Rechtsprechung
| BSG, 24.11.1983 - 8 RK 6/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Gewährung von Leistungen für Brillen; Zuschuss zu Brillengestellen und -gläsern nicht vertraglicher Ausfertigung; Grundsatz der Beschränkung auf das Maß des Notwendigen; Beihilfen für Brillengestelle in nicht vertraglicher Ausfertigung ; Das Sachleistungsprinzip; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Ersatzkasse und ihre Versicherungsbedingungen
Verfahrensgang
- SG Hamburg, 08.12.1981 - S 22 KR 120/80
- BSG, 24.11.1983 - 8 RK 6/82
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BSG, 22.07.1981 - 3 RK 56/80
Versorgung mit einer Sportbrille
Auszug aus BSG, 24.11.1983 - 8 RK 6/82
Rn. 23 Ein Funktionsausfall macht zwar einen möglichst umfassenden Ausgleich nötig (BSG SozR 2200 § 182 Nr. 73); jedoch darf dieser Ausgleich sich im allgemeinen nicht auf besondere berufliche, private oder allgemein-gesellschaftliche Nachteile erstrecken (…BSG SozR 2200 § 182b Nr. 2 und Nr. 10; Heinze in RVO-Gesamtkommentar, § 182 Anm. 14). - BSG, 01.06.1977 - 3 RK 41/75
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus BSG, 24.11.1983 - 8 RK 6/82
Rn. 14 Der Senat kann offenlassen, ob dieser in § 182 Abs. 2 RVO normierte, für die Krankenkassen des § 225 RVO geltende Grundsatz auch für die Ersatzkassen gilt (so bereits - allerdings ohne nähere Begründung - BSGE 44, 41, 43; LSG Rheinland-Pfalz, BKK 1976, 326; LSG München, Breithaupt 1979, 671, 675).
- BSG, 22.05.1984 - 8 RK 45/83
Schreibtelefon als notwendiges Hilfsmittel für Gehörlose
Soweit es dagegen nur für besondere, dem gesellschaftlichen oder privaten Bereich allein zuzurechnende Tätigkeiten benötigt wird, gehört es nicht zu den nach § 182 Abs. 2 RVO zu gewährenden Leistungen (BSG, 3. Senat, Urteile vom 28. September 1976 - 3 RK 9/76 - BSGE 42, 229, 231 …und vom 26. Oktober 1982 a.a.O.; erkennender Senat, Urteil vom 24. November 1983 - 8 RK 6/82 -, SozR 2200 § 182 Nr. 93;… Peters, Handbuch der Krankenversicherung, 17. Aufl., Anm. 4 a) zu § 182 b; Krauskopf/Schroeder-Printzen, Soziale Krankenversicherung, Stand 7. Ergänzungslieferung, Anm. 2 zu § 182 b). - LSG Brandenburg, 28.01.2003 - L 4 KR 12/01
Vorrangigkeit des Sachleistungsprinzips; Kostenerstattung bei selbstbeschafften …
Damit ist das Notwendige und Erforderliche durch die Gewährung des Sachleistungsanspruchs im Rahmen der Festbetragsgrenzen definiert worden (vgl. Wagner in: Krauskopf, Soziale Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Kommentar (Krauskopf), § 33 SGB V, Anm. 33; Gerlach in: Hauck-Haines, Gesetzliche Krankenversicherung Kommentar K§ 36 SGB V, Anm. 14; BSG, Urt. v. 24. November 1983, Az.: 8 RK 6/82 zum Maß des Notwendigen nach § 182 RVO durch vertragliche Festlegungen mit den Leistungserbringern (Kassenbrillen)).
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