Rechtsprechung
| OVG Berlin, 15.10.1999 - 8 S 37.99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- VG Sigmaringen, 10.10.2007 - 9 K 1389/07
Anspruch auf Überlassung eines Passersatzpapiers zur Eheschließung
Ein solcher Ausnahmefall wird in der Rechtsprechung bejaht, wenn überwiegende Interessen des Ausländers dies erfordern und dadurch das gegenläufige Interesse des Ausländers an der Erfüllung der Ausreisepflicht nicht gefährdet wird (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.06.2001 - 13 S 542/01 -, InfAuslR 2001, 432; Bay.VGH, Urteil vom 17.06.1997 - 10 B 97.1277 -, AUAS 1997, 170; OVG Berlin, Beschluss vom 15.10.1999 - 8 S 37.99 -, InfAuslR 2000, 27; VG S., Beschluss vom 13.02.2004 - 11 K 222/04 -, InfAuslR 2004, 202 und VG Lüneburg, Beschluss vom 27.06.2001 - 1 B 30.01 -, InfAuslR 2001, 438; siehe auch die vorläufigen Anwendungshinweise zum Aufenthaltsgesetz, Ziffer 50.6.5). - VG Freiburg, 19.09.2005 - 1 K 1641/05
Anspruch auf Aushändigung einer Reisepasskopie gegenüber Ausländerbehörde, hier …
Ein solcher Ausnahmefall wird in der Rechtsprechung bejaht, wenn überwiegende Interessen des Ausländers dies erfordern und dadurch das gegenläufige Interesse der Ausländerbehörde an der Erfüllung der Ausreisepflicht nicht gefährdet wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl.v.11.06.2001 - 13 S 542/01-, InfAuslR 2001, 432; BayVGH, Urt.v.17.06.1997 -10 B 97.1277 -, AuAS 1997, 170; OVG Berlin, Beschl. v. 15.10.1999 - 8 S 37.99 -, InfAuslR 2000, 27; VG Stuttgart, Beschl.v. 13.02.2004 - 11 K 222/04 -, InfAuslR 2004, 202 und VG Lüneburg, Beschl. 27.06.2001 - 1 B 30/01 - InfAuslR 2001, 438; siehe auch die Vorläufigen Anwendungshinweise zum AufenthG, Ziff.50.6.5). - VG Aachen, 18.04.2019 - 8 L 456/19
Einstweilige Anordnung; Nüfus; türkischer Personalausweis; Inverwahrnungnahme
Rn. 8 vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 15. Oktober 1999 - 8 S 37.99 -, juris; Hailbronner, AuslR, § 50 Abs. 5 AufenthG; Rn. 33, 94. - VG Sigmaringen, 10.10.2007 - 9 K 1389.07 Ein solcher Ausnahmefall wird in der Rechtsprechung bejaht, wenn überwiegende Interessen des Ausländers dies erfordern und dadurch das gegenläufige Interesse des Ausländers an der Erfüllung der Ausreisepflicht nicht gefährdet wird (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.06.2001 - 13 S 542/01 -, InfAusIR 2001, 432; Bay.VGH, Urteil vom 17.06.1997 - 10 B 97.1277 -, AUAS 1997, 170; OVG Berlin, Beschluss vom 15.10.1999 - 8 S 37.99 -, InfAusIR 2000, 27; VG Stuttgart, Beschluss vom 13.02.2004 - 11 K 222/04 -, InfAusIR 2004, 202 und VG Lüneburg, Beschluss vom 27.06.2001 - 1 B 30.01 -, InfAusIR 2001, 438; siehe auch die vorläufigen Anwendungshinweise zum Aufenthaltsgesetz, Ziffer 50.6.5).
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