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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 05.03.2002 - 8 S 156/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8338
VGH Baden-Württemberg, 05.03.2002 - 8 S 156/02 (https://dejure.org/2002,8338)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.03.2002 - 8 S 156/02 (https://dejure.org/2002,8338)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. März 2002 - 8 S 156/02 (https://dejure.org/2002,8338)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Neue Umstände als Zulassungsgrund der ernstlichen Richtigkeitszweifel

  • Judicialis

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1
    Rechtsmittel, Rücknahme Rechtsmittel, Zulassungsantrag: Berufungszulassung; Ernstliche Zweifel; Neue Umstände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berufungszulassung aufgrund nicht bekannter oder geänderter Umstände; Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung; Abschluss eines Nutzungsvertrags für die Errichtung einer Funkstation auf einem anderen Grundstück; Zweifel am ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2002, 528
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 25.08.1997 - 8 S 1861/97

    Zulässigkeit von Fernmeldeanlagen im Außenbereich - spezifischer Standortbezug

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.03.2002 - 8 S 156/02
    Sie melden zu Recht Bedenken gegen die für die Entscheidung maßgebliche Annahme des Verwaltungsgerichts an, die umstrittene Mobilfunkbasisstation könne nur an der vorgesehenen Stelle sinnvoll ausgeführt werden und sei damit gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB privilegiert zulässig (vgl. den Beschluss des Senats vom 25.8.1997 - 8 S 1861/97 - VBlBW 1998, 144 = PBauE § 35 Abs. 1 BauGB Nr. 34).
  • VG Sigmaringen, 16.10.2001 - 2 K 697/01

    Mobilfunksendemast im Außenbereich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.03.2002 - 8 S 156/02
    Auf den Antrag des Beklagten und der Beigeladenen wird die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 16. Oktober 2001 - 2 K 697/01 - zugelassen.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.1998 - 11 S 3158/97

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.03.2002 - 8 S 156/02
    Denn die Richtigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Hauptsachenentscheidung kann auch dann i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zweifelhaft sein, wenn erst nachträglich entscheidungserhebliche Umstände entstehen oder bekannt werden (a. A.: VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.2.1998 - 11 S 3158/97 - NVwZ 1998, 758;… Bader, in: Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, VwGO, § 124 RdNr. 29 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2021 - 10 S 140/20

    Klagebefugnis der Gemeinde bezüglich der Verbindlichkeitserklärung eines …

    Denn bei Einhaltung der Antragsbegründungsfrist ist neues tatsächliches Vorbringen erst im Zulassungsverfahren möglich und zu berücksichtigen, soweit die neuen Tatsachen für den Erfolg des erstrebten Rechtsmittels entscheidungserheblich sein können, also im Berufungsverfahren selbst zu berücksichtigen wären (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14.06.2002 - 7 AV 1.02 - Buchholz 310 § 124b VwGO Nr. 1 und vom 12.11.2002 - 7 AV 3.02 - Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 31; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.03.2002 - 8 S 156/02 - VBlBW 2002, 528;… Rudisile a. a. O. § 124 Rn. 26k;… Stuhlfauth in Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 7. Aufl., § 124 Rn. 27).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2002 - 8 S 1571/02

    Baugenehmigung: Ablehnung wegen fehlenden Sachbescheidungsinteresses; Spielhalle …

    Denn auch neue Umstände können ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung begründen (Beschluss des Senats vom 5.3.2002 - 8 S 156/02 - m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.01.2022 - 2 S 2436/21

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils; Infragestellung der …

    Rn. 15 Dabei hat das Berufungsgericht als zweite Tatsacheninstanz grundsätzlich auch neu vorgebrachte Tatsachen und Beweismittel, die bereits im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht existent bzw. verfügbar waren, im Zulassungsverfahren zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.06.2002 - 7 AV 1.02 - juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.03.2002 - 8 S 156/02 - juris;… W.-R. Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 27. Aufl., § 124 Rn. 7 b;… Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 124 Rn. 86; jeweils mwN).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.2003 - 8 S 2828/02

    Richtigkeitszweifel entschärfende neue Umstände; Vorrangentscheidung - …

    Neue oder bisher nicht erkannte bzw. nicht geltend gemachte Umstände können geeignet sein, Zweifel an der Richtigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung zu zerstreuen (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 5.3.2002 - 8 S 156/02 - VBlBW 2002, 528).

    Denn ebenso wie solche "nachgewachsenen" entscheidungserheblichen Tatsachen Zweifel an der Richtigkeit einer erstinstanzlichen Entscheidung begründen können (BVerwG, Beschluss vom 14.6.2002 - 7 AV 1.02 - DÖV 2003, 124; Beschluss des Senats vom 5.3.2002 - 8 S 156/02 - VBlBW 2002, 528 m.w.N.), sind sie auch geeignet, eine solche Entscheidung im Ergebnis zu bestätigen.

  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2023 - 2 S 572/23

    Heranziehung zu Hundesteuer; Abgrenzung der Rassen Miniatur Bullterrier und …

    Rn. 24 Dabei hat das Berufungsgericht als zweite Tatsacheninstanz grundsätzlich auch neu vorgebrachte Tatsachen und Beweismittel, selbst wenn sie im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht existent bzw. verfügbar waren, im Zulassungsverfahren zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.06.2002 - 7 AV 1.02 - juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.03.2002 - 8 S 156/02 - juris;… W.-R. Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 29. Aufl., § 124 Rn. 7 b;… Seibert in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 124 Rn. 86; jeweils mwN).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.05.2002 - 13 S 54/02

    Ausweisung türkischer Straftäter - Ausweisungsschutz

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob erst nachträglich eingetretene Umstände geeignet sein können, ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung zu wecken (so: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.03.2002 - 8 S 156/02 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.2003 - 8 S 393/03

    Richtigkeitszweifel wegen Rechtsänderung während des Zulassungsverfahrens

    Denn ebenso wie "nachgewachsene" entscheidungserhebliche Tatsachen Zweifel an der Richtigkeit einer erstinstanzlichen Entscheidung begründen oder zerstreuen können (BVerwG, Beschluss vom 14.6.2002 - 7 AV 1.02 - DÖV 2003, 124; Beschlüsse des Senats vom 5.3.2002 - 8 S 156/02 - VBlBW 2002, 528 und vom 12.2.2003 - 8 S 2828/02 - m.w.N.), können auch während des Verfahrens auf Zulassung der Berufung eingetretene Rechtsänderungen die Richtigkeit des angefochtenen Urteils in Frage stellen oder bestätigen.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.2004 - 13 S 268/04

    Keine Befristung der Ausweisungsverfügung bei Zweifeln an der Redlichkeit des …

    Soweit er darauf hinweist, nach der gerichtlichen Entscheidung sei eine relevante Sachverhaltsänderung eingetreten, ergibt sich dies aus folgenden Gründen: Selbst wenn man zu Gunsten des Klägers davon ausgeht, dass eine nachträgliche Sachverhaltsänderung zur Begründung von ernstlichen Zweifeln i.S.v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO in das Zulassungsverfahren eingebracht werden kann (str.; vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 5.03.2002 - 8 S 156/02 -, VBlBW 2003, S. 528 m.w.N;… Beschluss vom 06.03.2003 - 8 S 393/03 -, NVwZ-RR 2003, S. 607 und OVG Münster…, Beschluss vom 6.2.2002 - 3 A 3297/99 -, NVwZ 2002, S. 877), stellt die von dem Kläger vorgetragene Sachverhaltsänderung - Erkrankung seiner Ehefrau - gleichwohl die Richtigkeit des Ergebnisses der angefochtenen Entscheidung nicht schlüssig in Frage.
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