Rechtsprechung
| LAG Hessen, 02.08.2000 - 8 Sa 2009/98 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Streitigkeit über eine Übergangsversorgung; Arbeitsvertrag als Flugingenieur; vorher Beschäftigung im Leihverhältnis; Anwendbarkeit der Tarifverträge für das Bordpersonal vereinbart; Zahlung der Übergangsversorgung für die Zeit zwischen der manteltarifvertraglichen ...
Verfahrensgang
- ArbG Darmstadt, 26.05.1998 - 4 Ca 660/96
- LAG Hessen, 02.08.2000 - 8 Sa 2009/98
- BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 38/01
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BAG, 25.02.1999 - 3 AZR 332/97
Zusatzversorgung: Gleichbehandlung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63
Sozialversicherungsträger
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 29.04.1981 - 1 BvL 11/78
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entschädigungsregelung des BSeuchG
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 17.10.1995 - 3 AZR 882/94
Gleichbehandlung bei unterschiedlichen Tarifverträgen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hessen, 23.10.1996 - 8 Sa 1750/95
Zusatzversorgung: Gleichbehandlung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 172/04
Anrechnung des Arbeitslosengeldes auf Flugdienstuntauglichkeitsrente
Mit Urteil vom 2. August 2000 entschied das Hessische Landesarbeitsgericht (- 8 Sa 2009/98 - ZTR 2001, 184) in einem Rechtsstreit unter Beteiligung der Beklagten, dass § 6 Abs. 3 TV ÜV-Cockpit 1989 wegen Verstoßes gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG unwirksam sei. - LAG Hessen, 19.02.2007 - 17 Sa 902/06
Rückzahlung von überzahlter Zusatzrente - Tarifvertrag Übergangsversorgung für …
Die Parteien führten in der Folgezeit einen Rechtsstreit wegen vom Beklagten für die Zeit vom 01. März 1993 bis 31. Dezember 1997 geltend gemachter Ansprüche auf Übergangsversorgung (Arbeitsgericht Darmstadt, 4 Ca 660/96; Hessisches Landesarbeitsgericht, 8 Sa 2009/98; Bundesarbeitsgericht, 9 AZR 38/01).Durch Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 02. August 2000 (8 Sa 2009/98, Bl. 20 f d.A.) wurde die Klägerin unter Klageabweisung im Übrigen verurteilt, an den Beklagten 189.723,38 DM brutto abzüglich 137.640,30 DM netto nebst Zinsen zu zahlen.
- BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 38/01
Übergangsversorgung - Gleichbehandlung
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 2. August 2000 - 8 Sa 2009/98 - wird zurückgewiesen.
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