Rechtsprechung
| LG Mainz, 06.02.2002 - 8 T 363/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Mainz, 24.09.2001 - 23 M 1667/01
- LG Mainz, 06.02.2002 - 8 T 363/01
Wird zitiert von ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2003 - L 4 (3) RA 91/00
Rentenversicherung
In der sozialgerichtlichen und zivilrechtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass die sich aus der Härteklausel des § 850 f Abs. 1 Buchst. a ZPO ergebenden Pfändungsfreigrenzen auch im Falle der Abtretung von sozialrechtlichen Ansprüchen nach § 53 Abs. 3 SGB I oder Arbeitseinkommen anzuwenden sind (BSG…, Urteil vom 23.05.1995, - 13 RJ 43/93 - a.a.O.;… Urteil vom 29.06.1995, - 11 RAr 109/94 - a.a.O.; OLG Köln, Beschluss vom 18.02.1998, - 12 W 4/98 -, Rechtspfleger 1998, 254; LG Heilbronn, Beschluss vom 10.01.2001, - 1 bC 516/00 -, Rechtspfleger 2001, 190; LG Frankfurt, Beschluss vom 06.04.1999, - 2-9 T 943/98 - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.09.1998, - 24 W 67/98 - LG Mainz, Beschluss vom 06.02.2002, - 8 T 363/01 - AG Hamburg, Urteil vom 14.04.2000, - 7 C 71/00 - AG Bad Wiessee, Urteil vom 13.08.1999, - 1 C 104/99 -, NJW 2000, 1593; Winter, Anwendbarkeit von § 850 f. ZPO bei Abtretungen, Rechtspfleger 2000, 149).
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