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Rechtsprechung
   BSG, 27.01.1976 - 8 RU 64/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,7436
BSG, 27.01.1976 - 8 RU 64/75 (https://dejure.org/1976,7436)
BSG, Entscheidung vom 27.01.1976 - 8 RU 64/75 (https://dejure.org/1976,7436)
BSG, Entscheidung vom 27. Januar 1976 - 8 RU 64/75 (https://dejure.org/1976,7436)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unfallversicherungsträger - Erstattungsanspruch - Arbeitsunfall - Feststellung - Verjährung

 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (3)

  • BSG, 25.02.1966 - 3 RK 9/63
    Auszug aus BSG, 27.01.1976 - 8 RU 64/75
    Schließlich steht auch die Entscheidung BSG 24, 260, 261 nicht entgegen, weil sie Ersatzansprüche von Krankenkassen untereinander betrifft.
  • BSG, 12.12.1972 - 3 RK 67/71
    Auszug aus BSG, 27.01.1976 - 8 RU 64/75
    Das Urteil vom 12. Dezember 1972 " 3 RK 67/71 (…SozR Nr. 6 zu 5 223 RVO) betrifft ebenfalls nicht Ersatz- bzw. Erstattungsansprüche eines Unfallversicherungsträgers gegen eine' Krankenkasse.
  • BSG, 22.03.1974 - 3 RK 47/72

    Öffentlich-rechtlicher Ausgleichsanspruch - Zahlung anstelle der Krankenkasse - …

    Auszug aus BSG, 27.01.1976 - 8 RU 64/75
    Dasselbe gilt für die Entscheidung vom 22. März 1974 - 3 RK 47/72 -.in Urteilssammlung für die gesetzliche Krankenversicherung (USK) 1974 Nr. 7415, S. 57, die im übrigen ebenfalls den Ersatzanspruch eines Rentenversicherungsträgers betrifft.
  • BSG, 13.12.2016 - B 1 KR 29/15 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreit gem § 105 SGB 10 - …

    Das BSG übertrug diese Rechtsprechung auch auf Konstellationen, in denen ein Unfallversicherungsträger nach § 1509a RVO von der zuständigen KK Ersatz seiner Aufwendungen verlangte (BSG Urteil vom 27.1.1976 - 8 RU 64/75 - Juris RdNr 17, in SozR 2200 § 1509a Nr. 1 nur in Auszügen wiedergegeben).
  • BSG, 13.12.2016 - B 1 KR 25/16 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreit gem § 105 SGB 10 - …

    Das BSG übertrug diese Rechtsprechung auch auf Konstellationen, in denen ein Unfallversicherungsträger nach § 1509a RVO von der zuständigen KK Ersatz seiner Aufwendungen verlangte (BSG Urteil vom 27.1.1976 - 8 RU 64/75 - Juris RdNr 17; in SozR 2200 § 1509a Nr. 1 nur in Auszügen wiedergegeben).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.06.2020 - L 3 U 4/17

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - 16 jähriger Gymnasialschüler - …

    Rn. 48 "Wenn daher das eigenverantwortliche Handeln des Geschädigten selbst derart im Vordergrund steht, daß die versicherte Tätigkeit für den Kausalverlauf nicht mehr als wesentlich angesehen werden kann, entfällt der Versicherungsschutz… Demgemäß hat der erkennende Senat Versicherungsschutz erst verneint, wenn der Geschädigte sich in so hohem Maße vernunftwidrig und gefahrbringend verhält, daß er mit großer Wahrscheinlichkeit damit rechnen muß, es werde zu einem Unfall kommen (Urteil vom 27.1.1976 - 8 RU 64/75, S. 10 - vgl. auch BSG 6, 164, 169; 30, 14, 15, 16).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.10.2007 - L 5 KR 4135/05
    Der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung soll nur mit den Leistungen belastet werden, zu denen er nach dem Gesetz verpflichtet ist (BSG SozR 2200 § 1509a Nr. 1).

    Da ein Arbeitsunfall (Wegeunfall) des Beigeladenen nicht erwiesen ist, und deshalb die Klägerin als Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung nicht mit den Kosten für die an den Beigeladenen zu erbringenden Leistungen zu belasten ist (BSG, Urt ...v 27.1.1976, SozR 2200 § 1509a Nr. 1), war allein die Beklagte richtige Anspruchsgegnerin; die Klägerin ist mithin unzuständig im Sinne von § 105 Abs. 1 SGB X. Dies hat nunmehr die Beklagte auf dem Grunde nach anerkannt.

  • BSG, 18.12.1980 - 8a RK 20/79

    Kein Beitrags-Erstattungsanspruch für eine Berufsgenossenschaft nach Zahlung von …

    Stellt sich nachträglich heraus, daß Übergangsgeld zu Unrecht gezahlt worden ist, so haben sie zwar einen Erstattungsanspruch nach § 1509a gegen den Krankenversicherungsträger wegen des Übergangsgeldes, der unabhängig davon besteht, ob gegenüber dem Bezieher eine Neuregelung erfolgt ist oder nicht (vgl. BSG in SozR 2200 § 1509a Nr. 1), jedoch keinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch wegen der gezahlten Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2005 - L 17 U 51/04

    Anspruch eines unzuständigen Leistungsträgers auf Erstattung von zu Unrecht …

    Zur Vorgängervorschrift des § 105 SGB X in § 1509a Reichsversicherungsordnung (RVO) - wonach ein Erstattungsanspruch bestand, wenn sich nachträglich herausstellte, dass die Krankheit nicht Folge eines Arbeitsunfalls war - hat das BSG entschieden, dass ein Erstattungsanspruch besteht, wenn das Vorliegen eines Arbeitsunfalls auch bei Ausschöpfung aller Beweismittel nicht festgestellt werden kann (BSG SozR 2200 § 1509a Nr. 1).
  • BSG, 20.05.1976 - 8 RU 134/75

    Unfallversicherungsschutz - Versicherter Arbeitsweg - Weg zur Arbeit - …

    Wahrscheinlichkeit damit mußte, daß es zu einem Unrechnen fall kommen würde, wenn also ein einigermaßen vernünftiger Versicherter die Betätigung unterlassen hätte (Ausschluß eines in hohem Maße vernunftwidrigen und gefährlichen Verhaltens, vgl. die zuletzt genannte Entscheidung und das Urteil des erkennenden Senats vom 27. Januar 4976, 8 RU 64/75).
  • BSG, 11.05.1995 - 2 RU 8/94

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls - Erfassung aller im …

    Die Rechtsprechung hat längst anerkannt, daß Arbeitsleistungen, die besonders belastend sind, indem sie ermüden, erschöpfen oder schweißtreibend wirken, Gegenmaßnahmen erforderlich machen können, die an sich eigenwirtschaftlich sind, aber im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit versichert sein können (zB Duschen in einer Arbeitspause, um die Arbeits- und Spannkraft des Versicherten zu erhalten, BSG Urteil vom 8. Juli 1980 - 2 RU 25/80 - in USK 801260 = HVBGB RdSchr VB 204/80; Vergünstigungen gegenüber den Beschäftigten zur günstigen Beeinflussung des Betriebsklimas in dem Sinne, daß die Beschäftigten ihre betrieblichen Aufgaben sorgfältiger, zuverlässiger und freudiger erfüllen, BSG Urteil vom 27. Januar 1976 - 8 RU 64/75 - SozR 2200 § 1509a Nr. 1).
  • BSG, 28.04.1976 - 2 RU 119/75

    Ersatzanspruch - Verjährung

    Ebenso hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 18. Dezember 1969 (…SozR Nr. 21 zu § 29 RVO) aus der engen Beziehung zwischen Leistungs- und Erstattungsanspruch gefolgert, daß der Anspruch auf Erstattung einer zwecks Befriedigung des Ersatzanspruchs einer Krankenkasse erbrachten Leistung der Verjährungsfrist von vier Jahren unterliegt (zustimmend BSG-Urteil vom 27. Januar 1976 - 8 RU 64/75).
  • BSG, 28.10.1976 - 8 RU 24/76

    Teilbereiche des häuslichen Wirkungskreises - Arbeitstätte - Weg - Erhebliche …

    damit rechnen mußte, er werde verunglücken (Urteile vom 27. Januar 1976 - 8 RU 64/75 - und vom 20. Mai 1976 - 8 RU 134/75).
  • SG Hamburg, 01.07.2002 - S 36 U 512/97

    Erstattungsanspruch einer BG an den KV-Träger - Beweislast für einen …

  • BSG, 31.05.1979 - 10 RV 55/78

    Unfall - Anerkennung der Unfallverletzungen - Unfallursache - Blindheit des …

  • BSG, 20.09.1977 - 8 RU 32/77
  • BSG, 26.07.1977 - 8 RU 8/77
  • BSG, 15.06.1976 - 2 RU 117/75
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