Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 16.12.2002 - 8 S 2660/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Abstandsfläche - Wandhöhe
- Judicialis
LBO § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1; ; OBS Stuttgart § 56 Abs. 2
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§ 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 LBO; § 56 Abs. 2. OBS Stuttgart.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abstandsflächen, Nachbarschutz Bauordnungsrecht: Abstandsfläche, Wandhöhe, Mansardendach, Nachbarschutz
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wandhöhe bei unterschiedlich geneigtem Dach
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anrechnung eines unterschiedlich geneigten Daches mit einem Viertel seiner gesamten Höhe auf die Wandhöhe; Verletzung der Abstandsflächenregelungen; Lichteinfall auf das Baugrundstück ; Nachbarschützender Charakter einer hinteren Baugrenze; Faktische Wirkung einer ...
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 22.10.2002 - 13 K 3547/02
- VGH Baden-Württemberg, 16.12.2002 - 8 S 2660/02
Papierfundstellen
- BauR 2003, 1611 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- VGH Baden-Württemberg, 01.02.1999 - 5 S 2507/96
Nachbarklage gegen Baugenehmigung: Vortreten von Gebäudeteilen in geringfügigem …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.12.2002 - 8 S 2660/02
Der von der Antragstellerin gezogene Schluss geht jedenfalls deshalb fehl, weil sich die von einer hinteren Baugrenze ausgehende nachbarschützende Wirkung auf das ihr gegenüber liegende Grundstück beschränkt (vgl. u. a. VGH Bad.-Württ.Urt. v. 1.2.1999 - 5 S 2507/96 - BRS 62 Nr. 97).
- VGH Baden-Württemberg, 09.07.2014 - 8 S 39/14
Kleinwindkraftanlage als bauliche Nebenanlage
Rn. 45 Weder die Vorschriften zur überbaubaren Grundstücksfläche in § 3 Abs. 1 OBS noch diejenigen in § 43 OBS zur Gebäudetiefe sind nachbarschützend (zu § 3 Abs. 1 OBS: Senatsbeschluss vom 09.08.1996 - 8 S 2012/96 - NVwZ 1997, 598; zu § 43 Abs. 3 OBS: Senatsbeschluss vom 16.12.2002 - 8 S 2660/02 - BRS 65 Nr. 119). - VGH Baden-Württemberg, 15.02.2006 - 8 S 2551/05
Nachbarschutz; Rücksichtnahme; Lebensäußerungen behinderter Menschen
Alle angesprochenen Festsetzungen entfalten aus sich selbst keine nachbarschützende Wirkung (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 29.1.1999 - 3 S 2662/98 - VBlBW 1999, 310; Beschluss vom 1.3.1999 - 5 S 49/99 - VBlBW 1999, 270; Beschluss des Senats vom 16.12.2002 - 8 S 2660/02 - BRS 65 Nr. 119). - VG Stuttgart, 24.11.2005 - 13 K 3147/05
Genehmigungsfähigkeit einer Betreuungseinrichtung für Behinderte in allgemeinem …
Soweit das genehmigte Vorhaben teilweise gegen das in diesem Ortsbauplan festgesetzte Bauverbot verstößt, die für Baustaffel 7 maßgebende offene Bauweise (§ 34 OBS) nicht einhält und die in dieser Baustaffel zulässige maximale Gebäudehöhe von 8 m (§ 47 Abs. 1 OBS) sowie die Gebäudetiefe (§ 43 Abs. 3 OBS) überschreitet, handelt es sich um Abweichungen von Festsetzungen, denen keine nachbarschützende Wirkung zukommt (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.12.2002 - 8 S 2660/02 - so dass sich die Antragsteller insoweit allenfalls auf eine Verletzung des nachbarschützenden Gebots der Rücksichtnahme berufen könnten.
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