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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 21.02.1986 - 8 S 2800/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3409
VGH Baden-Württemberg, 21.02.1986 - 8 S 2800/85 (https://dejure.org/1986,3409)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.02.1986 - 8 S 2800/85 (https://dejure.org/1986,3409)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Februar 1986 - 8 S 2800/85 (https://dejure.org/1986,3409)
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Grabfelderplanung im Bebaungsplan

Bei Ausweisung eines Friedhofs in einem Bebauungsplan ist die ggf. erforderliche Ausnahmebewilligung nach § 3 Abs. 2 BestG idR vor der Beschlußfassung einzuholen

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 1 Abs. 5 Nr. 6

Papierfundstellen

  • ESVGH 36, 197
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2009 - 3 S 2679/08

    Begräbnisstätte für Gemeindepriester innerhalb einer bestehenden …

    Die Verbindlichkeit dieser Abstandsregelungen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen über Friedhöfe wie in Einzelgenehmigungsverfahren oder in Verfahren gegen die Abwehr "heranrückender" Grabfelder ist unbestritten (vgl. dazu etwa VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.02.2009 - 3 S 2728/08 - sowie Normenkontrollbeschlüsse vom 22.06.1998 - 8 S 1950/97 -, VGHBW-Ls 1998, Beil. 11, B3-4; und vom 11.10.1994 - 8 S 434/94 -, VGHBW-Ls 1995, Beil. 1, B5; siehe auch Normenkontrollurteil vom 21.2.1986 - 8 S 2800/85 -, ESVGH 36, 197).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.1996 - 3 S 2098/95

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: geplante Friedhofserweiterung in der …

    Insbesondere muß der Gemeinderat neben der für die Anlegung oder Erweiterung von Friedhöfen geltenden Abstandsbestimmung des § 3 Abs. 1 BestG auch die sich aus § 8 BestG für die Angrenzer hinsichtlich der künftigen baulichen Nutzung ihrer Grundstücke ergebenden Beschränkungen bei seiner Beschlußfassung berücksichtigen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 24.10.1991 - 5 S 2394/90 -, BRS 52 Nr. 29 und Urteil vom 21.2.1986 - 8 S 2800/85 -, BRS 46 Nr. 31;… Dietz/Arnold, Bestattungsgesetz, 2. Aufl., § 8 Anm. 2).

    Bei der Aufstellung eines Bebauungsplans, der sowohl die Anlegung bzw. Erweiterung eines Friedhofs als auch die Festsetzung überbaubarer Grundstücksflächen auf den benachbarten Grundstücken zum Gegenstand hat und der die nach § 3 Abs. 1 und § 8 Abs. 1 BestG geforderten Abstände nicht einhält, muß der Satzungsgeber bei seiner Abwägung deshalb berücksichtigen, daß zwei unterschiedliche Ausnahmetatbestände betroffen sind und eigenständig beurteilt werden müssen (so im Ergebnis auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.2.1986, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.1994 - 8 S 434/94

    Friedhofserweiterung: Voraussetzungen einer Ausnahmebewilligung von der …

    Dies hat der Senat für § 3 Abs. 2 Bestattungsgesetz bereits in seinem Normenkontrollurteil vom 21.2.1986 - 8 S 2800/85 -, ESVGH 36, 197 = BRS 46, 72 ausdrücklich hervorgehoben.
  • OVG Saarland, 06.10.1989 - 2 N 1/86

    Bebauungsplan; Wirksamkeit; Normenkontrollantrag; Normenkontrolle; Änderung; …

    Daß Bebauungspläne nicht nur den Bestimmungen des Bauplanungsrechts entsprechen müssen, sondern auch das sonstige Recht zu beachten haben, ergibt sich mittelbar aus den §§ 11 Satz 2, 6 Abs. 2 BBauG ( §§ 11 Abs. 2 und 3, 6 Abs. 2 BauGB ) und bedarf keiner näheren Erörterung (BVerwG, Beschluß vom 28.11.1988, BRS 48 Nr. 17; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.2. 1986, BRS 46 Nr. 31;… Bielenberg in Ernst-Zinkahn-Bielenberg, BBauG, § 9 Rdnr. 27 b, zur Festsetzung von Stellplätzen und Garagen).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.1998 - 3 S 960/97

    Planung einer Friedhofserweiterung - unerhebliche Fehleinschätzung der …

    Rn. 33 Nicht erkannt hat die Antragsgegnerin dagegen die Auswirkungen des § 8 Abs. 1 BestG auf die östlich des Plangebiets liegenden Flurstücke Nrn. 598 und 599. In der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs ist anerkannt, daß der Gemeinderat bei seiner Beschlußfassung auch die sich aus § 8 BestG für die Angrenzer hinsichtlich der künftigen baulichen Nutzung ihrer Grundstücke ergebenden Beschränkungen berücksichtigen muß (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 7.11.1996 - 3 S 2098/95 -, Beschluß vom 24.10.1991 - 5 S 2394/90 -, BWGZ 1992, 184 = PBauE § 8 BauGB Nr. 5 und Urteil vom 21.2.1986 - 8 S 2800/85 -, BRS 46 Nr. 31).
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