Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 21.06.1993 - 8 S 2970/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3301
VGH Baden-Württemberg, 21.06.1993 - 8 S 2970/92 (https://dejure.org/1993,3301)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.06.1993 - 8 S 2970/92 (https://dejure.org/1993,3301)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Juni 1993 - 8 S 2970/92 (https://dejure.org/1993,3301)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,3301) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Baugenehmigung für Außenbereichsvorhaben: landwirtschaftlicher Betrieb auf überwiegend gepachteten Flächen - Dauerhaftigkeit

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1
    Bauplanungsrecht: Dauerhaftigkeit eines im Außenbereich angesiedelten landwirtschaftlichen Betriebs trotz überwiegend gepachteter Flächen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1993, 325 (Ls.)
  • ZfBR 1994, 152
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.1991 - 3 S 1075/90

    Eine Pferdepension mit weit auseinanderliegenden Pachtflächen genügt nicht den …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.06.1993 - 8 S 2970/92
    Zwar hängt die vorausgesetzte planmäßige und eigenverantwortliche Bewirtschaftung davon ab, daß dem Landwirt die für seine Ertragserzielung benötigten Flächen dauernd zur Verfügung stehen; in aller Regel genügt also eine landwirtschaftliche Betätigung, die ausschließlich oder weit überwiegend auf fremden Grund und Boden verwirklicht wird, nicht den Voraussetzungen für eine Privilegierung im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.2.1989 - 4 B 14.89 -, BauR 1989, 182 = UPR 1989, 425 = BRS 49 Nr. 92; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 7.8.1991 - 3 S 1075/90 - BRS 52 Nr. 73 = BauR 1992, 208).

    Denn diese ist dadurch gekennzeichnet, daß der unmittelbare Bezug zur Bodenertragsnutzung gelockert und der Übergang von der (noch) landwirtschaftlichen zur (schon) gewerblichen Betriebsweise fließend und nur schwer nachprüfbar ist (vgl. VGH Bad.-Württ. Urt. v. 7.8.1991 a.a.O.).

    Rn. 31 Zwar hält der Kläger auch Pensionspferde; sowohl für den landwirtschaftlichen Betriebszweig als auch für den gewerblichen Tierhandel des Klägers spielen jedoch Rinder eine mindestens ebenso große Rolle, so daß die in anderen Fällen naheliegende Gefahr einer Umwandlung in einen gewerblichen "Reiterhof" nicht besteht (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 7.8.1991 a.a.O.; vgl. auch das Senatsurt. v. 25.6.1991 - 8 S 2110/90 -, BauR 1992, 204 = BRS 52 Nr. 74).

  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 9.70

    Begriff der Landwirtschaft und des "Dienens"

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.06.1993 - 8 S 2970/92
    Deshalb muß für das Merkmal des Dienens darauf abgestellt werden, ob ein vernünftiger Landwirt - auch und gerade unter Berücksichtigung des Gebots größtmöglicher Schonung des Außenbereich - das Bauvorhaben dort mit etwa gleichem Verwendungszweck und etwa gleicher Gestaltung und Ausstattung für einen entsprechenden Betrieb verwirklichen würde (st. Rspr. vgl. BVerwG, Urt. v. 3.11.1972 - IV C 9.70 - BVerwGE 31, 138, 141).
  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 2.89

    Bauplanungsrecht: Begriff des "Dienens" für einen land- oder …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.06.1993 - 8 S 2970/92
    Dabei besteht bei landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieben Anlaß zu besonderer Prüfung, ob ein Wohnhaus in diesem Sinne dem Betrieb dient (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.12.1983, BRS 40 Nr. 81;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 6.2.1991 - 3 S 2873/90 -), oder ob der Betrieb nur Vorwand für ein Wohnen im Außenbereich ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.5.1991 - 4 C 2.89 - NvWZ-RR 1992, 400 = BoBauE § 35 Abs. 1 BauGB Nr. 11).
  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90

    Rechtmäßigkeit der Genehmigung der Teilung eines Flurstücks zum Zwecke der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.06.1993 - 8 S 2970/92
    Rn. 36 Als einem der Landwirtschaft dienenden Wohngebäude steht dem Vorhaben der Kläger auch nicht der Schweinemastbetrieb des Beigeladenen 1 entgegen; hiervon ist bereits das Regierungspräsidium zu Recht ausgegangen (zur geringeren Schutzwürdigkeit bei einer nur beabsichtigten Betriebserweiterung vgl. jetzt auch BVerwG, Urt. v. 14.1.1993 - 4 C 19.90 -).
  • BVerwG, 19.04.1985 - 4 C 13.82

    Pferdezucht einschließlich reiterlicher Erstausbildung als "Landwirtschaft" i.S. …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.06.1993 - 8 S 2970/92
    Maßgebend ist stets, daß der zu schonende Außenbereich grundsätzlich nur einer ernsthaften in seiner Beständigkeit auf Dauer angelegten landwirtschaftlichen Betätigung "geopfert" werden darf (BVerwG, Beschl. v. 13.5.1991 - 4 B 66.91 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 271 m.w.N.; Urt. v. 19.4.1985 - 4 C 13.82 - BRS 44 Nr. 79).
  • BVerwG, 03.02.1989 - 4 B 14.89

    Nebenerwerbsbetrieb - Eigentumsfläche - Pachtland - Reithalle

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.06.1993 - 8 S 2970/92
    Zwar hängt die vorausgesetzte planmäßige und eigenverantwortliche Bewirtschaftung davon ab, daß dem Landwirt die für seine Ertragserzielung benötigten Flächen dauernd zur Verfügung stehen; in aller Regel genügt also eine landwirtschaftliche Betätigung, die ausschließlich oder weit überwiegend auf fremden Grund und Boden verwirklicht wird, nicht den Voraussetzungen für eine Privilegierung im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.2.1989 - 4 B 14.89 -, BauR 1989, 182 = UPR 1989, 425 = BRS 49 Nr. 92;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 7.8.1991 - 3 S 1075/90 - BRS 52 Nr. 73 = BauR 1992, 208).
  • BVerwG, 23.12.1983 - 4 B 175.83

    Imkerei - Wohnhaus - Landwirtschaftlicher Betrieb - Nebenberuflich - Berufsmäßig

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.06.1993 - 8 S 2970/92
    Dabei besteht bei landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieben Anlaß zu besonderer Prüfung, ob ein Wohnhaus in diesem Sinne dem Betrieb dient (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.12.1983, BRS 40 Nr. 81;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 6.2.1991 - 3 S 2873/90 -), oder ob der Betrieb nur Vorwand für ein Wohnen im Außenbereich ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 16.5.1991 - 4 C 2.89 - NvWZ-RR 1992, 400 = BoBauE § 35 Abs. 1 BauGB Nr. 11).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1991 - 8 S 2110/90

    Zur Zulässigkeit einer Reithalle, die einem landwirtschaftlichen Betrieb mit …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.06.1993 - 8 S 2970/92
    Rn. 31 Zwar hält der Kläger auch Pensionspferde; sowohl für den landwirtschaftlichen Betriebszweig als auch für den gewerblichen Tierhandel des Klägers spielen jedoch Rinder eine mindestens ebenso große Rolle, so daß die in anderen Fällen naheliegende Gefahr einer Umwandlung in einen gewerblichen "Reiterhof" nicht besteht (…vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 7.8.1991 a.a.O.; vgl. auch das Senatsurt. v. 25.6.1991 - 8 S 2110/90 -, BauR 1992, 204 = BRS 52 Nr. 74).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.1991 - 3 S 2873/90

    Baugenehmigung für Besenwirtschaft und Wohngebäude im Außenbereich

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.06.1993 - 8 S 2970/92
    Dabei besteht bei landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieben Anlaß zu besonderer Prüfung, ob ein Wohnhaus in diesem Sinne dem Betrieb dient (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.12.1983, BRS 40 Nr. 81; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 6.2.1991 - 3 S 2873/90 -), oder ob der Betrieb nur Vorwand für ein Wohnen im Außenbereich ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 16.5.1991 - 4 C 2.89 - NvWZ-RR 1992, 400 = BoBauE § 35 Abs. 1 BauGB Nr. 11).
  • BVerwG, 13.05.1991 - 4 B 66.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 21.06.1993 - 8 S 2970/92
    Maßgebend ist stets, daß der zu schonende Außenbereich grundsätzlich nur einer ernsthaften in seiner Beständigkeit auf Dauer angelegten landwirtschaftlichen Betätigung "geopfert" werden darf (BVerwG, Beschl. v. 13.5.1991 - 4 B 66.91 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 271 m.w.N.;… Urt. v. 19.4.1985 - 4 C 13.82 - BRS 44 Nr. 79).
  • BVerwG, 18.12.1968 - V C 24.67

    Verschaffung der Grundlagen für die Entscheidung über die Erwerbsunfähigkeit im …

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2010 - 8 S 2517/09

    Zum Vorliegen eines landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebes i.S.d. § 35 Abs 1 …

    So kann von den mit der Pacht zusammenhängenden Ungewissheiten etwa abgesehen werden, wenn Gegenstand eines Pachtvertrags nicht allein der zu bewirtschaftende Grund und Boden, sondern ein bereits bestehender landwirtschaftlicher (Nebenerwerbs)Betrieb ist oder wenn andere Besonderheiten vorliegen, die ausnahmsweise für die Dauerhaftigkeit des Betriebs sprechen (BVerwG, Urteil vom 03.11.1972 - IV C 9.70 - BVerwGE 41, 138; Urteil vom 13.04.1983 - 4 C 62.78 - DÖV 1983, 316; Senatsurteile vom 21.06.1993 - 8 S 2970/92 - BRS 55 Nr. 80, vom 16.03.1994 - 8 S 1716/93 - juris und vom 07.11.1994 - 8 S 976/94 - NuR 1995, 355).

    Derartige Besonderheiten hat der Senat in dem seinem Urteil vom 21.06.1993 (a.a.O.) zugrunde liegenden Fall etwa darin gesehen, dass ein wesentlicher Teil der Pachtflächen im Eigentum eines Verwandten stand, der aus Altersgründen nicht mehr in der Lage war, die Landwirtschaft fortzuführen, und dass der hauptberuflich ausgeübte Viehhandel des Betriebsinhabers einen engen Bezug zum landwirtschaftlichen Betrieb hatte.

    Insoweit liegt der Fall, worauf das Verwaltungsgericht zutreffend hingewiesen hat, ähnlich wie in dem Fall, der dem Senatsurteil vom 21.06.1993 (a.a.O.) zugrunde lag.

  • VGH Bayern, 29.01.2019 - 1 BV 16.232

    Wohnfläche bei Spargelanbau

    Für das Verhältnis von Eigentumsflächen zu Pachtflächen ist der Strukturwandel in der Landwirtschaft zu berücksichtigen (vgl. VGH BW, U.v. 21.6.1993 - 8 S 2970/92 - BRS 55 Nr. 80).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.1994 - 8 S 976/94

    Baugenehmigung für Außenbereichsvorhaben: landwirtschaftlicher Betrieb auf …

    Eine Pferdezucht, die auf überwiegend hinzugepachteten Futterflächen betrieben wird, ist beim Fehlen besonderer, ausnahmsweise für die Dauerhaftigkeit des Betriebs sprechender Anhaltspunkte kein landwirtschaftlicher Betrieb (Fortführung der Senatsrechtsprechung, Urt v 21.6.1993 - 8 S 2970/92 - u Urt v 16.3.1994 - 8 S 1716/93 -).

    Rn. 6 Von den Schwächen der Pacht kann allenfalls dann abgesehen werden, wenn besondere Umstände ohne weiteres und verläßlich den Makel ausräumen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 13.4.1983 - 4 C 62.78 - BRS 40 Nr. 76; Senatsurt. v. 21.6.1993 a.a.O.).

    So sind z.B. keine Gründe ersichtlich, weshalb für die Pächter kein Anlaß bestehen sollte, die Pachtverhältnisse zu beenden (vgl. zu einem derartig gelagerten Fall die Entscheidung des Senats v. 21.6.1993 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.1994 - 8 S 1716/93

    Vergrößerung einer Reithalle im Außenbereich; Voraussetzungen für die Annahme …

    Auch die persönliche Eignung des Betriebsinhabers und seine wirtschaftlichen Verhältnisse sind zu berücksichtigen (Senatsurteil vom 21.6.1993 - 8 S 2970/92 -, RdL 1994, 7;… Taegen in Berliner Kommentar zum BauGB, Rdnr. 17 zu § 35 m.w.N.).

    Im übrigen ist der Kläger Eigentümer eines Fachunternehmens für Heizung, Lüftung und Klima; seine übrige berufliche Tätigkeit hat also nichts mit Landwirtschaft zu tun (vgl. demgegenüber etwa den beruflichen Zusammenhang zum Viehhandel im Urteil des Senats v. 21.6.1993 a.a.O.).

  • VG Hannover, 25.09.2025 - 12 A 2759/22

    Bauvorbescheid; Planungsrechtliche Zulässigkeit; Kartoffellagerhalle; …

    Maßgebend ist stets, dass der zu schonende Außenbereich grundsätzlich nur einer ernsthaften, auf Dauer angelegten landwirtschaftlichen Betätigung "geopfert" werden darf (seit BVerwG…, Urt. vom 03.11.1972 - IV C 9.70 -, juris R. 23…, Beschl. vom 03.02.1989 - 4 B 14.89 -, juris Rn. 4…, Urt. vom 16.12.2004 - 4 C 7.04 -, juris Rn. 10; VGH Bad.-Württ., Urt. vom 21.06.1993 - 8 S 2970/92 -, juris Rn. 21).

    So wird von den Bedenken gegen die Dauerhaftigkeit eines Pachtverhältnisses dort abgesehen werden können, wo die rechtlich begründete Schwäche der Pacht durch die besonderen tatsächlichen Umstände ohne weiteres und verlässlich ausgeräumt wird (BVerwG…, Urt. vom 03.11.1972 - IV C 9.70 -, BVerwGE 41, 138, juris Rn. 23; ebenso OVG Rheinl.-Pfalz…, Urt. vom 22.11.2007 - 1 A 10253/07 -, juris Rn. 31ff., …und Urt. vom 21.03.2002 - 1 A 11700/01 -, juris Rn. 25; VGH Bad.-Württ., Urt. vom 21.06.1993 - 8 S 2970/92 -, juris Rn. 24ff.).

    Bei einer solchen Personenidentität ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Pachtverhältnisse nach dem Ende ihrer derzeit vereinbarten Laufzeiten fortgesetzt werden, sogar noch deutlich größer als bei dem in der Rechtsprechung als Ausnahmefall angesehenen verwandtschaftlichen Verhältnis zwischen Verpächter und Pächter (vgl. zu dem Ausnahmefall VGH Bad.-Württ., Urt. vom 21.06.1993 - 8 S 2970/92 -, juris Rn. 24ff.).

  • VG Cottbus, 27.02.2018 - 3 K 1075/15

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    Betriebe der Pensionspferdehaltung tragen die Gefahr einer Umwandlung in überwiegend gewerblich tätige "Reiterhöfe" gewissermaßen in sich (vgl. Bayerischer VGH…, Beschluss vom 18. Februar 2013 - 1 ZB 11.1389 -, juris Rn. 15; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Juni 1993 - 8 S 2970/92 -, BRS 55 Nr. 80, juris Rn. 24; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 7. August 1991 - 3 S 1075/90 -, BRS 52 Nr. 73, juris Rn. 21).

    Gesichtspunkte, die dennoch für die Dauerhaftigkeit der landwirtschaftlichen Unternehmung der Klägerin sprechen und den Umstand, dass der Betrieb auf Pachtland angewiesen ist, entkräften (vgl. hierzu BVerwG…, Beschluss vom 19. Juli 1994 - BVerwG 4 B 140.94 -, Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 301, juris Rn. 3; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Juni 1993 - 8 S 2970/92 -, BRS 55 Nr. 80, juris Rn. 26; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 15. Dezember 2010 - 8 S 2517/09 -, BRS 76 NR. 93, juris Rn. 22), sind weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.

  • VG Freiburg, 07.08.2018 - 3 K 9009/17

    Dienende Funktion eines Bauvorhabens für ein landwirtschaftliches Unternehmen bei …

    Selbst wenn man einen besonderen Grund für die Zuordnung des Vorhabens zum landwirtschaftlichen Betrieb für erforderlich erachten würde, wäre dieser mit der Übernahme des Betriebs des Antragstellers durch seinen Neffen gegeben, zumal aufgrund des langfristigen Pachtvertrags mit seinem Onkel über das Vorhabengrundstück der Missbrauchsgefahr der Privilegierungsvorschrift des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB begegnet wird (vgl. auch zur ausreichenden Sicherheit bei verwandtschaftlichen Bindungen des Landwirts zum Verpächter: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.06.1993 - 8 S 2970/92 -, juris).
  • VG Cottbus, 28.08.2018 - 3 L 748/17

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    Betriebe der Pensionspferdehaltung tragen die Gefahr einer Umwandlung in überwiegend gewerblich tätige "Reiterhöfe" gewissermaßen in sich (vgl. Bayerischer VGH…, Beschluss vom 18. Februar 2013 - 1 ZB 11.1389 -, juris Rn. 15; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Juni 1993 - 8 S 2970/92 -, BRS 55 Nr. 80, juris Rn. 24; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 7. August 1991 - 3 S 1075/90 -, BRS 52 Nr. 73, juris Rn. 21).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Baden-Württemberg
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht