Rechtsprechung
| BSG, 29.01.1985 - 8 RK 44/83 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Berechnung der Höhe des Mutterschaftsgeldes; Mutterschaftsgeld für Mütter, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind; Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung des Mutterschaftsgeldes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvL 19/73
Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 1 MuSchG
Auszug aus BSG, 29.01.1985 - 8 RK 44/83
Bei der Verwirklichung positiver Schutz- und Fürsorgepflichten kann der Gesetzgeber im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit bestimmen, auf welche Weise er den ihm aufgetragenen Schutz der Schwangeren und Mütter verwirklichen will (BVerfGE 37, 121, 127).Da das MuSchG die durch die Schwangerschaft bedingten wirtschaftlichen Lasten in zulässiger Weise auf Bund, Krankenkassen und Arbeitgeber verteilt (BVerfGE 37, 121, 126 ff), ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, daß die Arbeitnehmerinnen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, den Anteil der Krankenversicherung am Ausgleich des Einkommensverlustes nicht - insbesondere nicht aus allgemeinen Steuermitteln - erhalten.
- BVerfG, 10.02.1982 - 1 BvL 116/78
Arbeitslosenversicherung: Nichtberücksichtigung der Mutterschutzzeiten
Auszug aus BSG, 29.01.1985 - 8 RK 44/83
Dieses Gebot hat zwar - auch - das Ziel und die Tendenz, den Gesetzgeber zu verpflichten, wirtschaftliche Belastungen der Mütter, die im Zusammenhang mit ihrer Schwangerschaft und Mutterschaft stehen, auszugleichen (BVerfGE 60, 68, 74) [BVerfG 10.02.1982 - 1 BvL 116/78]. - BSG, 29.04.1971 - 3 RK 3/71
Auszug aus BSG, 29.01.1985 - 8 RK 44/83
Sie gilt für den vorliegenden Fall, weil der Versicherungsfall, nämlich der Beginn der sechswöchigen Schutzfrist des § 3 Abs. 2 MuSchG unstreitig nach dem 1. Januar 1982 lag (BSGE 32, 270).
- BSG, 15.11.1984 - 3 RK 51/83
Norm des MuSchG - Verfassungsmäßigkeit
Auszug aus BSG, 29.01.1985 - 8 RK 44/83
Das hier umstrittene Mutterschaftsgeld für Mütter, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, ist den Angelegenheiten der Sozialversicherung iS des § 51 Abs. 1 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) zuzurechnen (BSGE 33, 127; Urteile des 3. Senats des BSG vom 24. November 1983 - 3 RK 41/82 - und vom 15. November 1984 - 3 RK 51/83 -). - BVerfG, 16.11.1984 - 1 BvR 142/84
Vereinbarkeit von § 13 Abs. 2 MuSchG in der Fassung des Artikels 4 Nr. 1 des …
Auszug aus BSG, 29.01.1985 - 8 RK 44/83
Der erkennende Senat sieht keinen Anlaß, von dieser Rechtsprechung abzuweichen, zumal das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Verfassungsbeschwerde gegen das vorbezeichnete Urteil vom 24. November 1983 nicht zur Entscheidung angenommen hat (Beschluß des 1. Senats des BVerfG vom 16. November 1984 - 1 BvR 142/84 -). - BSG, 24.11.1983 - 3 RK 41/82
Zulässigkeit der Begrenzung des Mutterschaftsgeldes für Mütter, die nicht der …
Auszug aus BSG, 29.01.1985 - 8 RK 44/83
Das hier umstrittene Mutterschaftsgeld für Mütter, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, ist den Angelegenheiten der Sozialversicherung iS des § 51 Abs. 1 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) zuzurechnen (BSGE 33, 127; Urteile des 3. Senats des BSG vom 24. November 1983 - 3 RK 41/82 - und vom 15. November 1984 - 3 RK 51/83 -). - BSG, 09.09.1971 - 3 RK 30/71
Zuständigkeit der Sozialgerichte für Klage auf Mutterschaftsgeld aus § 13 Abs. 2 …
Auszug aus BSG, 29.01.1985 - 8 RK 44/83
Das hier umstrittene Mutterschaftsgeld für Mütter, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, ist den Angelegenheiten der Sozialversicherung iS des § 51 Abs. 1 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) zuzurechnen (BSGE 33, 127; Urteile des 3. Senats des BSG vom 24. November 1983 - 3 RK 41/82 - und vom 15. November 1984 - 3 RK 51/83 -).
- LSG Hessen, 26.09.2011 - L 6 EG 4/09
Elterngeld - Höhe - Berechnung - vorzeitige Geburt des Kindes - Anrechnung von …
Für Frauen, die nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, wird dagegen - finanziert vom Bund - ein Höchstbetrag von gesamt 210, 00 EUR gezahlt, wobei der Gesetzgeber nicht gehalten war, zu Gunsten der Nichtmitglieder eine Angleichung aus Steuermitteln zu vorzusehen (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 29. Januar 1985, 8 RK 44/83). - BSG, 12.06.1986 - 8 RK 5/85
Ortskraft - Mutterschaftsgeld - Anwendung deutschen Arbeitsrechts
Die Sachnähe wird durch die angeordnete entsprechende Anwendung der Vorschriften der Reichsversicherungsordnung (RVO) unterstrichen (BSGE 33, 127; Urteile des 3. Senats des BSG vom 24. November 1983 - 3 RK 41/82 - = USK 83152 …und vom 15. November 1984 - 3 RK 51/83 - = SozR 7830 § 13 Nr. 7; Urteil des erkennenden Senats vom 29. Januar 1985 - 8 RK 44/83 - = USK 8505). - BSG, 12.03.1985 - 3 RK 55/84
Begrenzung des Mutterschaftsgeldes - Verfassungsmäßigkeit
Der 8. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat sich dem angeschlossen (Urteil vom 29. Januar 1985 - 8 RK 44/83-).
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