Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 25.10.1993 - 8 S 343/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Fortsetzungsfeststellungsklage bei Änderung der Rechtslage während des Rechtsstreits; "Sich-Einfügen" nach der zu überbauenden Grundfläche
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
SB-Markt im Innenbereich (IBR 1994, 199)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 05.11.1992 - 6 K 885/91
- VGH Baden-Württemberg, 25.10.1993 - 8 S 343/93
- BVerwG, 14.02.1994 - 4 B 25.94
Papierfundstellen
- ZfBR 1994, 251
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 24.01.1992 - 7 C 24.91
Fortsetzungsfeststellungsantrag im Anschluß an eine Verpflichtungsklage - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.1993 - 8 S 343/93
Ändert sich während eines Rechtsstreits die Rechtslage und kommt es deshalb auf eine bestimmte Frage für den Ausgang des Verfahrens nicht mehr an, kann diese Frage auch nicht mit einem nach Erledigung des Rechtsstreits gestellten Fortsetzungsfeststellungsantrag zur Überprüfung gestellt werden (im Anschluß an BVerwG, 24.01.1992 - 7 C 24/91 - BVerwGE 89, 354; Änderung der bisherigen Rechtsprechung des Senats, 06-06-1989 - 8 S 480/89 -).Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 24.1.1992 - 7 C 24.91 - BVerwGE 89, 354) gilt dies jedoch nur dann, wenn der Streitgegenstand nicht ausgewechselt oder erweitert wird, da es der dem § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO zugrundeliegende Gedanke der Prozeßökonomie nur dann gebiete, die Fortsetzung des Verfahrens zuzulassen.
- VGH Baden-Württemberg, 06.06.1989 - 8 S 480/89
Rechtswidrigkeit eines Ablehnungsbescheides zum Bau eines McDrive Restaurants
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.1993 - 8 S 343/93
Ändert sich während eines Rechtsstreits die Rechtslage und kommt es deshalb auf eine bestimmte Frage für den Ausgang des Verfahrens nicht mehr an, kann diese Frage auch nicht mit einem nach Erledigung des Rechtsstreits gestellten Fortsetzungsfeststellungsantrag zur Überprüfung gestellt werden (im Anschluß an BVerwG, 24.01.1992 - 7 C 24/91 - BVerwGE 89, 354; Änderung der bisherigen Rechtsprechung des Senats, 06-06-1989 - 8 S 480/89 -).Die im Urteil vom 6.6.1989 - 8 S 480/89 - vertretene gegenteilige Ansicht wird aufgegeben.
- BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77
Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.1993 - 8 S 343/93
In die Eigenart der näheren Umgebung eingefügt hätte sich das Vorhaben der Klägerin somit nur dann, wenn es trotz der Überschreitung des Rahmens in der näheren Umgebung weder bewältigungsbedürftige Spannungen erzeugt noch vorhandene Spannungen verstärkt hätte (vgl. dazu grundlegend BVerwG, Urt. v. 26.5.1978 - 4 C 9.78 - BVerwGE 55, 369, 386 f).
- BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 39.87
Verpflichtungsklage - Genehmigung eines Linienverkehrs - Sach- und Rechtslage - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.1993 - 8 S 343/93
Sofern das materielle Recht nichts abweichendes regelt, ist bei Verpflichtungsklagen der für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgebende Zeitpunkt der der letzten mündlichen Verhandlung (ständ. Rechtspr. des BVerwG, vgl. etwa Urt. v. 28.7.1989 - 7 C 39.87 - BVerwGE 82, 260). - BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 25.82
Bebauungsrecht - Großhandel - Einzelhandel - Wechsel - Nutzungsänderung - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.1993 - 8 S 343/93
Aus dem von ihr zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3.2.1984 - 4 C 25.82 - (BVerwGE 68, 360) ergibt sich nichts anderes. - BVerwG, 17.09.1985 - 4 B 167.85
Nichtzulassung einer Revision - Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheides - Art …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.1993 - 8 S 343/93
Rn. 27 Mit dem Maßstab der zu überbauenden Grundstücksfläche stellt das Gesetz nicht auf das relative Verhältnis zwischen Grundfläche und Grundstücksfläche im Sinne des § 19 Abs. 1 BauNVO ab, sondern auf die Größe der Grundfläche eines Vorhabens als absolute Zahl (BVerwG, Beschl. v. 17.9.1985 - 4 B 167.85 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 107). - BVerwG, 09.10.1981 - 4 C 9.78
Umfang der Bindungswirkung einer Bodenverkehrsgenehmigung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.1993 - 8 S 343/93
In die Eigenart der näheren Umgebung eingefügt hätte sich das Vorhaben der Klägerin somit nur dann, wenn es trotz der Überschreitung des Rahmens in der näheren Umgebung weder bewältigungsbedürftige Spannungen erzeugt noch vorhandene Spannungen verstärkt hätte (vgl. dazu grundlegend BVerwG, Urt. v. 26.5.1978 - 4 C 9.78 - BVerwGE 55, 369, 386 f).
- VGH Baden-Württemberg, 09.10.2013 - 5 S 29/12
Erteilung einer Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Gaststätte in eine …
Rn. 46 Der Zulässigkeit des Fortsetzungsfeststellungsbegehrens steht auch nicht entgegen, dass sich der für seine Beurteilung maßgebliche Zeitpunkt nicht mit dem des ursprünglichen Begehrens deckt, da sich die Beurteilungsgrundlage des Fortsetzungsfeststellungsbegehrens gegenüber dem ursprünglichen Begehren (bis zum Zeitpunkt der Erledigung) nicht geändert hat (…vgl. BVerwG, Urt. v. 24.01.1992 - 7 C 24.91 -, BVerwGE 89, 354; Senatsurt. v. 21.01.1997, a.a.O., Urt. v. 25.10.1993 - 8 S 343/93 -, BWGZ 1994, 84). - VGH Baden-Württemberg, 21.01.1997 - 5 S 3206/95
Fortsetzungsfeststellungsklage wegen Ablehnung eines Bauvorbescheides nach Erlaß …
Rn. 33 Der Zulässigkeit des Fortsetzungsfeststellungsbegehrens steht auch nicht entgegen, daß sich der für seine Beurteilung maßgebliche Zeitpunkt nicht mit dem des ursprünglichen Begehrens deckt, da sich die Beurteilungsgrundlage des Fortsetzungsfeststellungsbegehrens gegenüber dem ursprünglichen Begehren nicht geändert hat (…vgl. BVerwG, Urt. v. 24.01.1992 - 7 C 24.91 -, BVerwGE 89, 354; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.10.1993 - 8 S 343/93).
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