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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 20.06.1991 - 8 S 209/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2498
VGH Baden-Württemberg, 20.06.1991 - 8 S 209/91 (https://dejure.org/1991,2498)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.06.1991 - 8 S 209/91 (https://dejure.org/1991,2498)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Juni 1991 - 8 S 209/91 (https://dejure.org/1991,2498)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Kein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot bei Einhaltung der Mindestabstände laut VDI-Richtlinie; hier: Erweiterung eines Schweinezuchtbetriebes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 34 Abs. 2; BauNVO § 5
    Bauplanungsrecht: Errichtung/Erweiterung einer Schweinezucht und Rücksichtnahmegebot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1991, 419 (Ls.)
  • DÖV 1992, 501
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.06.1991 - 8 S 209/91
    Dieses ist nämlich nach der ständigen Praxis aller Verwaltungsgerichte nur verletzt, wenn und soweit die Nutzung von Nachbargrundstücken durch eine dem Bauherrn erteilte Baugenehmigung oder deren Ausnutzung unzumutbar beeinträchtigt wird (vgl. Beschl. des erk. Senats v. 24.1.1991 - 8 S 112/91 - VBlBW 1991, 297 und BVerwG, Urt. v. 6.10.1989 - 4 C 14.87 - BVerwGE 82, 343 = …
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 39.86

    Feststellungsklage - Baugenehmigung - Verletzung in eigenen subjektiven Rechten - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.06.1991 - 8 S 209/91
    Eine Berufung auf die Verletzung von Rechten Dritter oder auch nur auf die objektive Rechtswidrigkeit des angefochtenen Urteils ist den Beigeladenen verwehrt (BVerwG, Urt. v. 15.2.1990 - 4 C 39.86 - NVwZ 1990, 857).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.1991 - 8 S 112/91

    Sofortige Vollziehung einer Baugenehmigung - Zuständigkeit der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.06.1991 - 8 S 209/91
    Dieses ist nämlich nach der ständigen Praxis aller Verwaltungsgerichte nur verletzt, wenn und soweit die Nutzung von Nachbargrundstücken durch eine dem Bauherrn erteilte Baugenehmigung oder deren Ausnutzung unzumutbar beeinträchtigt wird (vgl. Beschl. des erk. Senats v. 24.1.1991 - 8 S 112/91 - VBlBW 1991, 297 und BVerwG, Urt. v. 6.10.1989 - 4 C 14.87 - BVerwGE 82, 343 = …
  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.1988 - 8 S 385/87

    Nachbarschutz gegen Schweinestallumbau

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.06.1991 - 8 S 209/91
    Auch aus diesem Grund scheidet die Annahme einer Verletzung des Rücksichtnahmegebots aus (vgl. Urt. des erk. Senats v. 12.11.1988 - 8 S 385/87 --).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.1995 - 8 S 2183/94

    Überleitung eines alten Ortsbauplans als nicht qualifizierter Bebauungsplan; …

    Geht man davon aus, daß es sich hierbei um einen sog. Sicherheitsabstand handelt, der auf einer Verdoppelung des Geruchsschwellenabstandes beruht (vgl. Urt. des erk. Sen. v. 20.6.1991 - 8 S 209/91 - AgrarR 1992, 274; Funk, Bay.VBl. 1994, 225, 227) so läge der halbierte Abstand noch bei 97, 5 m. Berücksichtigt man (bezogen auf das Klageziel) weiterhin zugunsten der Klägerin, daß ihr Grundstück und die gesamte nähere Umgebung des Schweinemastbetriebs durch diese Schweinehaltung entscheidend geprägt sind, und läßt deshalb eine weitere Halbierung dieses bereits halbierten Wertes auf knapp 50 m zu (…vgl hierzu auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 9.10.1991 - 3 S 1344/91 - VBlBW 1992, 177; Funk, BayVBl. 1994, 225, 228), so lägen die hier beantragten Wohnbauvorhaben nochmals deutlich näher an dem Betrieb, mit der Folge, daß sie bei realistischer Betrachtungsweise erheblichen und damit unzumutbaren Belästigungen ausgesetzt wären.
  • VGH Baden-Württemberg, 31.08.1995 - 8 S 1819/95

    Abwehrrecht eines Wohnhauseigentümers im Außenbereich gegen Maststall - …

    Berücksichtigt man nämlich, daß der halbierte, sogenannte Dorfgebiets- oder Außenbereichsabstand der durch umfangreiche Erhebungen ermittelte sogenannte Geruchsschwellenabstand ist, bei dem ein Betrieb erstmals wahrzunehmen ist, ohne daß es dabei schon zu Belästigungen kommt (vgl. dazu Urt. des erk. Senats v. 20.6.1991 - 8 S 209/91 - Agrarrecht 1992, 274 = LKV 1992, 303 und Hess.VGH BRS Bd. 36 Nr. 84), so wäre selbst bei einer Annäherung an diesen Abstand die Überschreitung der Zumutbarkeitsschwelle und damit ein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot auszuschließen.
  • OVG Brandenburg, 23.05.1995 - 3 D 16/93

    Satzung über einen Vorhaben-und Erschließungsplan; Verletzung des …

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