Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 28.12.1990 - 8 S 2604/89 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Zulassung von Giebeldächern anstelle von Flachdächern mit Staffeldachgeschoß (IBR 1991, 296)
Papierfundstellen
- VBlBW 1991, 261
Wird zitiert von ... (5)
- VGH Baden-Württemberg, 30.08.1993 - 8 S 773/93
Zum Nachteil iSd VwGO § 47 Abs 2 S 1 - lediglich befürchtete Änderung eines …
Rn. 22 2. Hinsichtlich der übrigen Antragsteller geht der Senat zu deren Gunsten davon aus, daß die auch nur teilweise Einschränkung in der früher möglichen Aussichtslage geeignet ist, einen Nachteil im Sinne von § 47 Abs. 2 VwGO zu begründen, da die Antragsgegnerin gehalten war, dieses Interesse in ihre Abwägung einzustellen (Vgl. hierzu den Senatsbeschluß vom 28.12.1990, VBlBW 1991, 261).Daß ein derartiger Vertrauensschutz nicht besteht, hat der Senat bereits in seinen Entscheidungen vom 28.12.1990 - 8 S 2604/89 - VBlBW 1991, 261 = NuR 1992, 31 und vom 7.5.1987 - 8 S 1542/86 - hervorgehoben.
Rn. 32 Bei der Bewertung der in die Abwägung einzubeziehenden Position der Antragsteller ist ferner zu berücksichtigen, daß es sich vorliegend nicht um ein besonderes Berg- oder Seepanorama (vgl. demgegenüber die Aussichtslage in zweiter Häuserreihe am Bodensee im Senatsbeschluß vom 28.12.1990, a.a.O.) handelt, sondern um die in badischen und württembergischen Lagen häufig anzutreffende Situation, daß von den Häusern aus der bewaldete Höhenzug des gegenüberliegenden Talhangs zu sehen ist.
Es widerspräche möglicherweise sogar der Billigkeit, von den Unterliegern für alle Zeiten einen Verzicht auf bauliche Möglichkeiten zu verlangen, die den Oberliegern offenstehen (vgl. den Senatsbeschluß vom 28.12.1990 a.a.O. S. 262).
- VGH Baden-Württemberg, 29.04.2009 - 8 S 639/08
Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses bei vorhabenbezogenem Bebauungsplan
Das Gewicht dieses Belangs ist jedoch schon deswegen generell deutlich gemindert, weil sich die Wohnungen in Gebäuden befinden, die vom Seeufer aus gesehen in vierter Reihe stehen (vgl. den Beschluss des Senats vom 28.12.1990 - 8 S 2604/89 - VBlBW 1991, 261 zu einer Bebauung in zweiter Reihe). - VGH Baden-Württemberg, 12.09.1991 - 8 S 1382/91
Gebot der Rücksichtnahme - Abwägung - gesetzlich nicht geschützte Interessen des …
Ohnehin kommt eine Erhaltung der Aussicht nur in seltenen Ausnahmefällen als nachbarschützender Gesichtspunkt in Betracht, beispielsweise wenn in besonders exponierter Lage entsprechende Festsetzungen in einem Bebauungsplan getroffen werden (vgl. hierzu beispielsweise VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.5. 1991 -- 3 S 250/91 --; Beschluß vom 28.12.1990 -- 8 S 2604/89 --m.w.N.) Eine solche Rechtsposition hat der Inhaber eines Grundstücks im Innenbereich gegen eine Anschlußbebauung im Außenbereich jedoch nicht. - VGH Baden-Württemberg, 07.04.1993 - 8 S 2543/92
Normenkontrollverfahren: Zulässigkeit einer eventuellen Antragshäufung; …
Der beschließende Gerichtshof ist bereits mehrfach mit später erfolgenden Änderungen derartiger Festsetzungen befaßt gewesen (vgl. beispielsweise den Beschl. des Senats v. 28.12.1990, VBlBW 1991, 261), ist aber nicht davon ausgegangen, die ursprüngliche Festsetzung eines Flachdachs als solches sei im Ergebnis abwägungsfehlerhaft gewesen. - VGH Baden-Württemberg, 16.03.1990 - 8 S 3248/88
Normenkontrolle - kein Nachteil, wenn Bebauungsplan Auslöser für eine …
Dieser Nachteil wird vielmehr der durch den am 18.8.1989 in Kraft getretenen Plan "B 1. Änderung" verursacht, gegen den die Antragsteller im Verfahren 8 S 2604/89 Antrag auf Normenkontrolle gestellt haben.
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