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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 05.09.2006 - 8 S 69.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,111065
OVG Berlin-Brandenburg, 05.09.2006 - 8 S 69.06 (https://dejure.org/2006,111065)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.09.2006 - 8 S 69.06 (https://dejure.org/2006,111065)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. September 2006 - 8 S 69.06 (https://dejure.org/2006,111065)
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Wird zitiert von ... (14)

  • VG Berlin, 18.08.2015 - 9 L 190.15

    Vorläufige Aufnahme in die Schulanfangsphase einer Grundschule

    Geschwisterkinder erfüllen regelmäßig alle Kriterien des § 55a Abs. 2 Satz 2 SchulG , ohne dass es einer besonderen Darlegung bedarf (vgl. u. a. Beschlüsse der Kammer vom 24. Juli 2007 - VG 9 A 80.07 u.a.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. September 2006 - OVG 8 S 69.06; vgl. auch Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschluss vom 19. Februar 2007 - VerfGH 180/06, 180 A/06).
  • VG Berlin, 10.08.2018 - 9 L 478.18
    Eine willkürliche Bevorzugung von Geschwisterkindern bei der Vergabe der zur Verfügung stehenden Schulplätze und damit ein Verstoß gegen den Anspruch der Antragsteller auf gleichberechtigten Zugang zu staatlichen Bildungseinrichtungen nach Artikel 20 i.V.m. Artikel 10 Abs. 1 VvB ist damit nicht verbunden (vgl. VerfGH Berlin, Beschluss vom 19. Februar 2007 - VerfGH 180/06, 180 A/06 -, OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. September 2006 - OVG 8 S 69.06 -).
  • VG Berlin, 29.07.2019 - 14 L 125.19

    Einstweilige Anordnung zur Verpflichtung auf vorläufige Aufnahme zum Schuljahr …

    Eine willkürliche Bevorzugung von Geschwisterkindern bei der Vergabe der zur Verfügung stehenden Schulplätze und damit einhergehend ein Verstoß gegen den Anspruch der Antragstellerin auf gleichberechtigten Zugang zu staatlichen Bildungseinrichtungen nach Artikel 20 in Verbindung mit Artikel 10 Abs. 1 VvB bzw. Artikel 3 Abs. 1 GG ist mithin auch in diesem Zusammenhang nicht erkennbar (s. zur vergleichbaren Regelung der Einschulung in die Grundschule: VerfGH Bln, Beschluss vom 19.02.2007 - VerfGH 180/06, 180 A/06 -, juris; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 05.09.2006 - OVG 8 S 69.06 -).
  • VG Berlin, 25.08.2014 - 9 L 329.14

    Vorläufige Aufnahme in die 1. Jahrgangsstufe der Grundschule im Blumenviertel

    Eine willkürliche Bevorzugung von Geschwisterkindern bei der Vergabe der zur Verfügung stehenden Schulplätze und damit einen Verstoß gegen den Anspruch des Antragstellers auf gleichberechtigten Zugang zu staatlichen Bildungseinrichtungen nach Artikel 20 i.V.m. Artikel 10 Abs. 1 VvB ist damit nicht verbunden (vgl. VerfGH Berlin, Beschluss vom 19. Februar 2007 - VerfGH 180/06, 180 A/06 -, OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. September 2006 - OVG 8 S 69.06).
  • VG Berlin, 14.07.2015 - 9 L 165.15

    Anspruch auf vorläufige Aufnahme eines Schulanfängers in die …

    Sie erfüllen regelmäßig alle Kriterien des § 55a Abs. 2 Satz 2 SchulG , ohne dass es einer besonderen Darlegung bedarf (vgl. z. B. Beschlüsse der Kammer vom 24. Juli 2007 - VG 9 A 80.07 - u. a.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. September 2006 - OVG 8 S 69.06 - vgl. auch Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschluss vom 19. Februar 2007 - VerfGH 180/06, 180 A/06 -).
  • VG Berlin, 11.07.2008 - 9 A 92.08

    Aufnahmeanspruch eines Schulanfängers in eine bilinguale Grundschule

    Die Regelung trägt vielmehr den Kriterien Rechnung, die das Schulgesetz in dem nach Art. IV Abs. 3 des Gesetzes vom 19. März 2008 für das Schuljahr 2008/2009 weiterhin anwendbaren § 55 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 und 3 SchulG für die Aufnahme in die nicht zuständige Grundschule vorsieht (gewachsene Bindungen / Betreuungserleichterung) und die bei Geschwisterkindern regelmäßig erfüllt sind (vgl. z.B. Beschlüsse der Kammer vom 24. Juli 2007 - VG 9 A 80.07 u.a.; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. September 2006 - OVG 8 S 69.06; vgl. auch Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschluss vom 19. Februar 2007 - VerfGH 180/06, 180 A/06).
  • VG Berlin, 14.07.2015 - 9 L 121.15

    Vorläufige Aufnahme bei Schulversuch

    Das heißt, ein Losentscheid kommt erst dann in Betracht, wenn sowohl nach Maßgabe der spezifischen Auswahlkriterien des Genehmigungsschreibens als auch unter Berücksichtigung der allgemeinen gesetzlichen Auswahlkriterien des § 55a Abs. 2 Satz 2 SchulG nicht alle Anmeldungen realisiert werden können (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. September 2006 - OVG 8 S 69.06 - ; Beschluss der Kammer vom 4. August 2010 - VG 9 L 278.10 -).
  • VG Berlin, 14.07.2015 - 9 L 105.15

    Vorläufige Aufnahme bei Schulversuch

    Das heißt, ein Losentscheid kommt erst dann in Betracht, wenn sowohl nach Maßgabe der spezifischen Auswahlkriterien des Genehmigungsschreibens als auch unter Berücksichtigung der allgemeinen gesetzlichen Auswahlkriterien des § 55a Abs. 2 Satz 2 SchulG nicht alle Anmeldungen realisiert werden können (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. September 2006 - OVG 8 S 69.06 - ; Beschluss der Kammer vom 4. August 2010 - VG 9 L 278.10 -).
  • VG Berlin, 05.08.2014 - 14 L 128.14

    Teilnahme am Unterricht der Merian-Schule

    Eine willkürliche Bevorzugung von Geschwisterkindern bei der Vergabe der zur Verfügung stehenden Schulplätze und damit einhergehend ein Verstoß gegen den Anspruch der Tochter der Antragstellerin auf gleichberechtigten Zugang zu staatlichen Bildungseinrichtungen nach Artikel 20 i.V.m. Artikel 10 Abs. 1 der Verfassung von Berlin ist mithin nicht erkennbar (s. zur vergleichbaren Regelung betreffend die Einschulung in die Grundschule: VerfGH Berlin, Beschluss vom 19. Februar 2007 - VerfGH 180/06, 180 A/06 - BeckRS 2007, 21768; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. September 2006 - OVG 8 S 69.06 - VG Berlin, Beschluss vom 7. August 2013 - VG 9 L 290.13 -).
  • VG Berlin, 11.07.2008 - 9 A 107.08

    Aufnahmeanspruch eines Schulanfängers in eine bilinguale Grundschule

    Die Regelung trägt vielmehr den Kriterien Rechnung, die das Schulgesetz in dem nach Art. IV Abs. 3 des Gesetzes vom 19. März 2008 für das Schuljahr 2008/2009 weiterhin anwendbaren § 55 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 und 3 SchulG für die Aufnahme in die nicht zuständige Grundschule vorsieht (gewachsene Bindungen / Betreuungserleichterung) und die bei Geschwisterkindern regelmäßig erfüllt sind (vgl. z.B. Beschlüsse der Kammer vom 24. Juli 2007 - VG 9 A 80.07 u.a.; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. September 2006 - OVG 8 S 69.06; vgl. auch Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschluss vom 19. Februar 2007 - VerfGH 180/06, 180 A/06).
  • VG Berlin, 14.07.2015 - 9 L 160.15

    Vorläufige Aufnahme bei Schulversuch

  • VG Berlin, 03.08.2007 - 9 A 156.07

    Vergabe der Schulplätze an einer anderen Grundschule (hier: Schulversuch mit …

  • VG Berlin, 03.08.2007 - 9 A 173.07

    Aufnahme eines Schülers an einer im Rahmen eines Schulversuchs betriebenen …

  • VG Berlin, 03.08.2007 - 9 A 136.07

    Vergabe der Schulplätze an einer anderen Grundschule (hier: Schulversuch mit …

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