Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg - 8 S 3246/19 |
Sonstiges
- VGH Baden-Württemberg (Verfahrensmitteilung)
T. gegen Landeshauptstadt Stuttgart - Baurechtsamt - wegen Erteilung einer Baugenehmigung
Wird zitiert von ... (5)
- VGH Baden-Württemberg, 12.10.2022 - 5 S 520/20
Erteilung einer Baugenehmigung für eine Wettannahmestelle - Abgrenzung zum …
Eine Festsetzung, die in diesem Sinne die Zulässigkeit von Wettbüros als spezieller Kategorie von Vergnügungsstätten ausschließt, kann gemäß § 1 Abs. 5 und 9 BauNVO grundsätzlich wirksam getroffen werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.11.2021 - 8 S 3246/19 - UA S. 6 ff. ).Wettbüros unterscheiden sich von Wettannahmestellen dadurch, dass sie nicht nur darauf ausgerichtet sind, Wetten entgegenzunehmen und weiterzuleiten sowie Gewinne auszuzahlen, sondern auch darauf, die Kunden zu animieren, in den Räumen zu verweilen und beispielsweise die Sportereignisse, auf die sie gewettet haben, in Live-Übertragungen zu verfolgen (…vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23.8.2017 - 3 S 1102/17 - juris Rn. 27 m. w. N.; BayVGH, Beschluss vom 18.2.2019 - 15 ZB 18.690 - juris Rn. 22 f. und VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.11.2021 - 8 S 3246/19 - UA S. 8 : "Verweilcharakter").
Zwar dient eine mit Quotenmonitoren ausgestattete Wettvermittlungsstelle, die Live-Wetten anbietet, überwiegend der kommerziellen Unterhaltung unter Ansprache des Spieltriebs und ist damit als Vergnügungsstätte zu qualifizieren (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.11.2021 - 8 S 3246/19 - UA S. 10 im Anschluss an Urteil vom 18.9.2018 - 3 S 778/18 - juris Rn. 50 ; vgl. auch BayVGH…, Beschluss vom 18.2.2019 - 15 ZB 18.690 - juris Rn. 23).
Das Gleiche gilt, wenn bereits den Bauvorlagen zu entnehmen ist, dass die angegebene Nutzung in Wahrheit nicht beabsichtigt ist, sondern nur vorgeschoben wird, um das Vorhaben genehmigungsfähig erscheinen zu lassen (…vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23.8.2017 - 3 S 1102/17 - juris Rn. 28 m. w. N. und Urteil vom 25.11.2021 - 8 S 3246/19 - UA S. 10 ).
Dies kann dann der Fall sein, wenn für ein bereits betriebenes Wettbüro zwar eine Baugenehmigung für eine "Wettvermittlungsstelle ohne Verweilcharakter" beantragt wird, diese aber mit Monitoren ausgestattet ist und der Bauherr sich weigert, die Nutzung näher zu erläutern, obwohl auf den Monitoren in dem Betrieb nachweislich bereits Live-Wetten angeboten wurden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25.11.2021 - 8 S 3246/19 - UA S. 10 ).
- VGH Baden-Württemberg, 16.11.2023 - 8 S 1148/23
Nutzungsänderung einer Gaststätte zu einer Wettvermittlungsstelle; …
Insofern führt bereits das Bereithalten von Einrichtungsgegenständen, die der Vermittlung von Live-Wetten dienen, grundsätzlich zur Qualifizierung einer Nutzung als Wettbüro und damit als Vergnügungsstätte (vgl. Senatsurt. v. 25.11.2021, a.a.O., UA S. 10; Urt. v. 31.08.2022 - 8 S 214/22 -, UA S. 15 u. Urt. v. 31.08.2022 - 8 S. - VGH Bayern, 27.03.2026 - 9 ZB 24.2013
Wettvermittlungsstelle, Ausschluss von Live-Wetten, Räumlich funktionale Einheit …
Das Gleiche gilt, wenn bereits den Bauvorlagen zu entnehmen ist, dass die angegebene Nutzung in Wahrheit nicht beabsichtigt ist, sondern nur vorgeschoben wird, um das Vorhaben genehmigungsfähig erscheinen zu lassen (…vgl. VGH BW, U.v. 12.10.2022 - 5 S 520/20 - juris Rn. 40 ff.;… U.v. 23.8.2017 - 3 S 1102/17 - juris Rn. 28 m.w.N.; U.v. 25.11.2021 - 8 S 3246/19 - BeckRS 2021, 59493 Rn. 26). - VG Ansbach, 14.11.2024 - AN 9 K 24.2119
Abgrenzung Wettbüro, Wettannahmestelle, räumlichfunktionale Einheit mehrerer …
Eines der wesentlichen Kriterien, wenn nicht gar das wesentliche Kriterium, für die Abgrenzung zwischen einer Wettannahmestelle als Ladenlokal einerseits und einem Wettbüro als Vergnügungsstätte andererseits stellt damit der "Verweilcharakter" der Räumlichkeiten dar (VGH Mannheim, U.v. 25.11.2021 - 8 S 3246/19 - beckonline Rn. 24). - VG Ansbach, 16.02.2024 - AN 9 K 21.01991
Nutzungsänderung eines Ladens mit Schneiderei zu Wettannahmestelle
Eines der wesentlichen Kriterien, wenn nicht gar das wesentliche Kriterium, für die Abgrenzung zwischen einer Wettannahmestelle als Ladenlokal einerseits und einem Wettbüro als Vergnügungsstätte andererseits stellt damit der "Verweilcharakter" der Räumlichkeiten dar (VGH Mannheim, U.v. 25.11.2021 - 8 S 3246/19 - beck-online Rn. 24).
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