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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 22.06.1990 - 8 S 458/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,4046
VGH Baden-Württemberg, 22.06.1990 - 8 S 458/90 (https://dejure.org/1990,4046)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.06.1990 - 8 S 458/90 (https://dejure.org/1990,4046)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. Juni 1990 - 8 S 458/90 (https://dejure.org/1990,4046)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Rechtliche Überprüfung eines wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1991, 28
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.1985 - 5 S 2430/84

    Kanalisationsanschluß; Planfeststellungsbeschluß; Klagebefugnis; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.06.1990 - 8 S 458/90
    Klagebefugt ist derjenige, der von dem Vorhaben in einem abwägungserheblichen Belang nachteilig betroffen ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 27.3.1980 -- 4 C 34.79 -- DVBl. 1980, 999, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 4;… Urt. v. 11.11.1983 -- 4 C 82.80 --, DÖV 1984, 426; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.2.1985 -- 5 S 2430/84 --, ZfW 86, 237).

    Im vorliegenden Fall ist nicht ausgeschlossen, daß der Kläger durch den Planfeststellungsbeschluß in seinem Recht auf seine Belange betreffende ordnungsgemäße Abwägung (vgl. BVerwGE 48, 56 m.w.N. u. BVerwGE 67, 74/75 sowie VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.2.1985 a.a.O. zur wasserrechtlichen Planfeststellung nach § 45 e WG) verletzt ist.

    Nachteilig betroffen ist der Kläger, dessen Grundstück bislang über eine private Kläranlage entwässert worden ist, insofern, als die umstrittene Sammelkläranlage zu einem Anschlußzwang des Klägers mit der Pflicht zur Entrichtung von Entwässerungsbeiträgen führen würde (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.2.1985 a.a.O.).

    In den Fällen der vorliegenden Art vermittelt das für staatliche Planungen geltende rechtsstaatliche Abwägungsgebot (vgl. BVerwGE 48, 56/63) dem Kläger nur ein subjektives öffentliches Recht auf eine gerechte Abwägung allein im Hinblick auf die rechtlich geschützten eigenen Belange (vgl. BVerwGE 48, 56, 66 und VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.2.1985 a.a.O.).

    Er enthält insbesondere die nach §§ 74 Abs. 1 S. 2, 69 Abs. 2 S. 1 1. Halbs. LVwVfG erforderliche schriftliche Begründung (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.2.1985 a.a.O.).

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.06.1990 - 8 S 458/90
    Im vorliegenden Fall ist nicht ausgeschlossen, daß der Kläger durch den Planfeststellungsbeschluß in seinem Recht auf seine Belange betreffende ordnungsgemäße Abwägung (vgl. BVerwGE 48, 56 m.w.N. u. BVerwGE 67, 74/75 sowie VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.2.1985 a.a.O. zur wasserrechtlichen Planfeststellung nach § 45 e WG) verletzt ist.

    In den Fällen der vorliegenden Art vermittelt das für staatliche Planungen geltende rechtsstaatliche Abwägungsgebot (vgl. BVerwGE 48, 56/63) dem Kläger nur ein subjektives öffentliches Recht auf eine gerechte Abwägung allein im Hinblick auf die rechtlich geschützten eigenen Belange (vgl. BVerwGE 48, 56, 66 und VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.2.1985 a.a.O.).

  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.06.1990 - 8 S 458/90
    Im vorliegenden Fall ist nicht ausgeschlossen, daß der Kläger durch den Planfeststellungsbeschluß in seinem Recht auf seine Belange betreffende ordnungsgemäße Abwägung (vgl. BVerwGE 48, 56 m.w.N. u. BVerwGE 67, 74/75 sowie VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.2.1985 a.a.O. zur wasserrechtlichen Planfeststellung nach § 45 e WG) verletzt ist.

    Der Kläger kann nicht eine uneingeschränkte rechtliche Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses in jeder Hinsicht, also auch hinsichtlich der durch den Planfeststellungsbeschluß betroffenen öffentlichen Belange, verlangen, denn dies wäre nur dann der Fall, wenn der angefochtene Planfeststellungsbeschluß die Grundlage für eine den Kläger treffende Enteignung bilden würde (vgl. BVerwGE 67, 74;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 1.3.1988 -- 10 S 595/86 -- m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.07.1984 - 5 S 579/83

    Wasserrechtliche Planfeststellung; Zuständigkeit; Gemeinnützigkeit, Verletzung …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.06.1990 - 8 S 458/90
    Eines Vorverfahrens bedurfte es nicht (vgl. § 70 i.V.m. § 74 Abs. 1 LVwVfG; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 1.3.1984 -- 5 S 2543/83 -- RdL 1984, 164, v. 16.7.1984 -- 5 S 579/83 -- u. v. 31.1.1986 -- 5 S 1429/85 --, ZfW 1986, 366).

    Rn. 22 Darüber hinaus hat der Kläger einen Rechtsanspruch auf Wahrung der Voraussetzungen des nach § 45 e Abs. 4 S. 2 WG anwendbaren und dem Nachbarschutz dienenden (vgl. Habel, WG, § 64 RdNr. 47) Vorschrift des § 64 Abs. 2 WG (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.7.1984 -- 5 S 579/83 --).

  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.1986 - 5 S 1429/85

    Wasserrechtliche Planfeststellung - Dammerhöhung und Überschwemmungsgefahr

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.06.1990 - 8 S 458/90
    Eines Vorverfahrens bedurfte es nicht (vgl. § 70 i.V.m. § 74 Abs. 1 LVwVfG; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 1.3.1984 -- 5 S 2543/83 -- RdL 1984, 164, v. 16.7.1984 -- 5 S 579/83 -- u. v. 31.1.1986 -- 5 S 1429/85 --, ZfW 1986, 366).

    Geringfügige Nachteile des Plans stehen einer Feststellung nach § 64 Abs. 2 S. 1 WG nicht entgegen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 31.1.1986 -- 5 S 1429/85 --, ZfW 1986, 366 u. v. 29.6.1988 -- 5 S 489/87 --).

  • BVerwG, 27.03.1980 - 4 C 34.79

    Zulässigkeit der Wahrunterstellung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.06.1990 - 8 S 458/90
    Klagebefugt ist derjenige, der von dem Vorhaben in einem abwägungserheblichen Belang nachteilig betroffen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.3.1980 -- 4 C 34.79 -- DVBl. 1980, 999, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 4;… Urt. v. 11.11.1983 -- 4 C 82.80 --, DÖV 1984, 426;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.2.1985 -- 5 S 2430/84 --, ZfW 86, 237).
  • BVerwG, 11.11.1983 - 4 C 82.80

    Streitgegenstand bei Anfechtung einer fernstraßenrechtlichen Planfeststellung; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.06.1990 - 8 S 458/90
    Klagebefugt ist derjenige, der von dem Vorhaben in einem abwägungserheblichen Belang nachteilig betroffen ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 27.3.1980 -- 4 C 34.79 -- DVBl. 1980, 999, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 4; Urt. v. 11.11.1983 -- 4 C 82.80 --, DÖV 1984, 426;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.2.1985 -- 5 S 2430/84 --, ZfW 86, 237).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.03.1988 - 10 S 595/86

    Anforderungen des Abwägungsgebots bei abfallrechtlicher Planfeststellung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.06.1990 - 8 S 458/90
    Der Kläger kann nicht eine uneingeschränkte rechtliche Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses in jeder Hinsicht, also auch hinsichtlich der durch den Planfeststellungsbeschluß betroffenen öffentlichen Belange, verlangen, denn dies wäre nur dann der Fall, wenn der angefochtene Planfeststellungsbeschluß die Grundlage für eine den Kläger treffende Enteignung bilden würde (vgl. BVerwGE 67, 74; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 1.3.1988 -- 10 S 595/86 -- m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.03.1984 - 5 S 2543/83

    Wasserrechtliche Planfeststellung - Kiesgrubenerweiterung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.06.1990 - 8 S 458/90
    Eines Vorverfahrens bedurfte es nicht (vgl. § 70 i.V.m. § 74 Abs. 1 LVwVfG; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 1.3.1984 -- 5 S 2543/83 -- RdL 1984, 164, v. 16.7.1984 -- 5 S 579/83 -- u. v. 31.1.1986 -- 5 S 1429/85 --, ZfW 1986, 366).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.2014 - 3 S 1368/14

    Nachbarschutz - Einhaltung einer Abstandsfläche gegenüber dem Nachbargrundstück

    Bereits auf der Grundlage dieser Regelung wurde in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg angenommen, dass die öffentlich-rechtliche Sicherung nicht nur in einer entsprechenden Baulast, sondern auch im Vorhandensein eines auf dem Nachbargrundstück an der Grenze errichteten Gebäudes bestehen kann (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 5.6.1991 - 3 S 1233/91 - BWGZ 1991, 39).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.2009 - 3 S 1679/08

    Anlegung eines öffentlichen Fußweges im Rahmen einer Uferrenaturierung - …

    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot jedoch nicht verletzt, wenn sich der zur Planung berufene Verwaltungsträger in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung des anderen entscheidet (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.12.1969 - IV C 105.66 -, BVerwGE 34, 301; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.06.1990 - 8 S 458/90 -, VBlBW 1991, 28; vgl. zum Planungsermessen auch BVerwG, Urteil vom 24.11.1994 - 7 C 25.93 -, BVerwGE 97, 143).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.1996 - 5 S 2232/96

    Einhaltung von Abstandsflächen - Grenzbau auf dem Nachbargrundstück

    Diesem Erfordernis ist nach Auffassung des Senats bereits dadurch Genüge getan, daß die Antragsteller an der südwestlichen Grenze ihres Grundstücks einen Grenzbau errichtet haben mit der Folge, daß hierdurch auch das Tatbestandsmerkmal der öffentlich-rechtlichen Sicherung erfüllt ist (vgl VGH Bad-Württ, Beschl v 05.06.1991 - 3 S 1233/91 -, BWGZ 1991, 39).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.2004 - 8 S 1278/03

    Neuer Fährbetrieb auf Bodensee zulässig

    Rn. 29 a) Im Rahmen der in diesem Verfahren vorzunehmenden Abwägungskontrolle können zu seinen Gunsten nur seine eigenen Belange berücksichtigt werden, nicht dagegen die Interessen anderer (etwa der Wassersportler) oder rein objektive Belange wie diejenigen des Naturschutzes oder der Wasserwirtschaft (BVerwG, Urteil vom 18.3.1983 - 4 C 80.79 - BVerwGE 67, 74; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.6.1990 - 8 S 458/90 - VBlBW 1991, 28).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.2004 - 8 S 1279/03

    Neuer Fährbetrieb auf dem Bodensee zulässig

    Rn. 25 a) Im Rahmen der in diesem Verfahren vorzunehmenden Abwägungskontrolle können zu seinen Gunsten nur seine eigenen Belange berücksichtigt werden, nicht dagegen die Interessen anderer (etwa der Berufsfischer) oder rein objektive Belange wie etwa diejenigen des Naturschutzes oder der Wasserwirtschaft (BVerwG, Urteil vom 18.3.1983 - 4 C 80.79 - BVerwGE 67, 74; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.6.1990 - 8 S 458/90 - VBlBW 1991, 28).
  • VG Freiburg, 20.02.2008 - 1 K 1078/06

    Duldungsverfügung zur Verlegung einer Abwasserleitung; Entschädigung

    Bloße mittelbare finanzielle Nachteile für das Vermögen des Grundstückseigentümers infolge eines - ungeachtet der Art der Leitung - mit der Abwasseranlage und ihrer Herstellung auf den Grundstückseigentümer zukommenden kostenpflichtigen Anschlusszwangs sind hingegen nicht Teil des Prüfprogramms des § 45e WG und hätten insoweit auch nicht von den Klägern etwa im Rahmen eines Anfechtungswiderspruchs gegen die Genehmigung eingewandt werden können (zur Anfechtbarkeit eines nach § 45e Abs. 1 erlassenen wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - Urt. v. 22.06.1990 - 8 S 458/90 - VBlBW 1991, 28 - zwar ausgeführt, klagebefugt sei wegen nachteiliger Betroffenheit auch ein Kläger, dessen Grundstück bisher über eine private Kläranlage entwässert worden sei, weil die streitige Sammelkläranlage zu einem Anschlusszwang mit der Folge einer Beitragspflicht führen würde, hat aber weiter ausgeführt, dass er deshalb nicht eine uneingeschränkte rechtliche Prüfung auch hinsichtlich der öffentlichen Belange, sondern nur im Hinblick auf eine Verletzung eigener Rechte wie etwa bei einer damit verbundenen Enteignung seines Grundstücks oder bei Geruchsbelästigungen verlangen könne).
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