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Rechtsprechung
   LAG Thüringen, 16.10.2000 - 8 Sa 207/2000   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2164
LAG Thüringen, 16.10.2000 - 8 Sa 207/2000 (https://dejure.org/2000,2164)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 16.10.2000 - 8 Sa 207/2000 (https://dejure.org/2000,2164)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 16. Oktober 2000 - 8 Sa 207/2000 (https://dejure.org/2000,2164)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BetrVG § 102; ; KSchG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 102 Abs. 1; KSchG § 1 Abs. 1
    Betriebsrat: Anspruch auf Mitbestimmung bei geplanter Betriebsstilllegung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gerichtliche Zweckmäßigkeitsprüfung einer Betriebsstilllegung im Kündigungsschutzprozess

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2000, 2321
  • ZIP 2000, 2331
  • MDR 2001, 518
  • NZA-RR 2001, 643
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (9)

  • BAG, 10.10.1996 - 2 AZR 477/95

    Betriebsbedingte Kündigung - nicht durchgeführte Stillegung

    Auszug aus LAG Thüringen, 16.10.2000 - 8 Sa 207/00
    Es reicht aus, dass der Arbeitgeber im Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs die ernsthafte und endgültige Absicht gefasst hat, den Betrieb stillzulegen, und dass zu diesem Zeitpunkt bei vernünftiger betriebswirtschaftlicher Betrachtungsweise die Prognose gerechtfertigt ist, dass bis zum Auslauf der Kündigungsfrist der Arbeitnehmer entbehrt werden kann (vgl. nur BAG Urteil vom 10.10.1996 - 2 AZR 477/95 - EzA § 101 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, Entscheidung 87 m. w. N. aus der Rechtsprechung).

    Nach dem Urteil des BAG vom 10.10.1996 (2 AZR 477/95 a. a. O.) liegen "greifbare Formen" in diesem Sinne schon dann vor, wenn bei einer vernünftigen betriebswirtschaftlichen Betrachtungsweise zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung gegenüber der Klägerin mit einiger Sicherheit davon ausgegangen werden konnte, dass ihre Beschäftigung zum Zeitpunkt des Kündigungstermins nicht mehr möglich sein werde.

    Diese Absicht wurde in der Folgezeit durch den Versuch, einen Interessenausgleich abzuschließen und durch den Abschluss eines Sozialplanes ebenso bekräftigt (vgl. ebenso BAG Urteil vom 10.10.1996 - 2 AZR 477/95 - a. a. O.) wie durch die Mitteilung der Betriebsstillegung an die Krankenkassen und die sonstigen Kostenträger.

  • BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 127/91

    Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung (Schulbetrieb)

    Auszug aus LAG Thüringen, 16.10.2000 - 8 Sa 207/00
    Hat der Arbeitgeber im Zeitpunkt der Kündigung die ernsthafte und endgültige Absicht gefasst, den Betrieb zu einem festgelegten Zeitpunkt stillzulegen, dann ist es nicht erforderlich, dass zu diesem Zeitpunkt bereits mit der Verwirklichung der Stillegung, also der Einstellung der betrieblichen Tätigkeit und der Auflösung der Produktionsgemeinschaft, bereits begonnen wurde und entsprechende erste Schritte eingeleitet wurden (vgl. BAG Urteil vom 19.01.1991 - 2 AZR 127/91 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, Entscheidung 70 und noch klarer BAG Urteil vom 10.10.1996 - 2 AZR 651/96 - EzA 97, 92).

    Diese "greifbaren Formen" können sich aus der Motivation der Betriebsstillegungsabsicht ergeben und müssen nicht unbedingt auch schon ihre Durchführungsform betreffen (vgl. BAG Urteil vom 19.01.1991 a. a. O.).

  • BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 265/96

    Anforderungen an die Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Thüringen, 16.10.2000 - 8 Sa 207/00
    Richtig ist allerdings, dass eine nicht ausreichende Unterrichtung des Betriebsrates über die Kündigungsgründe ebenso die Unwirksamkeit der Kündigung begründet wie eine gänzlich unterlassene Anhörung (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; vgl. nur Urteil vom 06.02.1997 - 2 AZR 265/96 - EzA § 102 BetrVG Entscheidung 96).

    Darüber hinaus ist der Arbeitgeber - entgegen der wohl vom Arbeitsgericht vertretenen Auffassung - im Anhörungsverfahren auch nicht verpflichtet, dem Betriebsrat weitere Unterlagen über die wirtschaftliche Situation oder gar Einblicke in Buchhaltungs- und Belegungsunterlagen bzw. in gutachterliche Ertragsprognosen zu geben (vgl. BAG Urteil vom 26.01.1995 - 2 AZR 386/94 - EzA § 102 BetrVG Entscheidung 87; Urteil vom 06.02.1997 - 2 AZR 265/96 - EzA § 102 BetrVG Entscheidung 96).

  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 386/94

    Außerordentliche Kündigung - ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Thüringen, 16.10.2000 - 8 Sa 207/00
    Darüber hinaus ist der Arbeitgeber - entgegen der wohl vom Arbeitsgericht vertretenen Auffassung - im Anhörungsverfahren auch nicht verpflichtet, dem Betriebsrat weitere Unterlagen über die wirtschaftliche Situation oder gar Einblicke in Buchhaltungs- und Belegungsunterlagen bzw. in gutachterliche Ertragsprognosen zu geben (vgl. BAG Urteil vom 26.01.1995 - 2 AZR 386/94 - EzA § 102 BetrVG Entscheidung 87; Urteil vom 06.02.1997 - 2 AZR 265/96 - EzA § 102 BetrVG Entscheidung 96).
  • BAG, 10.10.1996 - 2 AZR 651/95

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Thüringen, 16.10.2000 - 8 Sa 207/00
    Die Frage, welcher Arbeitnehmer auf Grund seiner Sozialdaten am wenigsten auf den Arbeitsplatz angewiesen ist, wird dann nicht relevant, wenn alle Arbeitsplätze zum Zeitpunkt der prognostizierten Stillegung wegfallen sollen bzw. wenn die Betriebsstillegung zu einem gegenüber dem verschieden langen Lauf der einzelnen Kündigungsfristen vorhergehenden Zeitpunkt erfolgen soll (vgl. BAG Urteil vom 10.10.1996 NZA 97, 92, 94).
  • LAG Köln, 13.01.1993 - 8 Sa 907/92

    Anhörung; Betriebsrat; Betriebsratsmitglied; Kündigung; Betriebsstillegung; …

    Auszug aus LAG Thüringen, 16.10.2000 - 8 Sa 207/00
    Diese vom Berufungsgericht vertretene Meinung entspricht im Übrigen der einhelligen Auffassung von Rechtsprechung und Schrifttum (…vgl. Bader a. a. O. § 1 KSchG Rz. 362;… KR-Etzel 5. Aufl. § 102 BetrVG Rz. 62 c; LAG Köln Urteil vom 13.01.1993 - 8 Sa 907/92 - LAGE § 102 BetrVG Entscheidung 34; LAG Hamm Urteil vom 06.04.1995 - 4 Sa 1302/94 - LAGE § 102 BetrVG Entscheidung 52).
  • BAG, 16.09.1993 - 2 AZR 267/93

    Ordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Thüringen, 16.10.2000 - 8 Sa 207/00
    Da die Entscheidung, einen Betrieb stillzulegen, nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur Entscheidung vom 16.09.1993 - 2 AZR 267/93 - EzA § 102 BetrVG Entscheidung 84) eine sog. freie unternehmerische Entscheidung darstellt, die im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses nicht auf ihre Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen ist, sondern nur darauf, ob sie ggf. offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich ist, und da der Arbeitgeber im Rahmen des Anhörungsverfahrens vor Ausspruch der Kündigung dem Betriebsrat nicht weitergehende Tatsachen darlegen muss, als er in einem späteren vom Arbeitnehmer eingeleiteten Kündigungsschutzprozess hinsichtlich der Wirksamkeit der Kündigung darlegen müsste, reicht es bei beabsichtigter Betriebsstillegung aus, wenn der Arbeitgeber dem Betriebsrat mitteilt, dass er die im Anhörungsverfahren tangierten Kündigungen wegen einer zu einem konkreten Termin beabsichtigten Stillegung des Betriebes zu einem bestimmten Ablauf der Kündigungsfrist aussprechen will.
  • BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 974/94

    Außerordentliche Kündigung wegen der Annahme von Schmiergeldern in Millionenhöhe …

    Auszug aus LAG Thüringen, 16.10.2000 - 8 Sa 207/00
    Dies kann er aber nur, wenn ihm die Kündigungsgründe in so ausführlicher Weise mitgeteilt werden, dass er überhaupt eine substantiierte Stellungnahme abgeben kann (so Thüringer Landesarbeitsgericht Urteil vom 08.06.1998 - 8 Sa 807/97 - n. v.; vgl. BAG Urteil vom 15.11.1995 - 2 AZR 974/94 - EzA § 102 BetrVG Entscheidung 89).
  • LAG Berlin, 11.01.1999 - 9 Sa 106/98

    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - Zeitpunkt der Kündigungserklärung

    Auszug aus LAG Thüringen, 16.10.2000 - 8 Sa 207/00
    Denn das Arbeitsgericht prüft nur, ob die Stillegung zu dem angekündigten Termin durchgeführt wurde bzw. ernsthaft und endgültig beabsichtigt war; die zugrundeliegenden Motive und Ursachen sind schon deshalb ohne Interesse, weil es dem Arbeitgeber unbenommen ist, auch einen florierenden Betrieb, etwa wegen Krankheit, Alter oder auch wegen der Unlust, sich weiter am Markt geschäftlich zu betätigen, stillzulegen (so zu Recht LAG Berlin Urteil vom 11.01.1999 - 9 Sa 106/98 - LAGE § 622 BGB Entscheidung 41).
  • ArbG Iserlohn, 13.08.2019 - 5 Ca 1626/18
    Ebenso ist es einem Arbeitgeber unbenommen, einen florierenden Betrieb etwa wegen der Unlust, sich weiter am Markt geschäftlich zu betätigen, einzustellen (LAG Thüringen, Urteil vom 16.10.2000, 8 Sa 207/00, m.w.N.).

    Denn die Motive betreffen nicht den eigentlichen Kündigungsgrund und müssten auch vom Arbeitgeber in einem Kündigungsschutzprozess nicht vorgetragen werden (vgl. LAG Thüringen, Urteil vom 16.10.2000, 8 Sa 207/00;… Däubler, BetrVG, 16. Auflage, § 102 Rn. 101).

    Auch eine gänzlich "unvernünftige" Entscheidung des Unternehmers, ist von den Arbeitsgerichten hinzunehmen (so LAG Thüringen, Urteil vom 16.10.2000, 8 Sa 207/00).

    Zudem betreffen Motive und Vorüberlegungen der Beklagten den eigentlichen Kündigungsgrund nicht (so auch: LAG Thüringen, Urteil vom 16.10.2000, 8 Sa 207/00).

  • LAG Düsseldorf, 15.09.2021 - 12 Sa 354/21

    Betriebsbedingte Kündigung; Massenentlassung; Arbeitnehmerüberlassung; …

    Rn. 390 aa)Vor einer beabsichtigten Stilllegung des Betriebes hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat im Rahmen der Anhörung nach § 102 BetrVG nur die Absicht der Stilllegung und den in Aussicht genommenen Stilllegungszeitpunkt, nicht aber die wirtschaftlichen Hintergründe und die Motive der von ihm beabsichtigten unternehmerischen Entscheidung mitzuteilen (LAG Thüringen 16.10.2000 - 8 Sa 207/2000, juris Rn. 31 ff.;… Fitting et alt., BetrVG 30. Aufl. 2020, § 102 Rn. 27 a.E.).
  • LAG Hamm, 01.04.2004 - 4 Sa 1340/03

    Betriebsbedingte Kündigung und Betriebsratsanhörung in der Insolvenz

    Kündigt der Arbeitgeber unter Hinweis auf eine zu einem bestimmten Zeitpunkt beabsichtigten Betriebsstillegung, die bereits greifbare Formen angenommen hat (und später tatsächlich vollzogen wird), einheitlich sämtliche Arbeitnehmer, dann ist in einer solchen Konstellation eine Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG nicht notwendig (LAG Berlin v. 13.07.1999 - 12 Sa 890/98, NZA-RR 2000, 78 = ZInsO 1999, 661; LAG Thüringen v. 16.10.2000 - 8 Sa 207/00, ZInsO 2001, 288 = ZIP 2000, 2331; BAG v. 18.01.2001 - 2 AZR 167/00, ArbRB 2002, 63 [Berscheid] = BAGReport 2002, 104 = ZInsO 2001, 822), so daß Angaben über Familienstand und Unterhaltsverpflichtungen bspw. entbehrlich sind.
  • LAG Hamm, 26.08.2020 - 4 Sa 1924/19

    Wirksamkeit der betriebsbedingten Kündigung eines Arbeitnehmers aufgrund …

    Es ist einem Unternehmen auch dann unbenommen, seinen Betrieb einzustellen, wenn es hierfür keinerlei betriebswirtschaftliche Notwendigkeit gibt (LAG Thüringen 16. Oktober 2000 - 8 Sa 207/2000).

    Rn. 69 Die wirtschaftlichen Hintergründe und die Motive der von ihm beabsichtigten unternehmerischen Entscheidung muss der Arbeitgeber nicht mitteilen (LAG Thüringen 16. Oktober 2000 - 8 Sa 207/2000;… Fitting, Betriebsverfassungsgesetz, 30. Auflage 2020, § 102 BetrVG Rn. 27;… KR/Rinck, 12. Auflage 2019, § 102 BetrVG Rn. 90).

  • LAG Düsseldorf, 12.10.2021 - 3 Sa 294/21

    Kündigungsschutz bei einem Betriebsübergang: Wann Piloten ihren Job behalten

    Rn. 374 aa)Vor einer beabsichtigten Stilllegung des Betriebes hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat im Rahmen der Anhörung nach § 102 BetrVG nur die Absicht der Stilllegung und den in Aussicht genommenen Stilllegungszeitpunkt, nicht aber die wirtschaftlichen Hintergründe und die Motive der von ihm beabsichtigten unternehmerischen Entscheidung mitzuteilen (LAG Thüringen vom 16.10.2000 - 8 Sa 207/00, juris, Rz. 31 ff.;… Fitting, BetrVG, 30. Auflage, § 102 Rn. 27 a.E.).
  • LAG Hamm, 16.09.2020 - 3 Sa 28/20
    Es ist einem Unternehmen auch dann unbenommen, seinen Betrieb einzustellen, wenn es hierfür keinerlei betriebswirtschaftliche Notwendigkeit gibt (LAG Thüringen, 16.10.2000, 8 Sa 207/00).
  • ArbG Iserlohn, 27.03.2019 - 3 Ca 1788/18
    Denn die Motive betreffen nicht den eigentlichen Kündigungsgrund und müssen auch vom Arbeitgeber in einem Kündigungsschutzprozess nicht vorgetragen werden (vgl. LAG Thüringen 16. Oktober 2000 - 8 Sa 207/00 - Fitting BetrVG 29. Aufl. § 102 Rn. 27).
  • ArbG Iserlohn, 27.03.2019 - 3 Ca 1885/18
    Denn die Motive betreffen nicht den eigentlichen Kündigungsgrund und müssen auch vom Arbeitgeber in einem Kündigungsschutzprozess nicht vorgetragen werden (vgl. LAG Thüringen 16. Oktober 2000 - 8 Sa 207/00 - Fitting BetrVG 29. Aufl. § 102 Rn. 27).
  • ArbG Iserlohn, 10.12.2019 - 2 Ca 2659/18
    Denn die Motive betreffen nicht den eigentlichen Kündigungsgrund und müssen auch vom Arbeitgeber in einem Kündigungsschutzprozess nicht vorgetragen werden (vgl. LAG Thüringen 16. Oktober 2000 - 8 Sa 207/00 - Fitting BetrVG 29. Aufl. § 102 Rn. 27).
  • ArbG Iserlohn, 06.11.2019 - 3 Ca 2220/18
    Denn die Motive betreffen nicht den eigentlichen Kündigungsgrund und müssen auch vom Arbeitgeber in einem Kündigungsschutzprozess nicht vorgetragen werden (vgl. LAG Thüringen 16. Oktober 2000 - 8 Sa 207/00 - Fitting BetrVG 29. Aufl. § 102 Rn. 27).
  • ArbG Iserlohn, 04.07.2019 - 4 Ca 1921/18
  • ArbG Cottbus, 20.01.2016 - 2 Ca 223/15

    Eine Betriebsstilllegung rechtfertigt regelmäßig den Ausspruch einer …

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