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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 16.03.2001 - 8 S 301/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8759
VGH Baden-Württemberg, 16.03.2001 - 8 S 301/01 (https://dejure.org/2001,8759)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.03.2001 - 8 S 301/01 (https://dejure.org/2001,8759)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. März 2001 - 8 S 301/01 (https://dejure.org/2001,8759)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Pflegeheim: Fachkraftquote - Abweichung

  • Judicialis

    HeimG § 12 Abs. 1 Satz 1; ; HeimPersV § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HeimG § 12 Abs. 1 Satz 1; HeimPersV § 5
    Sonstiges Gesundheitsrecht, sonstiges besonderes Verwaltungsrecht: Fachkraft, Fachkraftquote, Abweichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auflagen bei der Führung eines Heimbetriebs; Notwendigkeit der Einstellung zusätzlicher Fachkräfte in einem Heimbetrieb; Erfüllung der erforderlichen Fachkraftquote in einem Heimbetrieb

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 51, 191 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • VG Lüneburg, 12.12.2017 - 4 A 639/16

    Aufnahmestopp; Dienstplangestaltung; Fachkraftquote; Mangel; Pflegeheim

    Rn. 42 Diese Regelung findet vorliegend in Abgrenzung zur (Teil-) Untersagung des Betriebs nach § 13 NuWG Anwendung, denn nach § 2 Abs. 2 NuWG ist der Heimbetrieb als solcher nicht von der Zahl der Bewohner/innen abhängig, sodass der streitgegenständliche Aufnahmestopp nicht etwa als (Teil-) Betriebsuntersagung zu werten ist (ebenso zu ähnlichen Regelungen wie § 11 NuWG: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7.8.2013 - 12 B 720/13 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.5.2006 - 6 S 2074/05 -, Beschluss vom 8.6.2004 - 6 S 22/04 - sowie Beschluss vom 16.3.2001 - 8 S 301/01 - VG Stuttgart, Beschluss vom 6.2.2017 - 1 L 519/16 - VG Würzburg, Beschluss vom 17.2.2016 - W 3 S 16.95 - VG Berlin, Beschluss vom 7.2.2007 - 14 A 102.06 - VG Stuttgart, Urteil vom 12.7.2002 - 10 K 74/01 - zitiert jeweils nach juris.

    Denn in diesem Fall dürften die Voraussetzungen für eine Ausnahmeregelung nach § 5 Abs. 2 HeimPersV regelmäßig gegeben sein (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.3.2001 - 8 S 301/01 -, juris Rn. 12).

    Eine generelle Berücksichtigung der Pflegedienstleitung bei der Berechnung der Fachkraftquote losgelöst von dem konkreten Aufgabenfeld der jeweiligen Pflegedienstleitung kommt nicht in Betracht (so aber scheinbar Dickmann, Heimrecht, Kommentar, 11. Auflage, 2014, Abschnitt G III, Rn. 14; anders dagegen anscheinend der VGH Baden-Württemberg, der in seinem Beschluss vom 16.3.2001 - 8 S 301/01 -, juris Rn. 10, den Anteil der Pflegedienstleitung bei der Berechnung der Fachkraftquote unberücksichtigt gelassen hat).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2004 - 4 A 151/01

    Anordnung gegen Heimträger bei Verstoß gegen Heimgesetz; Zulässigkeit der …

    Rn. 40 Dahlem/Giese/Igl/Klie, aaO., § 11 HeimG Rn. 25; VGH Mannheim, Beschluss vom 16. März 2001 - 8 S 301/01 -, (juris).

    Rn. 44 so VGH Mannheim, Beschluss vom 16. März 2001 - 8 S 301/01 -, aaO., VGH München, Beschluss vom 12. April, aaO.,.

  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2013 - 6 S 239/13

    Anordnungen der Heimaufsichtsbehörde gegenüber dem Heimträger bezüglich …

    Deswegen wird der Einhaltung der personellen Vorgaben der Pflegesatzvereinbarung in der Rechtsprechung grundsätzlich eine indizielle Bedeutung für eine ausreichende personelle Besetzung eines Pflegeheims beigemessen (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.03.2001 - 8 S 301/01 -, PflR 2004, 520; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.06.2004 - 4 A 151/01 -, GewArch 2004, 424;… vgl. auch Begründung zum Landesheimgesetz, a.a.O., S. 40).
  • VG Sigmaringen, 06.09.2002 - 1 K 1726/02
    Zu Recht hat die Antragsgegnerin diesem Personalschlüssel auch nach Ablauf der Gültigkeit der Vereinbarung noch Indizwirkung für eine ausreichende Personalausstattung beigemessen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.03.2001 - 8 S 301/01 -, zitiert nach juris).

    Mit den in § 5 HeimPersV getroffenen Regelungen soll gewährleistet werden, dass zur Betreuung der Bewohner in einem Heim stets eine bestimmte Zahl von fachlich geschulten und dementsprechend kompetenten Betreuern anwesend ist, womit zugleich sichergestellt ist, dass schwierige und deshalb eine bestimmte Sachkunde erfordernde Betreuungstätigkeiten fachgerecht durchgeführt werden können, fachlich nicht geschulte Betreuer zu jeder Zeit einen Ansprechpartner haben und insbesondere in Notsituationen ein sofortiges, der Lage angemessenes Reagieren erfolgen kann (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.03.2001, a.a.O.).

    Denn § 5 Abs. 1 HeimPersV ist eine Schutzvorschrift zugunsten der Bewohner, deren Erfüllung aller Voraussicht nach auch ohne bereits gegebene konkrete Beeinträchtigungen durchgesetzt werden darf (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.03.2001, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.2004 - 6 S 22/04

    Öffentliches Interesse an sofortiger Vollziehung einer Anordnung nach § 17 Abs 1 …

    Entgegen der Ansicht des Antragstellers ist der Aufnahmestopp - der seine Rechtsgrundlage in § 17 Abs. 1 Satz 1 HeimG findet und, da der Heimbetrieb als solcher nicht von der Zahl der Bewohner abhängt (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 2 HeimG), nicht etwa als Teilbetriebsuntersagung zu werten ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.03.2001 - 8 S 301/01 -, Juris;… VG Stuttgart, Urt. v. 12.7.2002 - 10 K 74/01 -, Juris; a.A. BayVGH, Beschl. v. 12.04.2000, GewArch 2000, 283) - nicht rechtsstaatswidrig mit Rückwirkung versehen worden.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.05.2006 - 6 S 2074/05

    Untersagung eines Heimbetriebs

    Zu Recht haben Landratsamt und Verwaltungsgericht die Rechtsgrundlage eines solchen Aufnahmestopps, der nicht etwa als eine Teiluntersagung des Betriebs zu werten ist (vgl. Senat, Beschl. v. 08.06.2004, VBlBW 2005, 114 im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.03.2001 - 8 S 301/01 - anders BayVGH, Beschl. v. 12.04.2000, GewArch 2000, 283), in § 17 Abs. 1 Satz 1 HeimG gesehen.
  • VG Karlsruhe, 21.06.2005 - 6 K 2815/04

    Besetzung des Nachtschichtpersonals für ein Altenpflegeheim

    Im Übrigen kann die Heimaufsichtsbehörde nach § 5 Abs. 2 HeimPersV einer Abweichung von den Anforderungen des § 5 Abs. 1 HeimPersV zulassen, wenn eine ordnungsgemäße Betreuung der Heimbewohner gewährleistet ist (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.03.2001 - 8 S 301/01 -).
  • VG Stuttgart, 12.07.2002 - 10 K 74/01

    Anordnung eines Aufnahmestopps - ausreichende Personalausstattung eines …

    Hierbei muss mindestens einer, bei mehr als 20 nicht pflegebedürftigen Bewohnern oder mehr als vier pflegebedürftigen Bewohnern mindestens jeder zweite weitere Beschäftigte eine Fachkraft sein (vgl. dazu auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18.03.2001 - 8 S 301/01 -).
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