Rechtsprechung
| LAG Hamm, 28.05.1998 - 8 Sa 76/98 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- kanzlei-doehmer.de (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ordentliche betriebsbedingte Kündigung durch den Konkursverwalter; Ordnungsgemässe Anhörung des Betriebsrates; Grob fehlerhafte Sozialauswahl wegen unvollständiger Darlegung; Darlegungslast des Arbeitgebers; Ausgewogene Personalstruktur als berechtigtes Interesse; ...
Verfahrensgang
- ArbG Herne, 23.10.1997 - 4 Ca 57/97
- LAG Hamm, 28.05.1998 - 8 Sa 76/98
Papierfundstellen
- NZA-RR 1998, 536
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 55/98
Nichtunterschriebene Namensliste der zu kündigenden Arbeitnehmer (§ 1 Satz 5 …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 536/97
Kündigung im Zusammenhang mit einem Interessenausgleich, der auf eine Namensliste …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 15.06.1989 - 2 AZR 580/88
Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen - Bedeutung von …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 25.09.1956 - 3 AZR 102/54
Arbeitsverhältnis: Vorrang anderweitiger Verwendung vor betrieblicher Kündigung, …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 377/02
Interessenausgleich mit Namensliste - Anhörung des Betriebsrats
b) Zu Unrecht meint die Revision unter Bezugnahme auf das Landesarbeitsgericht Hamm (28. Mai 1998 - 8 Sa 76/98 - LAGE InsO § 125 Nr. 1), da den Arbeitgeber nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Anhörungsverfahren nach § 102 BetrVG nicht dieselben Mitteilungspflichten träfen wie im Kündigungsschutzprozeß (st. Rspr. BAG 21. Februar 2002 - 2 AZR 581/00 - EzA KSchG § 1 Interessenausgleich Nr. 10; 31. Januar 1996 - 2 AZR 181/95 - 8. September 1988 - 2 AZR 103/88 - BAGE 59, 295), brauche er in Fällen des § 125 Abs. 1 InsO dem Betriebsrat jedenfalls nicht mehr mitzuteilen, als er auch im Kündigungsschutzprozeß darlegen müsse. - LAG Hamm, 05.06.2003 - 4 (16) Sa 1976/02
Grobfehlerhafte Sozialauswahl bei Kündigung über einen Interessenausgleich mit …
Die Altersgruppen sind nicht für den gesamten Betrieb ohne Rücksicht auf die Vergleichbarkeit der Arbeitnehmer, sondern innerhalb des jeweils auswahlrelevanten Personenkreises zu bilden (LAG Hamm v. 28.05.1998 - 8 Sa 76/98, LAGE § 125 InsO Nr. 1 = BuW 1998, 839 = ZInsO 1998, 236). - LAG Hamm, 05.06.2003 - 4 Sa 1976/02
Grobfehlerhafte Sozialauswahl bei Kündigung über einen Interessenausgleich mit …
Die Altersgruppen sind nicht für den gesamten Betrieb ohne Rücksicht auf die Vergleichbarkeit der Arbeitnehmer, sondern innerhalb des jeweils auswahlrelevanten Personenkreises zu bilden (LAG Hamm v. 28.05.1998 - 8 Sa 76/98, LAGE § 125 InsO Nr. 1 = BuW 1998, 839 = ZInsO 1998, 236). - LAG Düsseldorf, 24.02.2004 - 8 (11) Sa 1546/03 Das Arbeitsgericht hat zu Recht festgestellt, dass dem Kläger auch im Anwendungsbereich des § 125 InsO der Auskunftsanspruch nach § 1 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 KSchG zusteht (vgl. BAG - Urteil vom 10.02.1999 - 2 AZR 716/98 - AP Nr. 40 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, LAG Hamm - Urteil vom 28.05.1998, 8 Sa 76/88 - NZA-RR 1998, 536;… Arbeitsgericht Darmstadt Urteil vom 24.01.1997 - 2 Ca 462/96 - Arbeitsgericht Wuppertal Urteil vom 25.06.2003 - 3 Ca 1440/03 - Uhlenbruck, InsO, 12. Auflage, § 125 InsO Rz. 45).
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