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| BSG, 06.02.1958 - 8 RV 449/56 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BSGE 6, 288
- NJW 1958, 1062
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (2)
- BSG, 26.06.1957 - 8 RV 31/56
Auszug aus BSG, 06.02.1958 - 8 RV 449/56
Allerdings genügt, wie der 8° Senat im Anschluß an BSG12 s. 99 (103) und 4 S.234<(236)1bereits entschieden hat, ein Zusammenhang des schädigenden Vorgangs mit der Besetzung allein nicht; vielmehr muß der schädigende Vorgang durch eine Gefahr verursacht sein, die der militärischen Besetzung deutschen Gebiets im zweiten Weltkrieg unter Berücksichtigung ihrer zeitlichen und örtlichen Besonderheiten eigentümlich war° Denn die Einfügung des Wortes "besonderen" vor dem Wort "Gefahr" bedeutet eine Einschränkung des zu berücksichtigenden Gefahrenkreises° Gefahren, die ihrer Art nach etwa in ähnlicher Weise hätten eintreten können, wenn das Deutsche Reich nicht besetzt gewesen wäre oder wenn eine deutsche Verwaltung fcrtbestanden hätte, sollten als Versorgungsgrund ausgeschlossen werden, selbst wenn im Einzelfall ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Besetzung und einem schädigenden Vorgang vorliegt (Urteil des 8° Senats vom 26"4u1957 -BSG. 5 5° 116 1318/1137 und vom 26.6"1957 - 8 RV 31/56 -)0 Die militärische Besetzung deutschen Gebiets hat man« cherlei Gefahren für Leib und Leben der Zivilbevölkerung mit sich gebracht" Zu den damit zusammenhängenden besonderen Gefahren sind in erster Linie Gewalttätigkeiten und Willkürakte gegen Einzelpersonen zu rechnen° Ein solcher Willkürakt liegt hier vor. - BSG, 26.06.1957 - 8 RV 121/55
Auszug aus BSG, 06.02.1958 - 8 RV 449/56
konnte ein Bescheid zu Ungunsten des Berechtigten nur dann aufgehoben werden, wenn sich die Voraussetzungen der Bescheiderteilung als unzutreffend erwiesen hatten° DieSe Befugnis ist eine dem Recht der Kriegsopferversorgung eigentümliche Möglichkeit für den Versorgungsträger, nachträglich, und zwar rückwirkend auf den Zeitpunkt der bisherigen Rentenfeststellung, die wirkliche Sachlage mit der Rechtslage in Übereinstimmung zu bringen, Er gestattet eine Durchbrechung der bindenden Wirkung von Verwaltungsbescheidcn und rührt damit an die Grundlagen der Rechtssicherheit° Infolgedessen darf diese Vorschrift nur in den engsten Grenzen angewendet werden (BSG° 1 S, 56 1397; Urteil vom 26. Juni 1957 - 8 RV 121/55 ),.
- BSG, 23.04.2015 - B 2 U 20/14 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2108 - …
Diese Aussage der Beklagten nimmt nicht an der Bindungswirkung des Verwaltungsakts (§ 77 SGG) teil, weil in dem Bescheid durch bindenden Verfügungssatz (Regelung) alleine das Nichtbestehen der BK 2108 sowie von Ansprüchen auf Leistungen geregelt wurde (vgl BSG vom 20.11.1996 - 3 RK 5/96 - BSGE 79, 261, 265; vgl BSG vom 6.2.1958 - 8 RV 449/56 - BSGE 6, 288, 291; BSG vom 21.1.1959 - 11/8 RV 181/57 - BSGE 9, 80, 84; BSG vom 24.2.1960 - 9 RV 286/56 - BSGE 12, 25, 26). - BSG, 13.03.1997 - 11 RAr 51/96
Verfassungsgerichtliche Unvereinbarkeitserklärung durch § 152 Abs. 1 AFG , …
Das BSG hat diesen Grundsatz aber nicht als abschließenden Rechtssatz verstanden, sondern unter Sachgesichtspunkten Anlaß zu der Prüfung gesehen, ob Gesetze nach ihrem zeitlichen Geltungswillen auf den jeweils zu beurteilenden Sachverhalt anzuwenden seien (BSGE 6, 288, 290;… 43, 1, 5 = SozR 2200 § 690 Nr. 4;… BSGE 68, 47, 48 = SozR 3-2500 § 159 Nr. 1;… BSGE 73, 25, 27 = SozR 3-2500 § 116 Nr. 4).Das BSG hat deshalb häufig bei seinen Entscheidungen darauf Bedacht genommen, ob sie Verwaltungsakte mit Dauerwirkung zum Gegenstand haben (BSGE 3, 95, 103; 6, 288, 291; 7, 8, 13; 7, 129, 133;… 14, 71, 76 = SozR Nr. 2 zu § 251 RVO;… BSGE 68, 228, 231 = SozR 3-2200 § 248;… BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 18).
- BSG, 07.12.1983 - 9a RV 26/82
Berichtigungsbescheid - Rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt - …
- BSG, 15.10.1963 - 11 RV 206/61 Zonengrenzcn zunächst überhaupt nicht, Später nur unter besonderen VorausSetzungen haben überschreiten dürfen und daß dieses Verbot vielfach nicht beachtet worden ist; auch soweit Verstöße gegen dieses Verbot mit Strafe bedroht gewesen sind, hat es sich nicht um eine mit der Besetzung zusammenhängende "besondere" Gefahr, sondern um Maßnahmen zur Gewährleistung der von den Besatzungsmäehten innerhalb Deutschlands geschaffenen Ordnung gehandelt (vg1° BSG 6, 288 ff, 293)" Die Gefahr einer Bestrafung, die Verstöße gegen diese Ordnung nach sich gezogen haben, ist nicht eine "besondere", sondern die "allgemeine" Gefahr gewesen, die das Begehen einer mit Strafe bedrohten Handlung bedeutet°.
Wie in den Urteilen des BSG vom 6" Februar 1958 (BSG 6, 288 ff) und vom 28° Juli 1961 (…BSG SozR Nr" 30 zu 5 5 BVG) ausgeführt ist, sind Willkürakte von Besatzungsangehörigcn, die in dem durch die Umstände nicht gerechtfertigten Gebrauch von Schußwaffen gegenüber Deutschen bestanden haben, als "schädigende Vorgänge" anw zusehen, die infolge einer mit der militärischen Besetzung Deutschlands im Zusammenhang stehenden "besonderen" Gefahr eingetreten sind° Im vorliegenden Falle fehlt es aber nach ' (den tatsächlichen Feststellungen des LSG sowohl an dem Nachweis eines "Willküraktes" von Besatzungsangehörigen bei der .Bewachung der Zonengrenze als auch an dem Nachweis, daß, falls ein Willkürakt vorgelegen hat, dieser Willkürakt B° betroffen hat" Das LSG hat nicht festgestellt und auf Grund der Angaben der Zeugen Horst Baia: und Beküf4n:äi$fé auch nicht feststellen können, aus welchem Anlaß es zu der von B° und diesen Zeugen gehörten Schißerei an der Zonengrenze gekommen ist; das LSG ist zutreffend davon ausgegangen, der Gebrauch von Schußwaff@n durch Besatzungsangehörige an der ZönCngrenze reiche für sich allein für die Annahme des "Wille kürlichen" Gebrauchs der Schußwaffen nicht aus; es hat weder ausschließen noch feststellen können, ob es sich bei den Schüssen, die B° und seine Angehörigen gehört haben" um möglicherweise berechtigte Warnschüsse gegenüber Personen gehandelt hat, die von dem durch die Besatzungsmacht verbotenen Überschreiten der Zonengrenze haben abgehalten werden sollen, ob erst geschossen worden ist, nachdem Personen, die die Zonengrenze haben überschreiten wollen, 'einer Aufforderung nicht nachgekommen.
- BVerwG, 19.05.1965 - V C 143.63
Körperschäden und Gesundheitsschäden von Internierten als Besatzungsschäden - …
Zu diesen besonderen Gefahren werden vor allem Gewalttätigkeiten und Willkürakte gegen einzelne Personen gerechnet (BSG 6, 288 [293]; vgl. auch BSG 8, 203 und BSG 17, 225 [228]). - BVerwG, 05.07.1961 - V C 139.60
Schäden i.S.v. § 3 Abs. 2 Abgeltungsgesetz (AbgG) - Rechtmäßigkeit der …
Ebenso sind zu den besonderen Gefahren Gewalttätigkeiten und Willkürakte gegen Einzelpersonen gerechnet worden (BSG 6, 288 [293]). - BSG, 17.04.1958 - 8 RV 271/56 - ungeachtet des in der Zwischenzeit in Kraft getretenen @ 41 VwVG - weiter für die Entscheidung der Frage maßgebend, ob der Bescheid vom 17. Januar 1952 rechtmäßig ist (Urteil des 8. Senats vom 6.2.1958 -8 RV 449/56 -SozR. VeerG @41 Bl. Ca 1 Nr. 2 - mit Nachweisen).
- BSG, 07.02.1985 - 9a RV 5/83
Verschleppung - Verhaftung während des Krieges - Verbringung ins Ausland
Infolge dieses durch die SS begangenen Willküraktes ist er einer mit der Verschleppung verbundenen "besonderen" Gefahr erlegen (BSGE 6, 288, 299 fg zum Begriffsmerkmal der besonderen Gefahr ua BSGE 8, 203, 20ü f;… 16, 195 : SozR Nr. 32 zu 5 5 BVG). - BSG, 17.07.1958 - 9 RV 968/55 in Kraft getreten ist° Zwar hat das Bundessozialgericht hinsichtlich des © 47 Abs, 1,2"5 veinGentschieden, daß diese Vorschriften nicht nur für die nach dem Inkrafttreten des VeerG von den Verwaltungsbehörden der Kriegsopferversorgung geltend gemachten Rückforderungen maßgebend sind, sondern auch in Fäl- len, in denen ein Streit um derartige Forderungen beim Inkrafttreten des VeerG anhängig ist° Jedoch sind die für die An" wendbarkeit des 5 47 VeerG maßgeblichen Erwägungen nicht maßgehend für die zeitliche Anwendbarkeit des 5 41 VeerG (vgl, BSG, 3 3° 234 1?317; 5 s° 267 15637; 6 s. 11 1737; Urteil vom 6, 2,1958" 8 RV 449/56)° Nach allgemeinen Grundsätzen ist der Bescheid; durch den ein den Kläger begünstigender Verwaltungsakt mit Dauerwirkung von einem bestimmten Zeitpunkt an als rechtswidrig zurückgenommen worden ist, ein Verwaltungsakt ohne Dauerwirkung; ob dieser Bescheid ("Zuungunstenbescheid") rechtmäßig ist, ist nach dem Recht zu beurteilen, das im Zeitpunkt seines Erlasses gegolten hat (vgl° Urteil vom 12, 2.1958, 11/9 LV 948/55)° Auf 5 41 VeerG kann daher ein solcher Bescheid nur gestützt werden, wenn bei seinem Erlaß @ 41 VeerG bereits galt, Da gemäß 5 51 VeerG der 5 41 wie grundsätzlich auch die sonstigen Vorschriften des VeerG.erst mit dem 1, April 1955 in Kraft getreten ist, so kann @ 41 VeerG nicht auf Zuungunstenbescheide angewendet werden, die vor dem 1. April 1955 erlassen worden sind, Mithin kann auch nicht der Bescheid vom 27" November 1953, durch den der Bescheid vom 11° Januar 1952 zuungunsten des Klägers zurückgenommen wurde, auf diese Vorschrift gestützt werden°.
- BSG, 07.12.1976 - 8 RU 44/76 Es ist zwar richtig, daß sich die bindende Wirkung von Bescheiden grundsätzlich nur auf den bescheidmäßigen Ausspruch, den Verfügungssatz, beschränkt (vgl. BSG 6, 288, 291; 9, 80, 84; 12, 25, 26; 27, 22, 25).
- BSG, 30.06.1977 - 9 RV 76/76
Witwenversorgung - Bewilligungsbescheid - Rücknahme - Keine Ehe - Ehe mit anderem …
- BSG, 08.07.1980 - 9 RV 44/79
- BSG, 29.03.1977 - 9 RV 174/75
- BSG, 27.01.1976 - 8 RU 138/75
- BSG, 28.11.1963 - 12 RJ 492/61
- BSG, 29.11.1962 - 9 RV 602/58
- BSG, 22.03.1962 - 8 RV 165/61
- BSG, 22.02.1962 - 8 RV 1381/58
- BSG, 15.11.1961 - 9 RV 118/56
- BSG, 21.01.1969 - 9 RV 866/66
- BSG, 24.07.1964 - 10 RV 47/62
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