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| LAG Hamm, 14.05.1981 - 8 Sa 223/81 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DB 1981, 1575
Wird zitiert von ... (4)
- BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82
Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl
Während u.a. nach Hueck, KSchG, 10. Aufl., § 1 Rz 151 a; Berkowsky, Die betriebsbedingte Kündigung, 1982, Rz 403 und Rohlfing/Rewolle/Bader, KSchG, § 1 Anm. 34, die Mitteilungspflicht sich nicht auf die Darlegungslast auswirken, diese der Arbeitnehmer also nach wie vor allein zu tragen haben soll, bewirkt die in § 1 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbsatz KSchG eingefügte Auskunftspflicht des Arbeitgebers nach einer neuerdings stärker vertretenen Auffassung eine Verschiebung der Darlegungslast (LAG Hamm, Urteil vom 14. Mai 1981 - 8 Sa 223/81 - DB 1981, 1575;… KR-Becker, aaO, Rz 373 ff.;… Rost, aaO, 1403; Weng, DB 1978, 884, 889) [BGH 07.12.1977 - V BLw 4/77]. - BAG, 09.06.1983 - 2 AZR 494/81
Beschäftigtenzahl - Kündigungsschutz
Die entgegengesetzte Auffassung des angefochtenen Urteils wird vertreten von den Arbeitsgerichten Hagen (DB 1977, 589) und Wuppertal (DB 1981, 1575) sowie von Eilers (BB 1964, 760). - LAG Nürnberg, 25.03.1982 - 5 Sa 88/81 Kommt der Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht oder so unvollständig nach, daß dies der Nichterfüllung der Auskunftspflicht gleichkommt, so ist die Kündigung wegen fehlerhafter sozialer Auswahl sozial ungerechtfertigt nach § 1 Abs. 3 S 1 Halbs 1 KSchG (im Anschluß an LArbG Hamm 1981-05-14 8 Sa 223/81 = DB 1981, 1575; LArbG Bremen 1982-02-02 4 Sa 392/81 = DB 1982, 1278).3.
- BAG, 21.06.1983 - 7 AZR 11/83 Wenn das Landesarbeitsgericht den Grund der Privilegierung der Kleinbetriebe in dem Fehlen einer gewissen wirtschaftlichen Potenz sieht (ähnlich Arbeitsgericht Wuppertal DB 1981, 1575), so übersieht es hierbei, daß nicht allein die gegenüber größeren Betrieben regelmäßig geringere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, sondern in erster Linie die engen persönlichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Kleinbetrieben ausschlaggebend dafür sind, dem Arbeitgeber eines Kleinbetriebs nicht die Fortsetzung eines ihm nicht mehr genehmen ArbeitsVerhältnisses zuzumuten (…vgl. BAG Urteil vom 9. Juni 1983, aaO, zu B IV 1 der Gründe).
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