Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 21.02.1986 - 8 S 2800/85 |
Grabfelderplanung im Bebaungsplan
Bei Ausweisung eines Friedhofs in einem Bebauungsplan ist die ggf. erforderliche Ausnahmebewilligung nach § 3 Abs. 2 BestG idR vor der Beschlußfassung einzuholen
Volltextveröffentlichungen (2)
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BauGB § 1 Abs. 5 Nr. 6
Papierfundstellen
- ESVGH 36, 197
Wird zitiert von ... (5)
- VGH Baden-Württemberg, 09.11.2009 - 3 S 2679/08
Begräbnisstätte für Gemeindepriester innerhalb einer bestehenden …
Die Verbindlichkeit dieser Abstandsregelungen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen über Friedhöfe wie in Einzelgenehmigungsverfahren oder in Verfahren gegen die Abwehr "heranrückender" Grabfelder ist unbestritten (vgl. dazu etwa VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.02.2009 - 3 S 2728/08 - sowie Normenkontrollbeschlüsse vom 22.06.1998 - 8 S 1950/97 -, VGHBW-Ls 1998, Beil. 11, B3-4; und vom 11.10.1994 - 8 S 434/94 -, VGHBW-Ls 1995, Beil. 1, B5; siehe auch Normenkontrollurteil vom 21.2.1986 - 8 S 2800/85 -, ESVGH 36, 197). - VGH Baden-Württemberg, 07.11.1996 - 3 S 2098/95
Normenkontrolle eines Bebauungsplans: geplante Friedhofserweiterung in der …
Insbesondere muß der Gemeinderat neben der für die Anlegung oder Erweiterung von Friedhöfen geltenden Abstandsbestimmung des § 3 Abs. 1 BestG auch die sich aus § 8 BestG für die Angrenzer hinsichtlich der künftigen baulichen Nutzung ihrer Grundstücke ergebenden Beschränkungen bei seiner Beschlußfassung berücksichtigen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 24.10.1991 - 5 S 2394/90 -, BRS 52 Nr. 29 und Urteil vom 21.2.1986 - 8 S 2800/85 -, BRS 46 Nr. 31;… Dietz/Arnold, Bestattungsgesetz, 2. Aufl., § 8 Anm. 2).Bei der Aufstellung eines Bebauungsplans, der sowohl die Anlegung bzw. Erweiterung eines Friedhofs als auch die Festsetzung überbaubarer Grundstücksflächen auf den benachbarten Grundstücken zum Gegenstand hat und der die nach § 3 Abs. 1 und § 8 Abs. 1 BestG geforderten Abstände nicht einhält, muß der Satzungsgeber bei seiner Abwägung deshalb berücksichtigen, daß zwei unterschiedliche Ausnahmetatbestände betroffen sind und eigenständig beurteilt werden müssen (so im Ergebnis auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.2.1986, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 11.10.1994 - 8 S 434/94
Friedhofserweiterung: Voraussetzungen einer Ausnahmebewilligung von der …
Dies hat der Senat für § 3 Abs. 2 Bestattungsgesetz bereits in seinem Normenkontrollurteil vom 21.2.1986 - 8 S 2800/85 -, ESVGH 36, 197 = BRS 46, 72 ausdrücklich hervorgehoben. - OVG Saarland, 06.10.1989 - 2 N 1/86
Bebauungsplan; Wirksamkeit; Normenkontrollantrag; Normenkontrolle; Änderung; …
Daß Bebauungspläne nicht nur den Bestimmungen des Bauplanungsrechts entsprechen müssen, sondern auch das sonstige Recht zu beachten haben, ergibt sich mittelbar aus den §§ 11 Satz 2, 6 Abs. 2 BBauG ( §§ 11 Abs. 2 und 3, 6 Abs. 2 BauGB ) und bedarf keiner näheren Erörterung (BVerwG, Beschluß vom 28.11.1988, BRS 48 Nr. 17; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.2. 1986, BRS 46 Nr. 31;… Bielenberg in Ernst-Zinkahn-Bielenberg, BBauG, § 9 Rdnr. 27 b, zur Festsetzung von Stellplätzen und Garagen). - VGH Baden-Württemberg, 23.07.1998 - 3 S 960/97
Planung einer Friedhofserweiterung - unerhebliche Fehleinschätzung der …
Rn. 33 Nicht erkannt hat die Antragsgegnerin dagegen die Auswirkungen des § 8 Abs. 1 BestG auf die östlich des Plangebiets liegenden Flurstücke Nrn. 598 und 599. In der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs ist anerkannt, daß der Gemeinderat bei seiner Beschlußfassung auch die sich aus § 8 BestG für die Angrenzer hinsichtlich der künftigen baulichen Nutzung ihrer Grundstücke ergebenden Beschränkungen berücksichtigen muß (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 7.11.1996 - 3 S 2098/95 -, Beschluß vom 24.10.1991 - 5 S 2394/90 -, BWGZ 1992, 184 = PBauE § 8 BauGB Nr. 5 und Urteil vom 21.2.1986 - 8 S 2800/85 -, BRS 46 Nr. 31).
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