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Rechtsprechung
   LG Bonn, 07.12.1995 - 8 S 122/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5394
LG Bonn, 07.12.1995 - 8 S 122/95 (https://dejure.org/1995,5394)
LG Bonn, Entscheidung vom 07.12.1995 - 8 S 122/95 (https://dejure.org/1995,5394)
LG Bonn, Entscheidung vom 07. Dezember 1995 - 8 S 122/95 (https://dejure.org/1995,5394)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Ausschluss der Maklerprovision bei Mietwohnungsvermittlung durch Verwalter einer Wohnungseigentumanlage

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1524
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • LG Düsseldorf, 12.10.1988 - 12 O 363/88
    Auszug aus LG Bonn, 07.12.1995 - 8 S 122/95
    Rn. 11 b) Es entspricht auch - entgegen AG Oldenburg, WM 1989, 33; LG Kiel, WM 1985 -Sinn und Zweck des § 2 Abs. 2 Nr. 2 WOVermittG, dem Wohnungsvermittler bereits dann den Provisionsanspruch zu versagen, wenn ihm - wie hier - in der Wohnungseigentumsanlage, zu der die vermittelte Eigentumswohnung gehört, (lediglich) die Verwaltung nach dem WEG obliegt.

    Schutzzweck der Vorschrift ist zum einen, das gesetzliche Leitbild des Maklers als unabhängiger Vermittler von Verträgen auf dem Gebiet der Wohnungsraumvermietung beizubehalten; zum anderen soll der Mieter vor "unverdienten" Provisionsansprüche geschützt werden (vgl. LG Frankfurt, WM 1981, 23; LG Bonn, WM 1986, 348, 349; im Ausgangspunkt auch AG Oldenburg, WM 1989, 33, 34).

  • BGH, 05.03.1998 - 4 StR 30/98

    Vorliegen eines schweren Falles der Vergewaltigung

    Insoweit hat sich auch nicht ausgewirkt, daß das Landgericht irrtümlich davon ausgeht, der neue § 177 StGB sehe einen minder schweren Fall der Vergewaltigung nicht mehr vor (UA 28); richtig ist demgegenüber, daß die neue Vorschrift, die die bisherigen §§ 177 und 178 StGB zu einem einheitlichen Verbrechenstatbestand zusammenfaßt (BTDrs. 13/2463 S. 6 und 13/7324 S. 6), in Absatz 2 einen einheitlichen minder schweren Fall mit einem Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren enthält, der auch für die Fälle der nunmehr als Regelbeispiel eines besonders schweren Falles normierten Fälle der Vergewaltigung (§ 177 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 der Vorschrift) gilt (vgl. dazu Lenckner NJW 1997, 2801, 2802) [LG Bonn 07.12.1995 - 8 S 122/95].
  • BGH, 26.05.1998 - 4 StR 184/98

    Änderung eines Schuldspruchs ohne Berührung des Unrechtsgehalts und Schuldgehalts …

    Zwar sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Strafzumessungsvorschriften nicht in die Urteilsformel aufzunehmen (BGHSt 23, 254, 256; BGH NStZ 1984, 262, 263;… BGHR StGB § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Gewerbsmäßig 1;… vgl. auch Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 260 Rdn. 25), jedoch gibt die Aufnahme des Wortes "Vergewaltigung" in die gesetzliche Überschrift der Neufassungen des § 177 StGB berechtigten Anlaß, dieses besonders hervorgehobene Regelbeispiel auch so im Urteilstenor zu bezeichnen (vgl. Lenckner NJW 1997, 2801, 2802) [LG Bonn 07.12.1995 - 8 S 122/95].
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