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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 06.02.1987 - 8 S 1920/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,4674
VGH Baden-Württemberg, 06.02.1987 - 8 S 1920/86 (https://dejure.org/1987,4674)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.02.1987 - 8 S 1920/86 (https://dejure.org/1987,4674)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. Februar 1987 - 8 S 1920/86 (https://dejure.org/1987,4674)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BBauG § 9 Abs. 1 Nr. 15; BBauG § 30
    Nachbarschutz bei Festsetzung einer Grünfläche [Grünanlage]; Unzulässigkeit der Nutzung für Festveranstaltungen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2019 - 8 S 2441/18

    Vermittlung von Nachbarschutz durch die Festsetzung "Fläche für den Gemeinbedarf" …

    Rn. 11 Aus dem - städtebaulichen - Ziel, im Planungsgebiet auch den Bau eines Kindergartens und einer Grundschule mit Erweiterungsoptionen vorzusehen, die nicht nur "dem Plangebiet, sondern auch den angrenzenden Wohngebieten dienen", lässt sich entgegen der Beschwerde kein Wille des Plangebers entnehmen, den im Plangebiet ansässigen (und ihm benachbarten) Eigentümern Drittschutz zu vermitteln (vgl. zur Festsetzung einer Grünfläche nach § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB allerdings Senatsurt. v. 06.02.1987 - 8 S 1920/86 -, VBlBW 1987, 464), vielmehr bringt diese Wendung gerade zum Ausdruck, dass die von der Zweckbestimmung erfassten Infrastruktureinrichtungen (in ihrem Einzugsbereich) der Allgemeinheit dienen sollen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 30.06.2004, a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.2012 - 3 S 321/11

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für das Weststadion Freiburg

    Ob sich der Kläger ausnahmsweise unter dem Gesichtspunkt des sog. planübergreifenden Nachbarschutzes auf die Festsetzungen zur Nutzungsart auf dem Weststadiongelände berufen könnte (…dazu BVerwG, Beschl. v. 18.12.2007 a.a.O.; s. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 06.02.1987 - 8 S 1920/86 -), kann auf sich beruhen.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.1989 - 8 S 2371/87

    Grünfläche und Festplatznutzung; Lärmbeeinträchtigung bei Nachbarn

    Auf eine Klage der Antragsteller untersagte der Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 6.2.1987 -- 8 S 1920/86 -- der Antragsgegnerin die Nutzung des Grundstücks Flst.

    Nr. 876 eine bis dahin nach dem Urteil des Senats v. 6.2.1987 -- 8 S 1920/86 -- unzulässige Festplatznutzung erlaubt wurde, so daß die Antragsteller gegenüber dem bisherigen Zustand erheblich größerem Lärm am Tag und in der Nacht ausgesetzt sind.

  • VGH Baden-Württemberg, 13.01.1988 - 3 S 3157/86

    Nachbarklage gegen außerschulische Nutzung eines Schulsportplatzes

    Denn auch das Rücksichtnahmegebot dient, soweit es drittschützend ist, letztlich dem Schutz des Eigentums und der Gesundheit der Nachbarn (in diesem Sinne schon Urteil des erkennenden Senats vom 01.04.1982 VBlBW 1983, 25 und im wesentlichen ebenso Urteile des erk. Gerichtshofs vom 24.09.1984, 5 S 2883/83, vom 16.11.1984 BRS 42 Nr. 39, vom 16.02.1987 - 8 S 1920/86 -, vom 28.05.1985 NVwZ 1986, 62 und vom 02.12.1986 VBlBW 1987, 167 sowie des OVG Nordrhein-Westfalen vom 26.06.1983 BauR 1984, 152 und vom 16.09.1985 BauR 1986, 77; für einen auf die Beseitigung einer Kläranlage gerichteten Anspruch vgl. auch Urteil des BVerwG vom 02.11.1983 NJW 1984, 817 und für den Fall des Baus einer tiefer gelegenen Straße unmittelbar neben dem Grundstück des Klägers Urteil des BVerwG vom 21.09.1984 NJW 1985, 1481).
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