Rechtsprechung
| LAG Rheinland-Pfalz, 31.03.2010 - 8 Sa 724/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 611 Abs 1 BGB, § 28 TV-L
Angebot auf vorzeitige Beendigung eines Sonderurlaubs - Annahmeverpflichtung des Arbeitgebers - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
TV-L § 28
Unbegründete Klage eines Hausmeisters auf Beendigung des bis zum Ablauf der Legislaturperiode vereinbarten Sonderurlaubs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Klage eines Hausmeisters auf Beendigung des bis zum Ablauf der Legislaturperiode vereinbarten Sonderurlaubs
Besprechungen u.ä.
- meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)
Kein Anspruch auf Beendigung eines tariflichen Sonderurlaubes
Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 19.08.2009 - 1 Ca 627/09
- LAG Rheinland-Pfalz, 31.03.2010 - 8 Sa 724/09
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BAG, 06.09.1994 - 9 AZR 221/93
Aufhebung einer Sonderurlaubsvereinbarung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 31.03.2010 - 8 Sa 724/09
Das könnte allenfalls dann denkbar sein, wenn dem Arbeitgeber die Beschäftigung des Arbeitnehmers möglich und zumutbar ist und wenn der Grund für die Bewilligung des Sonderurlaubs weggefallen ist oder schwerwiegende negative Veränderungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Arbeitnehmers oder seiner Familie eingetreten sind (BAG v. 06.09.1994 - 9 AZR 221/93 - NZA 1995, 953).
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.11.2021 - 8 Sa 107/21
Mutterschutzlohn - Mutterschaftsgeld - unbezahlte Freistellung
Der Arbeitgeber ist regelmäßig nur dann verpflichtet, der vorzeitigen Beendigung eines gewährten Sonderurlaubs zuzustimmen, wenn diese Möglichkeit tarifvertraglich vorgesehen oder einzelvertraglich vereinbart ist ( LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31. März 2010 - 8 Sa 724/09 -, Rn. 26 ;… ErfK/Preis, 21. Aufl. 2021, BGB § 611a Rn. 692).Rn. 35 (1) Dies kann in Betracht kommen, wenn dem Arbeitgeber die Beschäftigung des Arbeitnehmers möglich und zumutbar ist und wenn der Grund für die Bewilligung des Sonderurlaubs weggefallen ist oder schwerwiegende negative Veränderungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Arbeitnehmers oder seiner Familie eingetreten sind (BAG v. 06.09.1994 - 9 AZR 221/93; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31. März 2010 - 8 Sa 724/09 -, Rn. 26 , ErfK/Preis, 21. Aufl. 2021, BGB § 611a Rn. 692).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".