Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 17.12.2009 - 8 S 1669/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Einstweiliger Rechtsschutz - Abstandsfläche auf einer beidseitig anbaubaren öffentlichen Verkehrsfläche - Nachbarschutz verneint
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abstandsflächen auf einer beidseitig anbaubaren, öffentlichen Verkehrsfläche als Nachbarschutz vermittelnde Anstandstiefe; Vereinbarkeit der Erteilung einer Baugenehmigung zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit vier Wohneinheiten, einer Büroeinheit und einer ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nachbarschutz: Beidseitig anbaubare öff. Verkehrsfläche
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Abstandsflächen auf einer beidseitig anbaubaren, öffentlichen Verkehrsfläche als Nachbarschutz vermittelnde Anstandstiefe; Vereinbarkeit der Erteilung einer Baugenehmigung zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit vier Wohneinheiten, einer Büroeinheit und einer ...
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 16.07.2009 - 5 K 628/09
- VGH Baden-Württemberg, 17.12.2009 - 8 S 1669/09
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2010, 383
- VBlBW 2010, 160
- DÖV 2010, 327
- DÖV 2010, 327 BauR 2010, 661 (Ls.)
- BauR 2010, 661
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98
Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.2009 - 8 S 1669/09
Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat der Nachbar bei der Erteilung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von einer nicht nachbarschützenden Festsetzung eines Bebauungsplans über den Anspruch auf Würdigung nachbarlicher Interessen hinaus keinen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.07.1998 - 4 B 64.98 - NVwZ-RR 1999, 8 m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 29.01.2009 - 5 S 149/08
Klagebefugnis von Straßenanliegern ; Kennzeichnung eines verkehrsberuhigten …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.2009 - 8 S 1669/09
Es ist weder dargelegt noch erkennbar, woraus sich eine Pflicht der Antragsgegnerin zur Anordnung gerade der von den Antragstellern für richtig gehaltenen Maßnahmen ergeben könnte, zumal das Bauplanungsrecht nur ausnahmsweise einen Planvollziehungsanspruch gewährt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.01.2009 - 5 S 149/08, ESVGH 59, 181). - VGH Baden-Württemberg, 01.10.1999 - 5 S 2014/99
Nachbarschutz - Grenzbebauung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.2009 - 8 S 1669/09
Nur dann, wenn aus dem Bebauungsplan im Einzelfall zu entnehmen ist, dass mit der Baulinien- oder Baugrenzenfestsetzung - auch - ein nachbarschaftliches Austauschverhältnis begründet und nach dem Willen des Ortsgesetzgebers ein gegenseitiges Verhältnis der Rücksichtnahme geschaffen werden sollte, kann einer vorderen, straßenseitigen Baugrenze oder Baulinie nachbarschützende Wirkung beizumessen sein (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 01.10.1999 - 5 S 2014/99 - VBlBW 2000, 112). - VGH Baden-Württemberg, 22.05.2000 - 8 S 314/00
Abbruchsanordnung - Duldungsverfügung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.2009 - 8 S 1669/09
Dazu bedarf es keiner Entscheidung der vom Senat (Urteil vom 22.05.2000 - 8 S 314/00 - NuR 2001, 583) schon bisher offen gelassenen Frage, ob zu den öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Sinne des § 58 Abs. 1 Satz 1 LBO auch Pflichten aus einem öffentlich-rechtlichen Vertrag oder einer Verpflichtungserklärung, wie sie die Antragsgegnerin gegenüber dem Regierungspräsidium Tübingen abgegeben hat, gehören. - VGH Baden-Württemberg, 24.02.1992 - 3 S 3026/91
Nachbarschutz bei Erteilung einer Baugenehmigung; keine Anhörungspflicht bei …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.2009 - 8 S 1669/09
Darin ist den Antragstellern nicht zu folgen (im Ergebnis ebenso VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 24.02.1992 - 3 S 3026/91 - VBlBW 1992, 295).
- VGH Baden-Württemberg, 21.07.2020 - 8 S 702/19
Garagen in Abstandsflächen; Berechnung der Wandhöhe in Hanglagen
Nur dann, wenn dem Bebauungsplan im Einzelfall zu entnehmen ist, dass mit dieser Festsetzung - auch - ein nachbarschaftliches Austauschverhältnis begründet und nach dem Willen des Ortsgesetzgebers ein gegenseitiges Verhältnis der Rücksichtnahme geschaffen werden sollte, kann einer vorderen, straßenseitigen Baugrenze nachbarschützende Wirkung beizumessen sein (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.10.1999 - 5 S 2014/99 -, VBlBW 2000, 112; Senatsbeschluss vom 17.12.2009 - 8 S 1669/09 -, VBlBW 2010, 160). - VG Freiburg, 26.11.2014 - 4 K 2303/14
Nachbarschützende Wirkung; Baugrenze; Befreiung
In Fällen der Befreiung von nicht nachbarschützenden Festsetzungen kommt es nicht darauf an, ob die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 BauGB für eine Befreiung vorliegen (BVerwG, Beschluss vom 08.07.1998, NVwZ-RR 1999, 8; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.12.2009, NVwZ-RR 2010, 383). - VGH Baden-Württemberg, 16.02.2016 - 3 S 2167/15
Zum Prüfungsumfang im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Rn. 38 Für eine erdrückende Wirkung des Bauvorhabens, wie sie in der Rechtsprechung nur bei besonders gelagerten Fällen, insbesondere bei "übergroßen" Baukörpern in geringem Abstand zu benachbarten Wohngebäuden angenommen wird (…vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 13.3.1981 - 4 C 1.78 - DVBl 1981, 928;… Urt. v. 23.5.1986 - 4 C 34.85 - DVBl 1986, 1271; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.3.2007 - 3 S 3007/06 - Urt. v. 17.12.2009 - 8 S 1669/09 - NVwZ-RR 2010, 383) sieht der Senat angesichts der lediglich zwei Vollgeschosse umfassenden Bebauung und des beträchtlichen Abstands von ca. 26 m der geplanten Wohngebäude zu den Wohngebäuden der Antragsteller keine Anhaltspunkte.
- VGH Baden-Württemberg, 27.11.2013 - 8 S 1813/13
Erweiterung und Modernisierung einer Kindertagesstätte in einem allgemeinen …
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs entfalten zwar seitliche und hintere Baugrenzen und Baulinien regelmäßig eine drittschützende Wirkung zugunsten der ihnen gegenüber liegenden Nachbargrundstücke (Senatsbeschlüsse vom 22.08.2011 - 8 S 2156/11 - vom 17.12.2009 - 8 S 1669/09 - VBlBW 2010, 160 und vom 02.06.2003 - 8 S 1098/03 - VBlBW 2003, 470; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.01.2012 - 5 S 2233/11 - NVwZ-RR 2012, 500 (502)). - VGH Baden-Württemberg, 29.03.2017 - 5 S 1389/16
Zur Frage der prägenden Wirkung einer beseitigten baulichen Anlage für die …
Die maßgebliche Schwelle einer "erdrückenden" oder "einmauernden" Wirkung (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.3.1981 - 4 C 1.78 - DVBl 1981, 928, vom 23.5.1986 - 4 C 34.85 - DVBl 1986, 1271; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.12.2009 - 8 S 1669/09 - NVwZ-RR 2010, 383, und Beschluss vom 26.5.2015 - 3 S 733/15 - juris) dürfte nicht erreicht sein. - VGH Baden-Württemberg, 26.05.2015 - 3 S 733/15
Bestimmung über kleineren Bauabstand im Ortsrecht
Rn. 42 Eine erdrückende Wirkung kommt nach der Rechtsprechung grundsätzlich nur bei "übergroßen" Baukörpern in geringem Abstand zu benachbarten Wohngebäuden in Betracht (…vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 13.3.1981 - 4 C 1.78 - DVBl. 1981, 928;… Urt. v. 23.5.1986 - 4 C 34.85 - DVBl. 1986, 1271; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.3.2007 - 3 S 3007/06 - Urt. v. 17.12.2009 - 8 S 1669/09 - NVwZ-RR 2010, 383). - VG Ansbach, 22.10.2014 - AN 9 K 13.01902
Befreiung, Rücksichtnahmegebot, rückwärtige Baugrenze, Baugenehmigung, Wohnhaus, …
Rn. 10 Im Übrigen werde auf die Rechtsprechung in Baden- Württemberg verwiesen, wonach für seitliche und hintere Baugrenzen regelmäßig von einer nachbarschützenden Wirkung von Baugrenzen auszugehen sei (vgl. z.B. VGH BW, B. v. 17.12.2009 - 8 S 1669/09 - juris).Zwar geht der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg davon aus, dass regelmäßig Anhaltspunkte für eine nachbarschützende Wirkung von Baugrenzen- oder Baulinienfestsetzungen hinsichtlich der seitlichen oder hinteren Baugrenze zugunsten des an derselben Grundstücksseite liegenden Nachbarn bestehen (vgl. VGH BW, B.v. 25.6.1993 - 3 S 1045/93, juris; B.v. 17.12.2009 - 8 S 1669/09 - juris).
- VG Freiburg, 09.01.2019 - 5 K 6358/18
Nachbarschützende Wirkung von örtlichen Bauvorschriften; subjektiv-öffentliches …
Ob eine auf diesen Vorschriften beruhende Abweichung bzw. Befreiung von nichtnachbarschützenden Vorschriften die Rechte des Nachbarn verletzt, richtet sich allein nach den Maßstäben, die zum drittschützenden Gebot der Rücksichtnahme entwickelt worden sind (vgl. - in Bezug auf § 31 Abs. 2 BauGB - BVerwG, Beschl. v. 08.07.1998, NVwZ-RR 1999, 8, und VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.12.2009, NVwZ-RR 2010, 383, sowie - in Bezug auf § 56 Abs. 2 und 5 LBO - Sauter, Landesbauordnung für Baden-Württemberg, Stand: Juni 2018, Bd. 2, § 56 Rn. 66, m.w.N., und Gassner, in: Spannowsky/Uechtritz, Bauordnungsrecht Baden-Württemberg, 7. Aufl. 2018, § 56 Rn. 84 f., m.w.N., siehe auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 09.02.2018, NVwZ-RR 2018, 511 ). - VGH Bayern, 28.05.2014 - 9 CS 14.84
Beschwerde; baurechtliche Nachbarklage; Befreiung von Festsetzungen eines …
Zwar geht der Bad.-Württ. VGH davon aus, dass sich Anhaltspunkte für eine nachbarschützende Wirkung von Baugrenzen- oder Baulinienfestsetzungen regelmäßig hinsichtlich der seitlichen oder hinteren Baugrenze zugunsten des an derselben Grundstücksseite liegenden Nachbarn ergeben (vgl. (Bad.-Württ. VGH, B.v. 25.6.1993 - 3 S 1045/93, juris; B.v. 17.12.2009 - 8 S 1669/09, juris Rn. 6). - VG Hamburg, 25.03.2026 - 12 E 9009/25
Zu einzelnen drittschützenden Vorschriften im Rahmen eines nachbarrechtlichen …
Rn. 74 Unabhängig hiervon können sich die Antragsteller auf eine Überschreitung der westlichen (straßenseitigen) Baugrenzen hier schon deswegen nicht berufen, weil eine Baugrenze grundsätzlich nur demjenigen Nachbarn Drittschutz gewährt, dessen Grundstück an derselben Grundstücksseite liegt wie die in Rede stehende Baugrenze (…vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 30.1.1992, Bs II 137/91, juris Rn. 27; siehe auch ausdrücklich zu vorderen Baugrenzen VGH Mannheim, Beschl. v. 17.12.2009, 8 S 1669/09, juris Rn. 6). - OVG Schleswig-Holstein, 17.06.2010 - 1 MB 11/10
Funktion von Baugrenzen und Baulinien in beplanten und unbeplanten Gebieten; …
- VG Köln, 11.10.2018 - 8 K 3429/17
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