSG…, Urteil vom 16.09.1986 - 3 RK 37/85 - Rn. 12ff., allerdings ohne Verwendung des Rechtsbegriffs "Befristung", stattdessen mit Formulierungen wie: der Anspruch "endet" mit Ablauf der zuletzt bescheinigten Arbeitsunfähigkeitszeit, "der Anspruch fällt weg", Entscheidung über "das - vorläufige - Ende" der Krankengeldbezugszeit), weshalb folgerichtig für die Folgezeit eine neue bewilligende Entscheidung der Krankenkasse verlangt wurde (BSG, Urteil vom 09.12.1986 - 8 RK 27/84 - Rn. 12). - BSG, 26.11.1991 - 3 RK 25/90
Wiederaufleben des Krankengeldanspruchs vor dem Inkrafttreten des § 48 Abs. 2 SGB …
Der Versicherungsträger hat hierüber durch einen Verwaltungsakt ohne Bindung an die frühere Bewilligung erneut zu entscheiden (BSG SozR 2200 § 183 Nr. 51). - BSG, 24.11.1992 - 12 RK 8/92
Verwaltungsakt - Einzugsermächtigung - Nichtgebrauch - Krankenversicherung - …
- SG Speyer, 30.11.2015 - S 19 KR 409/14
Krankenversicherung - Krankengeld - Entstehung und Fortdauer des Anspruchs bei …
- BSG, 07.08.1991 - 3 RK 28/89
Arbeitsunfähigkeit bei Versetzung innerhalb des Betriebes, Verweisbarkeit beim …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.11.1999 - L 16 KR 13/99
Krankenversicherung
- BSG, 26.11.1991 - 1 RK 1/91
Wiederaufleben des Krankengeldanspruchs vor dem Inkrafttreten des § 48 Abs. 2 SGB …
- LSG Sachsen-Anhalt, 02.11.1999 - L 4 KR 10/98
Anspruch auf Krankengeld nach § 44 Abs. 1 Satz 1 des Sozialgesetzbuches (SGB); …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2001 - L 5 KR 66/99
Krankenversicherung
- LSG Berlin, 10.09.2003 - L 9 KR 700/01
Funktionseinschränkung auf Grund eines alkoholtoxischen Zustandes; Vorliegen …
- BSG, 26.11.1991 - 1 RK 11/91
Voraussetzungen für die Entziehung von Krankengeld; Entziehung von Krankengeld …
- LSG Berlin, 19.07.2000 - L 9 KR 68/99
Krankengeld und berufliche Neuorientierung
- BSG, 26.11.1991 - 3 RK 15/90
Rechtmäßigkeit des Entzugs von Krankengeld; Beurteilungen von früheren …
- BSG, 26.11.1991 - 1 RK 20/91
Gleichbehandlungsgrundsatz bei unechter Rückwirkung im Sozialleistungsrecht; …
- LSG Baden-Württemberg, 14.12.2011 - L 5 KR 2050/10
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