Rechtsprechung
| LAG Hamm, 19.06.2000 - 8 Sa 284/00 |
Volltextveröffentlichung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
GG Art. 33 Abs. 2
Einstweilige Verfügung / Konkurrentenlage / Angestellte / Beamte
Verfahrensgang
- ArbG Münster, 07.01.2000 - 4 Ga 45/99
- LAG Hamm, 19.06.2000 - 8 Sa 284/00
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 26.01.1994 - 6 P 21.92
Personalvertretung - Unterlagen - Versetzungsbewerbung - Vorlage - Bestenauslese
Auszug aus LAG Hamm, 19.06.2000 - 8 Sa 284/00
Rn. 10 Entscheidet sich der Arbeitgeber demgegenüber dafür, den Dienstposten auszuschreiben, so kann zwar der Versetzungsbewerber keinen Vorrang vor Beförderungsbewerbern allein daraus ableiten, dass er bereits eine entsprechend vergütete Tätigkeit ausübt; andererseits besteht aber kein Grund, bei der am Grundsatz der "Bestenauslese" orientierten Auswahlentscheidung Versetzungsbewerber von vornherein auszugrenzen (…OVG Schleswig-Holstein a. a. O.; OVG Lüneburg vom 18.06.1993 - 5 M 1488/93 - DVBl 1993, 959; OVG Sachsen-Anhalt vom 28.01.1999 - B 3 S 412/98; sh. auch BVerwG vom 26.01.1994 - 6 P 21/92 - BVerwGE 95, 73). - OVG Niedersachsen, 18.06.1993 - 5 M 1488/93
Versetzungsbewerber; Auswahl; Beförderung; Bestenauslese; Richter; …
Auszug aus LAG Hamm, 19.06.2000 - 8 Sa 284/00
Rn. 10 Entscheidet sich der Arbeitgeber demgegenüber dafür, den Dienstposten auszuschreiben, so kann zwar der Versetzungsbewerber keinen Vorrang vor Beförderungsbewerbern allein daraus ableiten, dass er bereits eine entsprechend vergütete Tätigkeit ausübt; andererseits besteht aber kein Grund, bei der am Grundsatz der "Bestenauslese" orientierten Auswahlentscheidung Versetzungsbewerber von vornherein auszugrenzen (…OVG Schleswig-Holstein a. a. O.; OVG Lüneburg vom 18.06.1993 - 5 M 1488/93 - DVBl 1993, 959; OVG Sachsen-Anhalt vom 28.01.1999 - B 3 S 412/98; sh. auch BVerwG vom 26.01.1994 - 6 P 21/92 - BVerwGE 95, 73). - OVG Schleswig-Holstein, 02.12.1996 - 3 M 94/96
Versetzungsbewerber; Dienstherr; Grundsatz der Bestenauslese; …
Auszug aus LAG Hamm, 19.06.2000 - 8 Sa 284/00
Der Grundsatz der "Bestenauslese" nach Art. 33 Abs. 2 GG findet insoweit keine Anwendung (…so für das Beamtenrecht Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, Rz. 68, 78; VG Gera vom 16.04.1996 - 1 E 1453/95.GE; vgl. auch OVG Schleswig-Holstein vom 02.12.1996 - 3 M 94/96 - NVwZ-RR 1997, 373 f.). - OVG Sachsen-Anhalt, 28.01.1999 - B 3 S 412/98
Auszug aus LAG Hamm, 19.06.2000 - 8 Sa 284/00
Rn. 10 Entscheidet sich der Arbeitgeber demgegenüber dafür, den Dienstposten auszuschreiben, so kann zwar der Versetzungsbewerber keinen Vorrang vor Beförderungsbewerbern allein daraus ableiten, dass er bereits eine entsprechend vergütete Tätigkeit ausübt; andererseits besteht aber kein Grund, bei der am Grundsatz der "Bestenauslese" orientierten Auswahlentscheidung Versetzungsbewerber von vornherein auszugrenzen (…OVG Schleswig-Holstein a. a. O.; OVG Lüneburg vom 18.06.1993 - 5 M 1488/93 - DVBl 1993, 959; OVG Sachsen-Anhalt vom 28.01.1999 - B 3 S 412/98; sh. auch BVerwG vom 26.01.1994 - 6 P 21/92 - BVerwGE 95, 73). - VG Gera, 16.04.1996 - 1 E 1453/95
Auszug aus LAG Hamm, 19.06.2000 - 8 Sa 284/00
Der Grundsatz der "Bestenauslese" nach Art. 33 Abs. 2 GG findet insoweit keine Anwendung (…so für das Beamtenrecht Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, Rz. 68, 78; VG Gera vom 16.04.1996 - 1 E 1453/95.GE; vgl. auch OVG Schleswig-Holstein vom 02.12.1996 - 3 M 94/96 - NVwZ-RR 1997, 373 f.).
- BAG, 05.11.2002 - 9 AZR 451/01
Antrag auf Neubescheidung im Rahmen einer Konkurrentenklage, Bevorzugung von …
Auf Antrag des Klägers wurde dem beklagten Land durch einstweilige Verfügung untersagt, die streitgegenständliche Stelle zu besetzen, bevor nicht das Hauptsacheverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist (Arbeitsgericht Münster 7. Januar 2000 - 4 Ga 45/99 - nv.; Landesarbeitsgericht Hamm 19. Juni 2000 - 8 Sa 284/00 - nv.).Insoweit schließt sich der Beklagte der Rechtsauffassung des LAG Hamm in seiner Berufungsentscheidung vom 19.06.00 - 8 Sa 284/00 - an.
- LAG Hamm, 18.05.2001 - 5 Sa 1942/00
Konkurrentenklage
Diese Entscheidung wurde durch das Berufungsurteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 19.06.2000 (Az: 8 Sa 284/00) bestätigt.Rn. 25 "Insoweit schließt sich der Beklagte der Rechtsauffassung des Landesarbeitsgerichts Hamm in seiner Berufungsentscheidung vom 19.06.2000 - 8 Sa 284/00 - an.".
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