Rechtsprechung
| BSG, 07.08.1991 - 8 RKnU 1/90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Zahlung einer Witwenrente - Tod des Ehemanns infolge eines Arbeitsunfalls - Erstickungstod beim Verzehr einer Mahlzeit in der Werkskantine - Verwirklichung einer Betriebsgefahr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BSG, 24.07.1985 - 9b RU 58/84
Gefährlicher Scherz - Betriebsangehörige - Betriebsgefahr
Auszug aus BSG, 07.08.1991 - 8 RKnU 1/90
Zutreffend weist die Revision darauf hin, daß Betriebsgefahren zu den Umständen rechnen können, durch welche ein an sich unversichertes persönliches Vorgehen in die versicherte Tätigkeit einbezogen wird (vgl. BSG SozR 2200 § 548 Nr. 74; BSG USK 84115).Der in diesem Zusammenhang erfolgte Hinweis der Revision auf das Urteil des Bundessozialgerichts -BSG- (SozR 2200 § 548 Nr. 74) überzeugt den erkennenden Senat nicht.
- BSG, 22.08.1990 - 8 RKn 5/90
Ursächlicher Zusammenhang zwischen Betriebstätigkeit und Unfall, erhöhte …
Auszug aus BSG, 07.08.1991 - 8 RKnU 1/90
Zwar setzt das Vorhandensein von versicherter Tätigkeit eine Betriebsgefahr nicht voraus (erkennender Senat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 22. August 1990 - 8 RKn 5/90), jedoch kann eine besondere Betriebsgefahr private Verrichtungen derart beeinflussen, daß sie der Sache nach der Betriebstätigkeit zuzurechnen sind. - BSG, 29.04.1980 - 2 RU 95/79
Dienstreise - Wegfall des Versicherungsschutzes - Essenseinnahme - Dauer des …
Auszug aus BSG, 07.08.1991 - 8 RKnU 1/90
Die Auffassung der Beteiligten und ebenso die Urteile von SG und LSG stimmen mit der nicht umstrittenen allgemeinen Ansicht überein, wonach die Nahrungsaufnahme dem unversicherten persönlichen Lebensbereich des Versicherten zuzurechnen ist und nur beim Vorliegen außergewöhnlicher Begleitumstände als betriebsbedingt zu werten ist (BSGE 50, 100; BSG Urteil vom 26. Juni 1986 - 2 RU 52/85 - mit umfangreichen Nachweisen). - BSG, 26.06.1986 - 2 RU 52/85
Auszug aus BSG, 07.08.1991 - 8 RKnU 1/90
Die Auffassung der Beteiligten und ebenso die Urteile von SG und LSG stimmen mit der nicht umstrittenen allgemeinen Ansicht überein, wonach die Nahrungsaufnahme dem unversicherten persönlichen Lebensbereich des Versicherten zuzurechnen ist und nur beim Vorliegen außergewöhnlicher Begleitumstände als betriebsbedingt zu werten ist (BSGE 50, 100; BSG Urteil vom 26. Juni 1986 - 2 RU 52/85 - mit umfangreichen Nachweisen).
- LSG Hessen, 03.02.1999 - L 3 U 1028/98
Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - auswärtiger Lehrgang - Nahrungsaufnahme - …
Dabei ist es auch unerheblich, ob vom Arbeitgeber oder der auswärtigen Unterbringungs- bzw. Schulungsstätte zur Erleichterung der Nahrungsaufnahme Einrichtungen (Kantine, Restaurant etc.) zur Verfügung gestellt werden, eine Gemeinschaftsverpflegung stattfindet und/oder die Essenskosten ganz oder teilweise übernommen werden (…BSG SozR 2200 § 548 Nr. 20;… BSG SozR § 542 RVO a.F. Nr. 52 und SozR § 543 RVO a.F. Nr. 61; BSG, Urteile vom 7. März 1969 -- 2 RU 264/66 --, 26. April 1973 -- 2 RU 213/71 --, 23. Juni 1982 -- 9b/8 RU 18/81 --, 7. August 1991 -- 8 RKnU 1/90;… Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Gesetzliche Unfallversicherung, Rdnr. 75 zu § 8 SGB 7). - LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2019 - L 16 U 79/16
Schüler einer Schule für körperbehinderte Menschen mit Problemen bei der …
Dies gilt auch dann, wenn der Vorgang des Essens oder Trinkens wegen seiner Kurzzeitigkeit den Versicherungsschutz nicht unterbricht (…Wagner in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VII, 2. Aufl 2014, Stand Mai 2019, § 8 SGB VII, Rn 64 mwN;… Ricke, aaO, Rn 72; zum Verschlucken: BSG Urteil vom 7. August 1991 - B 8 RKnU 1/90).
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