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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 24.03.2006 - 8 TG 715/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,31575
VGH Hessen, 24.03.2006 - 8 TG 715/06 (https://dejure.org/2006,31575)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24.03.2006 - 8 TG 715/06 (https://dejure.org/2006,31575)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24. März 2006 - 8 TG 715/06 (https://dejure.org/2006,31575)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Zulassung eines Schaustellers mit seinem Imbissbetrieb und Festzelt zur Messe und vorläufige Zuweisung eines Standplatzes für den Betrieb; Aufeinanderfolgende fünfmalige Ablehnung von der Teilnahme an einer Messe als dauerhafter Ausschluss; Vereinbarkeit der ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • VG Gießen, 08.03.2006 - 8 G 245/06

    Schausteller erreicht nochmalige Entscheidung der Stadt über die Zulassung zur …

    Auszug aus VGH Hessen, 24.03.2006 - 8 TG 715/06
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 8. März 2006 - 8 G 245/06 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 8. März 2006 - 8 G 245/06 - abgeändert und der Antrag des Antragstellers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO abgelehnt.

    Mit Beschluss vom 8. März 2006 - 8 G 245/06 - hat das Verwaltungsgericht Gießen der Antragsgegnerin im Wege einer einstweiligen Anordnung aufgegeben, über den Zulassungsantrag des Antragstellers für die Frühjahrsmesse 2006 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden, und hat den Antrag im Übrigen abgelehnt.

    die Antragsgegnerin unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Gießen vom 8. März 2006 - 8 G 245/06 - im Wege einstweiliger Anordnung zu verpflichten, ihn als Schausteller mit seinem Imbissbetrieb und Festzelt zur Frühjahrsmesse 2006 in Gießen zuzulassen und ihm vorläufig einen Standplatz für seinen Betrieb auf dem Messegelände zuzuweisen,.

    unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Gießen vom 8. März 2006 - 8 G 245/06 - den Antrag des Antragstellers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abzulehnen,.

  • VG Gießen, 07.03.2005 - 8 G 125/05

    Zulassung zu einem Volksfest auch für Neubewerber

    Auszug aus VGH Hessen, 24.03.2006 - 8 TG 715/06
    Die vom Verwaltungsgericht als rechtswidrig angesehene Beschränkung der Zulassungschance für Neubewerber in Nr. 7.1 Satz 2 der städtischen Richtlinien auf "zumindest einige Plätze" entspricht zum einen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. Urteil vom 27. Januar 1984 a.a.O.) und war zum anderen hier nicht maßgeblich, weil es nur um die Verteilung der zwei für größere Imbissbetriebe vorgesehenen Standplätze ging, die je nach Attraktivität ihres Angebots auch an Neubewerber verteilt werden, wie etwa den "Zeltverleih ..." (vgl. VG Gießen, Beschluss vom 7. März 2005 - 8 G 125/05 - GewArch. 2005 S. 340 f. = juris).

    In eine ähnliche Richtung ging auch früher schon die Bevorzugung des "Zeltverleihs ...", wie sich etwa schon aus den von der Antragsgegnerin in ihrer Beschwerdebegründung vom 16. März 2006 auszugsweise zitierten Beschlüssen des Verwaltungsgerichts Gießen vom 19. Februar 2004 und 7. März 2005 (a. a. O.)ergibt.

    Dazu hatte sie in einem vom Antragsteller zu dem die Herbstmesse 2005 betreffenden Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Gießen - 8 TG 1179/05 - als Anlage eingereichten Schriftsatz vom 31. Januar 2005 in dem die Frühjahrsmesse 2005 betreffenden Verfahren - 8 G 125/05 - ausgeführt:.

  • BVerwG, 27.04.1984 - 1 C 24.82

    Gewerberecht - Auswahlentscheidung - Platzvergabe - Unternehmen - Bekannt und …

    Auszug aus VGH Hessen, 24.03.2006 - 8 TG 715/06
    Dieser Umstand ist allenfalls ein Auswahlkriterium unter mehreren und wohl auch nicht von (allein) entscheidender Bedeutung, denn die der Marktfreiheit immanente, auf die betreffende Branche und "zumindest einige Plätze" bezogene Zulassungschance für Neubewerber muss eher nicht bei jeder einzeln festgesetzten Veranstaltung bestehen, sondern darf nur nicht auf "unabsehbare Zeit" ausgeschlossen sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 1984 - 1 C 24.82 - GewArch 1984 S. 265 f. = juris) und muss auch nicht zwingend irgendwann zu einer Zulassung führen (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 7. April 2005 - 2 K 328/05 - GewArch 2005 S. 341 ff. = juris).
  • VGH Hessen, 26.03.2004 - 8 TG 721/04

    Keine Anwendbarkeit des § 114 Abs 2 VwGO im einstweiligen Rechtsschutzverfahren; …

    Auszug aus VGH Hessen, 24.03.2006 - 8 TG 715/06
    Der Schankbetrieb ... ist regelmäßig deshalb ausgewählt worden, weil er "ein festes Haus" anbietet, damit besser zu dem Qualitätskonzept der Frühjahrsmesse passe (vgl. schon Hess. VGH, Beschluss vom 26. März 2004 - 8 TG 721/04 - Bl. 5 des Entscheidungsabdrucks zur Frühjahrsmesse 2004) und nach dem Widerspruchsbescheid vom 15. März 2006 dadurch "auch anspruchsvollere Besucher das Messegelände nicht verlassen, wenn sie eine größere Mahlzeit auch bei unbeständigerer Witterung einnehmen möchten".
  • VG Karlsruhe, 07.04.2005 - 2 K 328/05

    Kriterien für die Zulassung zu einem Jahrmarkt, Berücksichtigung von Neubewerbern

    Auszug aus VGH Hessen, 24.03.2006 - 8 TG 715/06
    Dieser Umstand ist allenfalls ein Auswahlkriterium unter mehreren und wohl auch nicht von (allein) entscheidender Bedeutung, denn die der Marktfreiheit immanente, auf die betreffende Branche und "zumindest einige Plätze" bezogene Zulassungschance für Neubewerber muss eher nicht bei jeder einzeln festgesetzten Veranstaltung bestehen, sondern darf nur nicht auf "unabsehbare Zeit" ausgeschlossen sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 1984 - 1 C 24.82 - GewArch 1984 S. 265 f. = juris) und muss auch nicht zwingend irgendwann zu einer Zulassung führen (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 7. April 2005 - 2 K 328/05 - GewArch 2005 S. 341 ff. = juris).
  • OVG Bremen, 21.09.2018 - 2 B 244/18

    Zulassung zum Bremer Freimarkt 2018 - Ausschlussfrist; Bauweise; …

    Bestehen für das Auswahlverfahren ermessensbindende Richtlinien, so ist die Verwaltung daran gebunden, soweit die Vorgaben der Richtlinien ihrer tatsächlichen Verwaltungspraxis entsprechen (vgl. BayVGH…, Beschluss vom 12.07.2011 - 4 CS 11.1200 -, Rn. 14, juris; Hess- VGH, Beschluss vom 24.03.2006 - 8 TG 715/06 -, Rn. 32 - 33, juris).

    Die Bewerbungsfrist dient in erster Linie der Sicherung einer möglichst geordneten und umfassenden Auswahlentscheidung (BayVGH…, Beschluss vom 13.09.2016 - 4 ZB 14.2209 -, Rn. 6, juris; HessVGH, Beschluss vom 24.03.2006 - 8 TG 715/06 -, Rn. 35, juris) und soll die Marktverwaltung bereits im Vorfeld der eigentlichen Auswahlentscheidung in die Lage versetzen, durch eine möglichst frühzeitige Eingrenzung des Bewerberfelds, die Veranstaltung zu sichten und vorzuplanen.

  • VG Gießen, 20.10.2008 - 8 L 3803/08

    Bewerberauswahl bei einem Jahrmarkt

    Bei einem Streit um die Zulassung zu einem Markt legt das Gericht den erwarteten Gewinn, mindestens 300,-- EUR pro Tag, zugrunde (vgl. Hess. VGH, B.v. 24.03.2006 - 8 TG 715/06 -, S. 14 BA).
  • VG Gießen, 30.09.2009 - 8 K 4528/08

    Zulassung eines Autoscooters zu einem Jahrmarkt

    Bei einem Streit um die Zulassung zu einem Markt legt das Gericht den zu erwartenden Gewinn, mindestens 300,-- EUR pro Tag, zugrunde (vgl. VG Gießen, B. v. 20.10.2008 - 8 L 3803/08.GI -, S. 11 BA; Hess. VGH, B. v. 24.03.2006 - 8 TG 715/06 -, S. 14 BA).
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