Rechtsprechung
| VGH Hessen, 05.07.2004 - 8 TG 732/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- birnbaum.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2005, 330
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81
Gerichtliche Prüfungskontrolle
Auszug aus VGH Hessen, 05.07.2004 - 8 TG 732/04
Nach der Rechtsprechung des BVerfG darf bei berufsbezogenen Prüfungen auch eine vertretbare Lösung dann nicht als falsch bewertet werden, wenn sie mit gewichtigen Argumenten folgerichtig begründet ist (BVerfGE 84, 34 [54 f.]). - BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92
Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen …
Auszug aus VGH Hessen, 05.07.2004 - 8 TG 732/04
Er hat damit einen nach der Rechtsprechung erforderlichen "wirkungsvollen Hinweis" gegeben, der beiden Korrektoren im Widerspruchsverfahren genügenden Anlass zum Überdenken Ihrer Bewertung der Ö II-Klausur des Ast. geben dürfte (vgl. BVerwGE 92, 132 [138f. = NVwZ 1993, 681]). - BVerwG, 15.12.1993 - 6 C 20.92
Arztrecht - Vorprüfung - Ausschluß - Unwürdigkeit - Unzulässigkeit - Famulus - …
Auszug aus VGH Hessen, 05.07.2004 - 8 TG 732/04
Dies ergibt sich aus dem vorläufigen Charakter der Zulassung, den das BVerwG in seinem Urteil vom 15.12.1993 (BVerwGE 94, 352 [356]) wie folgt beschrieben hat (vgl. hierzu auch BVerfG, NVwZ 1999, 866): "Das Feststellungsinteresse ist nicht dadurch entfallen, dass der Kläger seine Zulassung zu der Prüfung am ... bereits mit der einstweiligen Anordnung gem. § 123 VwGO erstritten hat. - BVerfG, 12.03.1999 - 1 BvR 355/99
Verfassungsrechtliche Prüfung der Entscheidung über die Zulassung zur mündlichen …
Auszug aus VGH Hessen, 05.07.2004 - 8 TG 732/04
Dies ergibt sich aus dem vorläufigen Charakter der Zulassung, den das BVerwG in seinem Urteil vom 15.12.1993 (BVerwGE 94, 352 [356]) wie folgt beschrieben hat (vgl. hierzu auch BVerfG, NVwZ 1999, 866): "Das Feststellungsinteresse ist nicht dadurch entfallen, dass der Kläger seine Zulassung zu der Prüfung am ... bereits mit der einstweiligen Anordnung gem. § 123 VwGO erstritten hat. - VGH Hessen, 03.12.2002 - 8 TG 2413/02
Anordnungsgrund bei wahrscheinlichem Anordnungsanspruch; Anordnungsgrund bei …
Auszug aus VGH Hessen, 05.07.2004 - 8 TG 732/04
Würde eine mündliche Prüfung erst nach dem zeitlich nicht absehbaren Abschluss des Hauptsacheverfahrens stattfinden, wäre der Ast. gezwungen, auf unabsehbare Zeit erarbeitetes Prüfungswissen vorzuhalten, was an sich schon als schwerwiegender Nachteil anzusehen ist (VGH Kassel, NVwZ-RR 2003, 756) und für den Ast. wegen seines fortschreitenden Lebensalters und seiner offenbar wieder aufgenommenen hauptberuflichen Tätigkeit besonders schwierig wäre.
- OVG Niedersachsen, 13.06.2025 - 2 ME 26/25
Mündliche Prüfung; Zulassung; vorläufige; Zurückverweisung; Vorläufige Zulassung …
Somit ist auch die hier begehrte vorläufige "Zulassung" zur mündlichen Prüfung in der zweiten juristischen Staatsprüfung grundsätzlich statthaft und damit zulässig (vgl. Senatsbeschl. v. 19.4.2017 - 2 ME 101/17 -, V.n.b.;… wohl auch OVG NRW, Beschl. v. 26.11.2019 - 14 B 1474/19 -, juris Rn. 3;… ThürOVG, Beschl. v. 15.6.2005 - 1 EO 678/05 -, juris Rn. 39; HessVGH, Beschl. v. 5.7.2004 - 8 TG 732/04 -, juris Rn. 15;… VG Meiningen, Beschl. v. 09.05.2005 - 1 E 971/04.Me -, juris Rn. 17ff.;… VG Hannover, Beschl. v. 29.4.2003 - 6 B 1256/03 -, juris Rn. 13;… VG Schwerin, Beschl. v. 17.11.2000 - 7 B 859/00 -, juris Rn. 19;… a.A. wohl noch VGH BW, Beschl. v. 19.4.2017 - 9 S 673/17 -, juris Rn. 11, der sich nur in einem ergänzenden Hinweis hierzu äußert;… VGH BW, Beschl. v. 25.4.1989 - 9 S 851/89 -, juris Rn. 2; vgl. zur ersten juristischen Staatsprüfung: VG Göttingen, Beschl. v. 22.2.2010 - 4 B 284/09 -, V.n.b.). - VGH Hessen, 04.10.2016 - 9 B 1408/16
BEGUTACHTUNG; DISSERTATION; DOKUMENTATIONSMÄNGEL; GRUNDSÄTZE DER SICHERUNG GUTER …
Aus diesen Gründen vermag der Senat der vom Antragsteller zitierten Entscheidung des Hess. VGH vom 5. Juli 2004 (- 8 TG 732/04 -, juris) nicht zu folgen.Die vom Antragsteller angeführte Rechtsprechung (vgl. etwa die zitiere Entscheidung des 8. Senats des Hess. VGH vom 05.07.2004 - 8 TG 732/04 -, a.a.O., die eine 2. Juristische Staatsprüfung zum Gegenstand hat) ist zur Vorhaltung eines im Hinblick auf eine konkrete Prüfung erarbeiteten, regelmäßig breit gefächerten Prüfungswissens ergangen, wobei regelmäßig wegen der möglichen Vielzahl von Fach- und Sachgebieten völlig offen ist, welche Thematik im Einzelnen zur Abfrage gelangen wird.
- VG Köln, 16.06.2011 - 6 K 4008/10
Versagung der Einsichtnahme in Prüfervermerke zu den Klausuren der zweiten …
Rn. 30 vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 03.04.1997 - 6 B 4.97 - und 11.06.1996 - 6 B 88.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 368, OVG NRW, Beschluss vom 06.07.2006 - 14 A 1272/04 -, VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 23.04.2010 - 9 S 278/10 -, Hess. VGH, Beschluss vom 05.07.2004 - 8 TG 732/04 -.
- VG München, 13.09.2021 - M 3 E 21.4346
Fehlerhafte Bewertung der sprachlichen Leistung einer Schülerin in einem …
Allerdings ist aufgrund der dargestellten Interessenabwägung zu Gunsten der Antragstellerin, dieser vorläufig die Teilnahme am Unterricht der Schule zu gestatten (zum Ganzen: so auch HessVGH, B.v. 5.7.2004 - 8 TG 732/04 - juris Rn. 26 schon bei nur offenen Erfolgsaussichten; OVG Lüneburg, B.v. 17.1.2003 - 2 ME 16/03 - juris vorläufige Zulassung schon aufgrund einer bloßen Interessenabwägung). - VG Wiesbaden, 13.02.2014 - 7 L 113/14
Zulassung zu einem Freiversuch im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes
Dem Prüfungsrecht ist jedoch eine vorläufige Zulassung nicht fremd (vgl. u.a. Hess. VGH, NVwZ-RR 2005, 330). - VG Kassel, 11.10.2019 - 3 L 2202/19
Vorläufige Zulassung zur mündlichen Prüfung im Ersten Juristischen Staatsexamen
Da bereits nach den obigen Ausführungen kein Anordnungsanspruch besteht, kann dahinstehen, ob dem Antragsteller ein Anordnungsgrund zur Seite steht und ob die vorläufige Zulassung zur mündlichen Prüfung eine unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache darstellt (vgl. hierzu HessVGH, Beschluss v. 05.07.2004 - 8 TG 732/04, juris).
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