Rechtsprechung
| BSG, 26.04.1977 - 8 RU 76/76 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung für einen während einer Arbeitspause auf einem Weg zum Einkauf von Lebensmitteln für die Mittagspause außerhalb der Arbeitsstätte erlittenen Unfall
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BSG, 25.01.1977 - 2 RU 57/75
Ort der Tätigkeit - Umkehr - Rückweg - Versicherungsschutz
Auszug aus BSG, 26.04.1977 - 8 RU 76/76
Wie das LSG richtig ausgeführt hat, gehören hierzu nicht nur die Wege, die vor Beginn und nach Ende der Arbeit zur Arbeitsstätte und zurück unternommen werden, sondern auch Wege, die der Versicherte in den Pausen außerhalb der Arbeitsstätte zurücklegt, um sich die zur Weiterarbeit erforderliche Erholung und Stärkung zu verschaffen, insbesondere um sich Nahrungsmittel zum alsbaldigen Verzehr zu besorgen (BSG 12, 254, 255;… SozR Nr. 47 zu § 543 a.F. RVO und Nr. 15 zu § 550 RVO; vgl. ferner Urteile des 2. Senats vom 25. Januar 1977, 2 RU 57/75, S. 6 und 2 RU 99/75, S. 7). - BSG, 28.02.1964 - 2 RU 185/61
Ereignis eines Unfalls beim Zurücklegen des Weges nach oder von der Arbeitsstätte …
Auszug aus BSG, 26.04.1977 - 8 RU 76/76
Insbesondere ist die kilometermäßige Entfernung, die das LSG hier mit 3, 5 km und die Revision mit 2, 5 km angegeben hat, dann von untergeordneter Bedeutung, wenn der Versicherte sie, was ihm freigestellt ist, nicht zu Fuß, sondern mit einem Motorfahrzeug zurücklegen will (BSG 20, 219, 221), er dann also auch ein entfernteres Ziel in relativ kurzer Zeit erreichen kann. - BSG, 25.01.1977 - 2 RU 99/75
Ort der Tätigkeit - Beginn der Arbeitszeit - Verlassen des Arbeitsortes - …
Auszug aus BSG, 26.04.1977 - 8 RU 76/76
Wie das LSG richtig ausgeführt hat, gehören hierzu nicht nur die Wege, die vor Beginn und nach Ende der Arbeit zur Arbeitsstätte und zurück unternommen werden, sondern auch Wege, die der Versicherte in den Pausen außerhalb der Arbeitsstätte zurücklegt, um sich die zur Weiterarbeit erforderliche Erholung und Stärkung zu verschaffen, insbesondere um sich Nahrungsmittel zum alsbaldigen Verzehr zu besorgen (BSG 12, 254, 255;… SozR Nr. 47 zu § 543 a.F. RVO und Nr. 15 zu § 550 RVO; vgl. ferner Urteile des 2. Senats vom 25. Januar 1977, 2 RU 57/75, S. 6 und 2 RU 99/75, S. 7). - BSG, 30.06.1960 - 2 RU 207/59
Auszug aus BSG, 26.04.1977 - 8 RU 76/76
Wie das LSG richtig ausgeführt hat, gehören hierzu nicht nur die Wege, die vor Beginn und nach Ende der Arbeit zur Arbeitsstätte und zurück unternommen werden, sondern auch Wege, die der Versicherte in den Pausen außerhalb der Arbeitsstätte zurücklegt, um sich die zur Weiterarbeit erforderliche Erholung und Stärkung zu verschaffen, insbesondere um sich Nahrungsmittel zum alsbaldigen Verzehr zu besorgen (BSG 12, 254, 255;… SozR Nr. 47 zu § 543 a.F. RVO und Nr. 15 zu § 550 RVO; vgl. ferner Urteile des 2. Senats vom 25. Januar 1977, 2 RU 57/75, S. 6 und 2 RU 99/75, S. 7). - BSG, 18.12.1969 - 2 RU 252/67
Auszug aus BSG, 26.04.1977 - 8 RU 76/76
Dabei ist ihm, wenn er sich für die Einnahme der Mahlzeiten außerhalb des Betriebes entscheidet, hinsichtlich der Wahl der in Betracht kommenden Örtlichkeiten, insbesondere Gaststätten, ein nicht zu geringer Spielraum einzuräumen (vgl. Lauterbach, Unfallversicherung, Stand Oktober 1976, Anm. 8 zu § 550 RVO S. 265 und Vollmar in WzS 1976, 79, 80 unter Nr. 3, beide unter Hinweis auf ein Urteil des BSG vom 18. Dezember 1969, 2 RU 252/67, z.T. abgedruckt in WzS 1970, 81).
- LSG Rheinland-Pfalz, 10.08.2009 - L 2 U 105/09
Auch der Weg zum Mittagessen der Freundin steht unter dem Schutz der gesetzlichen …
31 Das Verhältnis der Zeitdauer für die Zurücklegung des Weges zum und vom Mittagtisch im Verhältnis zur Essenseinnahme (dazu BSG-Urteile vom 26.4.1977, 8 RU 76/76 und vom 26.6.1980 - 8a RU 36/79 und vom 26.4.1977 - 8 RU 76/76), ist nach der neueren Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 11.5.1995 - 2 RU 30/94; vorgehend LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4.5.1994 - L 3 U 33/94) nicht als "absoluter" Maßstab für den Versicherungsschutz anzusehen, weil diese Zeitdauer oft unterschiedlich ist und dem Versicherten nicht allgemein -mit versicherungsrechtlichen Auswirkungen-vorgeschrieben werden kann, wie er die zu seiner freien Verfügung stehende Arbeitspause einzuteilen hat (so auch SGB VII-Komm/Krasney § 8 RdNr. 216).Das BSG hat bereits in seinem Urteil vom 26.4.1977 (aaO) entschieden, dass ein Versicherter nicht darauf verwiesen werden kann, die nächstgelegene Nahrungsquelle aufzusuchen, nur weil Nahrung in diesem Fall schneller zu haben ist und dass dem Versicherten hinsichtlich der Wahl der Örtlichkeit ein nicht zu geringer Spielraum einzuräumen ist.
- LSG Sachsen, 07.03.2001 - L 2 U 151/99
Rechtmäßigkeit der Veranlagung zu den Gefahrtarifstellen 48 und 49; Unternehmen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LSG Niedersachsen, 20.03.2001 - L 9/3 U 237/00
Verkehrsunfall als der Unfallversicherung unterliegender Wegeunfall; …
Soweit die Rechtsprechung einen beruflichen Zusammenhang der Nahrungsaufnahme und -beschaffung ausnahmsweise dann bejaht, wenn sie vorwiegend unter betrieblich bedingten Umständen oder zu betrieblichen Zwecken erfolgt (…vgl Lauterbach, aaO, § 8 SBG VII Rdn 225 ff und 229 ff;… Bereiter-Hahn/Mehrtens, aaO, § 8 SGB VII, Ziffer 7.33.1 mwN; BSG, Urteil vom 26. April 1977 - 8 RU 76/76 -, SozR 2200, § 550 Nr. 28), ist hierauf im vorliegenden Zusammenhang nicht näher einzugehen; die planmäßige Besorgung von Lebensmitteln vor Arbeitsantritt ist nämlich jedenfalls selbst dann als bloße Vorbereitungshandlung dem privatwirtschaftlichen Bereich des Versicherten zuzurechnen, wenn der Verzehr für die nächstfolgende Arbeitspause geplant ist (…Bereiter-Hahn/Mehrtens, aaO, § 8 SGB VII, Ziffer 7.47;… Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht, aaO, § 8 SGB VII Rdn 193;… Lauterbach, Unfallversicherung, aaO, § 8 SGB VII, Rdn 403; ausdrücklich auch BSG…, Urteil vom 25. Januar 1977, aaO).
- LSG Hessen, 06.03.1985 - L 3 U 1313/81
Unfallversicherung; Arbeitspause; Unfall; Arbeitsunfall; Wegeunfall; Duldung; …
Nach dem BSG-Urteil vom 26. April 1977 (Az.: 8 RU 76/76) sei Versicherungsschutz nur gegeben, wenn die zu beschaffenden Nahrungsmittel zum Verzehr in der (gleichen) Pause oder in der anschließenden Arbeitszeit bestimmt seien, also nicht etwa als Vorrat. - BSG, 26.10.1978 - 8 RU 74/77 um sich Lebensmittel zum alsbaldigen Verzehr zu besorgen, sofern sie nicht unverhältnismäßig weit sind und nicht in unangemessenem Verhältnis zur Dauer der Arbeitspause stehen (vgl Urteil des erkennenden Senats vom 26. April 1977 - 8 RU 76/76, SozR 2200 5 550 Nr. 28 mit weiteren Nachweisen).
- BSG, 21.04.1978 - 2 BU 39/78 Im Urteil vom 26. April 4977 « 8 RU 76/76 - sei entschieden worden .deß die kilometermäßige Entfernung für den Unfallversicherungsschutz dann von untergeordneter Bedeutung sei, wenn der Versicherte den weg zur Essenseinnghme mit dem Kraftwagen zurück- lege.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".