Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 06.03.2001 - 8 S 425/01 und 8 S 575/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Nachbarschützende Wirkung der Festsetzung der Wohnungsanzahl im Bebauungsplan
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Ist eine Zwei-Wohnungs-Klausel in Ortsbausatzung nachbarschützend? (IBR 2001, 274)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 22.01.2001 - 16 K 5782/00
- VGH Baden-Württemberg, 06.03.2001 - 8 S 425/01 und 8 S 575/01
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- VGH Baden-Württemberg, 09.08.1996 - 8 S 2012/96
Zum Nachbarschutz von Normen einer Ortsbausatzung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.2001 - 8 S 425/01
Denn der angefochtene Beschluss weicht von dem den Beschluss des Senats vom 9.8.1996 - 8 S 2012/96 - NVwZ-RR 1997, 598 = VBlBW 1997, 26 als Alternativbegründung tragenden - und deshalb auch als Leitsatz formulierten - Rechtssatz über die nachbarschützende Wirkung des § 7 der Ortsbausatzung der Stadt Stuttgart - OBS - ab.Der Senat hat dies in seinem Beschluss vom 9.8.1996 - 8 S 2012/96 - a.a.O. eingehend begründet.
- BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91
5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.2001 - 8 S 425/01
Das Verwaltungsgericht und die Antragsteller berufen sich bei der Annahme einer nachbarschützenden Wirkung dieser Vorschrift zu Unrecht auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur generell nachbarschützenden Wirkung von Gebietsfestsetzungen (Urt. v. 16.9.1993 - 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 28). - BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94
Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.2001 - 8 S 425/01
Die allein auf die Rechtsprechung zur Nutzungsart abstellenden Ausführungen der Antragsteller in der Antragserwiderung verfehlen daher ebenso das eigentliche Problem wie deren Berufung auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.8.1996 - 4 C 13.94 - BVerwGE 101, 364 f = PBauE § 173 BBauG Nr. 1 zur nachbarschützenden Wirkung übergeleiteter Bebauungspläne, da darin nur grundsätzlich die Möglichkeit von Nachbarschutz bejaht, jedoch nichts zu der konkreten nachbarschützenden Wirkung bestimmter Festsetzungen gesagt wird. - BVerwG, 09.03.1993 - 4 B 38.93
Auslegung eines Bebauungsplans; Nachbarschutz infolge der Festsetzung einer …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.03.2001 - 8 S 425/01
Denn bei der hier in Rede stehenden Festsetzung über die Wohnungszahl handelte es sich nicht um die Festlegung der Gebietsart in diesem Sinne, wie sie in den §§ 2 ff BauNVO vorgesehen ist, sondern vielmehr nur - wie es das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 9.3.1993 - 4 B 38.93 - UPR 1993, 226 = PBauE § 9 Abs. 1 (Nr. 6) BauGB Nr. 1 - formuliert hat - um einen "Ausdruck" der Art der baulichen Nutzung; das Bundesverwaltungsgericht hat demgemäß hervorgehoben, dass der Schutzcharakter dieser Klauseln im Einzelfall zu ermitteln sei.
- VGH Baden-Württemberg, 27.11.2013 - 8 S 1813/13
Erweiterung und Modernisierung einer Kindertagesstätte in einem allgemeinen …
Der von einer solchen Baugrenze vermittelte Drittschutz ist allerdings auf die Fläche begrenzt, die dieser Baugrenze unmittelbar rechtwinklig vorgelagert ist (Senatsbeschlüsse vom 22.08.2011 - 8 S 2156/11 - und vom 06.03.2001 - 8 S 425/01, 8 S 575/01 - juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.10.1997 - 5 S 1596/97 - BauR 1998, 521 m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 29.09.2010 - 3 S 1752/10
Voraussetzungen für die Berufung auf die Verletzung nachbarschützender …
Insoweit kann auf die vom Verwaltungsgericht zitierte Rechtsprechung verwiesen werden, die zu einer bezüglich der Wohnungszahlbegrenzung inhaltlich weitgehend identischen Regelung in der Ortsbausatzung der Stadt Stuttgart ergangen ist (VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 06.03.2001 - 8 S 425/01 -, juris, und vom 09.08.1996 - 8 S 2012/96 -, VBlBW 1997, 26 f.). - VGH Baden-Württemberg, 22.08.2011 - 8 S 2156/11
Vermutungsregel über die Bedeutung einer Baugrenze
Dieser Drittschutz wäre ohnehin auf die Fläche begrenzt, die dieser Baugrenze unmittelbar rechtwinklig vorgelagert ist (vgl. Senatsbeschluss vom 06.03.2001 - 8 S 425/01, 8 S 575/01 - juris und VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.10.1997 - 5 S 1596/97 - BauR 1998, 521 m.w.N.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".