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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 23.01.1998 - 8 S 1892/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6583
VGH Baden-Württemberg, 23.01.1998 - 8 S 1892/97 (https://dejure.org/1998,6583)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.01.1998 - 8 S 1892/97 (https://dejure.org/1998,6583)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Januar 1998 - 8 S 1892/97 (https://dejure.org/1998,6583)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Straßenbauvorhaben: Enteignung von Grundstücken - Seitenablage von Bodenaushub

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 48, 240 (Ls.)
  • VBlBW 1998, 88 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 01.09.1997 - 4 A 36.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis bei Inanspruchnahme eines Pachtgrundstücks …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.01.1998 - 8 S 1892/97
    Im übrigen stehen die durch die vorgesehene Seitenablagerung entstehenden Nachteile für die betroffenen Grundstückseigentümer weder im Hinblick auf die Zielrichtung, anfallende Erdmassen unterzubringen, noch als Ausgleichsmaßnahme außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg (…vgl. BVerwG, Urt. v. 23.8.1996 - 4 A 29.95 -, UPR 1997, 36 und Urt. v. 1.9.1997 - 4 A 36.96).
  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 A 29.95

    Fernstraßenrecht - Enteignung von für Ersatzmaßnahmen nach Landesbaturschutzrecht …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.01.1998 - 8 S 1892/97
    Im übrigen stehen die durch die vorgesehene Seitenablagerung entstehenden Nachteile für die betroffenen Grundstückseigentümer weder im Hinblick auf die Zielrichtung, anfallende Erdmassen unterzubringen, noch als Ausgleichsmaßnahme außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.8.1996 - 4 A 29.95 -, UPR 1997, 36 …und Urt. v. 1.9.1997 - 4 A 36.96).
  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.01.1998 - 8 S 1892/97
    Eine solche Rechtspflicht besteht nicht; sie folgt insbesondere nicht aus der von den Klägern herangezogenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 8.6.1995 - 4 C 4.94 -, NVwZ 1996, 381, 386), wonach ein derartiges Angebot, wenn es erfolgt ist, die Existenzgefährdung abwägend überwinden kann.
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.01.1998 - 8 S 1892/97
    Unzureichende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen verhelfen ihrer Klage ebenfalls nicht zum Erfolg (BVerwG, Urt. v. 21.3.1996 - 4 C 1.95 -, DVBl. 1996, 907).
  • BVerwG, 07.03.1997 - 4 C 10.96

    Autobahn A 94 bei Neuötting darf weitergebaut werden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.01.1998 - 8 S 1892/97
    Entgegen der Auffassung der Kläger sind die beiden Trassen auch im Rechtssinne als Alternativen anzusehen, denn es handelt sich nicht nur um eine kleinräumige Verschiebung, die im Hinblick auf das naturschutzrechtliche Vermeidungsgebot gefordert sein könnte (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 7.3.1997 - 4 C 10.96).
  • BVerwG, 21.02.1997 - 4 B 177.96

    Fernstraßenrecht - Bestandsaufnahme von Natur und Landschaft sowie …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.01.1998 - 8 S 1892/97
    Ziel der Sachverhaltsermittlung in einem Planfeststellungsverfahren ist nicht eine Inventarisierung der Landschaft um ihrer selbst willen oder die Gewinnung wissenschaftlicher Forschungsergebnisse; vielmehr geht es um verwertbare und aussagekräftige Erkenntnisse zur Beurteilung des konkreten Planungsfalls (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 21.2.1997 - 4 B 177.96 -, NuR 1997, 253).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 1.95

    Fernstraßenrecht: Kausalität von Rechtsfehlern des Planfeststellungsbeschlusses …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.01.1998 - 8 S 1892/97
    Unzureichende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen verhelfen ihrer Klage ebenfalls nicht zum Erfolg (BVerwG, Urt. v. 21.3.1996 - 4 C 1.95 -, DVBl. 1996, 907).
  • BVerwG, 28.02.1996 - 4 A 27.95

    Fernstraßenrecht: Abwägung zwischen Eigentumsinteressen und Totenruhe bei …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.01.1998 - 8 S 1892/97
    Rn. 19 Da die Kläger durch die enteignungsrechtliche Vorwirkung des Planfeststellungsbeschlusses in ihrem Eigentum betroffen sind, können sie sich auch auf die Beeinträchtigung eines öffentlichen Belangs berufen; dies gilt jedoch nicht, soweit auch die Beachtung dieses Belangs nicht zu einer Veränderung im Bereich ihrer Grundstücke führen würde (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.2.1996 - 4 A 27.95 -, UPR 1996, 270).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.1994 - 5 S 1648/94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Konzentrationswirkung; Abwägung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.01.1998 - 8 S 1892/97
    Davon ist bereits der 5. Senat des erkennenden Gerichtshofs in seinem Urteil vom 9.12.1994 (5 S 1648/94 -, VBlBW 1995, 275) ausgegangen, der daraus die Schlußfolgerung gezogen hat, daß eine etwa erforderliche abfallrechtliche Planfeststellung oder Genehmigung durch den straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluß ersetzt werde.
  • OVG Niedersachsen, 24.06.1996 - 3 L 4259/94

    Naturschutz; Eingriff; Grundwasserförderung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.01.1998 - 8 S 1892/97
    Ziel der Sachverhaltsermittlung in einem Planfeststellungsverfahren ist nicht eine Inventarisierung der Landschaft um ihrer selbst willen oder die Gewinnung wissenschaftlicher Forschungsergebnisse; vielmehr geht es um verwertbare und aussagekräftige Erkenntnisse zur Beurteilung des konkreten Planungsfalls (vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 21.2.1997 - 4 B 177.96 -, NuR 1997, 253).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2004 - 5 S 408/03

    Gemeinde; Eisenbahntunnel; Planfeststellung; Planungsmängel; Ausbruchmaterial; …

    Unter Hinweis auf dieses Urteil hat auch der 8. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urt. v. 23.01.1998 - 8 S 1892/97 -) erkannt, dass die Befugnis zur Enteignung von Grundstücken nach § 19 FStrG sich auch auf Flächen erstrecke, die für Ablagerungen zur Unterbringung des bei einem Straßenbauvorhaben anfallenden Massenüberschusses benötigt würden.
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.07.1999 - 4 M 48/99
    Für die Unterbringung von Erdaushub im Zuge eines Straßenbauvorhabens hat zum Beispiel der VGH Baden-Württemberg den Standpunkt vertreten, Deponien zur Unterbringung des bei einem Straßenbauvorhaben anfallenden Massenüberschusses (Erdaushub) seien notwendige Folgemaßnahmen i.S.d. § 75 LVwVfG; eine etwa erforderliche abfallrechtliche Planfeststellung oder Genehmigung werde durch den straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluß ersetzt (Urteil vom 09.12.1994 - 5 S 1648/94 -, VBlBW 1995, 275 f.; Urteil vom 23.01.1998 - 8 S 1892/97 -).
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