Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BSG, 22.06.1966 - 8 RV 227/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,10953
BSG, 22.06.1966 - 8 RV 227/65 (https://dejure.org/1966,10953)
BSG, Entscheidung vom 22.06.1966 - 8 RV 227/65 (https://dejure.org/1966,10953)
BSG, Entscheidung vom 22. Juni 1966 - 8 RV 227/65 (https://dejure.org/1966,10953)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,10953) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BSG, 10.06.1958 - 9 RV 836/55
    Auszug aus BSG, 22.06.1966 - 8 RV 227/65
    im besonders schweren Maße verletzt wird, wenn also nicht gejedem tan wird, was im gegebenen Fall einleuchten mußte (RGZ 163, 106; Palandt, BGB, 15. Aufi" 1966 @ 277 A.an 2 und 4)° Der Kläger war durch einen sach- und rechtskundigen Free zeßbevollmächtigten vertretene Diesem mußte bekannt sein, daß im sozialgerichtlichen Verfahren der Rechtsstreit möglichst in einer mündlichen Verhandlung erledigt werden soll (5 106 Abs" 2 see)° Zwar hat der 9° Senat des BSG (BSG 7, 218) eine grobe Nachlässigkeit grundsätzlich verneint, wenn der Berechtigte den Antrag nach 9 109 SGG erst in der münd" lichen Verhandlung stellt° Der 9° Senat hat jedoch vorbehal- ten, daß es bei besonderen Umständen anders sein kann° Das ist vorliegend der Fall° Wenn nämlich ein Beteiligter erkennt oder erkennen muß, daß von Amts wegen keine Gutachten mehr eingeholt werden, so darf er mit seinem Antrag nach 9 109 SGG nicht bis zur mündlichen Verhandlung warten° Tut er dies trotzdem, so handelt er grob fahrlässig, wenn er den Antrag nach @ 109 SGG nicht in angemessener Frist stellt (s. dazu BSG in 50211 see 5 109 Nr" 24)° Vorliegend konnte und mußte der Kläger alsbald nach Kenntnis der für ihn ungünstigen Gutachten seien zweiten Antrag nach @ 109 SGG stellen° Da Beweisanträge schriftlich und mündliCh' wirksam gestellt werden können, durfte er mit der Antragstellung grundsätzlich nicht bis zur mündlichen Verhandlung warten, da er Veranlassung hatte, den Antrag bereits vorher zu stellen° ki;'"""" '.
  • LSG Bayern, 04.12.2018 - L 20 KR 406/18

    Kein Anspruch auf postbariatrische plastische Operationen an den Oberarmen und …

    Bestimmt das Gericht den Termin zur mündlichen Verhandlung, darf ein Verfahrensbeteiligter nicht bis zur mündlichen Verhandlung mit seinem Antrag gemäß § 109 SGG zuwarten (so schon BSG, Urteil vom 22.06.1966, 8 RV 227/65).
  • LSG Bayern, 18.03.2015 - L 15 SB 127/14

    Merkzeichen aG nur unter engen Voraussetzungen

    Die Bevollmächtigten hätten mit der Antragstellung keinesfalls bis zur mündlichen Verhandlung warten dürfen; tun sie dies - wie hier - doch, ist dieses Verhalten grob nachlässig (vgl. BSG, Beschluss vom 22.06.1966, Az.: 8 RV 227/65).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 12.02.2015 - L 6 SB 84/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ablehnung eines erst in der mündlichen …

    Rn. 36 So hat der Beteiligte den Antrag nach § 109 SGG spätestens dann innerhalb angemessener Frist zu stellen, wenn er erkennen muss, dass das Gericht keine (weiteren) Erhebungen von Amts wegen durchführt (BSG, Urteile vom 10.12.1958 - 4 RJ 143/58, vom 22.6.1966 - 8 RV 227/65, vom 24.3.1961 - 10 RV 303/57 und vom 22.6.1966 - 8 RV 227/65).

    Dies ist anzunehmen, wenn ihn das Gericht ausdrücklich auf die Möglichkeit eines Antrags nach § 109 SGG hinweist, aber auch bei sachkundigen oder sachkundig vertretenen Klägern, wenn es mitteilt, es seien keine weiteren Ermittlungen vorgesehen bzw. der Rechtstreit werde als entscheidungsreif angesehen oder wenn es den Rechtsstreit ohne weitere Mitteilung terminiert (…BSG, Urteile vom 10.12.1958, a.a.O.;… vom 24.3.1961, a.a.O.; vom 22.6.1966, a.a.O.;… Keller, a.a.O., Peters/Sautter/Wolff, Kommentar zum SGG, 4. Aufl. 1986, Lfg. 1/2009, Seite 77 mit Hinweisen auf weitere Rechtsprechung;… Roller in Lüdtke, SGG, 4. Aufl. Rn 17, a.A. Hauck in Hennig, SGG, 18. Aufl. 2010, Rn 64, anders noch die Vorauflage).

  • LSG Baden-Württemberg, 07.08.2017 - L 1 U 4045/16
    Ein Antrag nach § 109 SGG ist spätestens dann innerhalb angemessener Frist zu stellen, wenn ein Beteiligter erkennen muss, dass das Gericht keine (weiteren) Erhebungen von Amts wegen durchführt (vgl. grundlegend: BSG, Urteile vom 10.12.1958 - 4 RJ 143/58 - und vom 22.06.1966 - 8 RV 227/65 -, jeweils juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BSG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht