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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 26.02.2013 - 8 S 80/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,4348
VGH Baden-Württemberg, 26.02.2013 - 8 S 80/13 (https://dejure.org/2013,4348)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.02.2013 - 8 S 80/13 (https://dejure.org/2013,4348)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Februar 2013 - 8 S 80/13 (https://dejure.org/2013,4348)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    LBO § 58 Abs. 3.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LBO § 58 Abs. 3
    Aufhebung einer Baugenehmigung bzgl. einer Tiefgarage eines Mehrfamilienwohnhauses aufgrund möglicher Inanspruchnahme des nachbarlichen Grundstücks durch Rangierbewegungen der aus der Tiefgarage fahrenden Autos

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Abwehranspruch gegen Nutzung einer Garagenzufahrt!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nachbar kann Genehmigung einer Tiefgarage nicht mit dem Argument künftiger rechtswidriger Rangierbewegungen anfechten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufhebung einer Baugenehmigung bzgl. einer Tiefgarage eines Mehrfamilienwohnhauses aufgrund möglicher Inanspruchnahme des nachbarlichen Grundstücks durch Rangierbewegungen der aus der Tiefgarage fahrenden Autos

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 462
  • NVwZ-RR 2013, 462 BauR 2013, 997 (Leitsatz) ZfBR 2013, 496 (Ls.)
  • NZBau 2013, 363
  • BauR 2013, 1115
  • BauR 2013, 997
  • ZfBR 2013, 496 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.09.1991 - 4 C 5.87

    Baurecht: Rechtsnatur der Hamburger Baupolizeiverordnung, Flächenberechnung nach …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.02.2013 - 8 S 80/13
    Auf die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB nachbarschützende Wirkung entfaltet (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 26.09.1991 - 4 C 5.87 - BVerwGE 89, 69), kommt es daher im vorliegenden Fall nicht an.
  • BVerwG, 10.11.1998 - 4 B 107.98

    Baugenehmigung; Regelungsgehalt; Nachbarschutz; private Rechte Dritter

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.02.2013 - 8 S 80/13
    Aus nachbarschaftlichen Rechtsbeziehungen, zu denen eine Baugenehmigung keine Aussage trifft, kann ein nachbarlicher Aufhebungsanspruch nicht hergeleitet werden, auch nicht im Hinblick auf die grundrechtliche Eigentumsgarantie (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.11.1998 - 4 B 107.98 - NVwZ 1999, 413; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.05.1994 - 5 S 148/94 - VBlBW 1995, 60).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.07.1999 - 3 S 1393/99

    Nachbarschutz gegen erhebliche Störungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.02.2013 - 8 S 80/13
    Rn. 4 b) Soweit die Antragsteller geltend machen, dass die Genehmigung der Tiefgarage zu einer "nicht hinnehmbaren Nutzung" ihres Grundstücks führe, ist darauf hinzuweisen, dass notwendige Stellplätze - wie sie hier in der geplanten Tiefgarage vorgesehen sind - selbst in einem von Wohnbebauung geprägten Bereich keine erheblichen, billigerweise unzumutbaren Störungen hervorrufen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02.07.1999 - 3 S 1393/99 -VBlBW 2000, 76), so dass sie von den Nachbarn - hier den Antragstellern -hinzunehmen sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.1994 - 5 S 148/94

    Erteilung einer Baugenehmigung unbeschadet privater Rechte Dritter - hier: …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.02.2013 - 8 S 80/13
    Aus nachbarschaftlichen Rechtsbeziehungen, zu denen eine Baugenehmigung keine Aussage trifft, kann ein nachbarlicher Aufhebungsanspruch nicht hergeleitet werden, auch nicht im Hinblick auf die grundrechtliche Eigentumsgarantie (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.11.1998 - 4 B 107.98 - NVwZ 1999, 413; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.05.1994 - 5 S 148/94 - VBlBW 1995, 60).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.01.2025 - 8 S 1045/23

    Nachbarschützende Wirkung von Brandschutzbestimmungen über Rettungswege

    Streitgegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung, nicht die Ausführung der baulichen Maßnahmen als solche und auch nicht jedwedes Verhalten im Zusammenhang mit der Nutzung des genehmigten Vorhabens mit allen daraus sich möglicherweise ergebenden Folgen im Nachbarschaftsverhältnis zwischen dem Kläger einerseits und der Beigeladenen sowie den Nutzern der baulichen Anlagen andererseits (vgl. Senatsbeschluss vom 26.02.2013 - 8 S 80/13 -, BauR 2013, 1115 , juris Rn. 4 ).

    Aus nachbarschaftlichen Rechtsbeziehungen, zu denen eine Baugenehmigung keine Aussage trifft, kann ein nachbarlicher Aufhebungsanspruch nicht hergeleitet werden, auch nicht im Hinblick auf die grundrechtliche Eigentumsgarantie (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 10.11.1998 - 4 B 107.98 -, NVwZ 1999, 413, juris Rn. 6; Senatsbeschluss vom 26.02.2013, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 05.05.1994 - 5 S 148/94 -, VBlBW 1995, 59, juris Rn. 21).

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