Rechtsprechung
| VGH Hessen, 28.09.1990 - 8 TH 2071/90 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 6 Abs 2 MRK
Untersagung des Gewerbes: Chinchillazucht; Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gewerberecht: Regelungszweck einer Gewerbeuntersagung, Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Lebendgarantie für Chinchillas; Selbständige Ausübung des Gewerbes mit Pelztieren und Fellen ; Verkauf von Chinchillas zu wucherischen Preisen; Auslegung einer Gewerbeuntersagung; Schutz von Dritten im Gewerbeuntersagungsverfahren
Verfahrensgang
- VG Kassel, 22.06.1990 - 3 H 921/89
- VGH Hessen, 28.09.1990 - 8 TH 2071/90
Papierfundstellen
- ESVGH 41, 310 (Ls.)
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 52.78
Gewerberecht - Untersagung - Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Auszug aus VGH Hessen, 28.09.1990 - 8 TH 2071/90
Abgesehen von dem Schutz der Arbeitnehmer ist es ausschließliches Ziel des Gewerbeuntersagungsverfahrens, Gewerbetreibende vom Wirtschaftsverkehr fernzuhalten, die wegen der Besorgnis einer nicht ordnungsmäßigen Gewerbeausübung eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen (BVerwG, U. v. 2. Februar 1982, 1 C 52.78, GewA 1982, 233; OVG Lüneburg, U. v. 11. Dezember 1984, 9 OVG A 274/82, GewA 1985, 95). - VGH Hessen, 14.06.1988 - 8 TG 1022/88
Erlaubnis nach § 2 des Gaststättengesetzes (GaststättenG) zur Führung einer …
Auszug aus VGH Hessen, 28.09.1990 - 8 TH 2071/90
Der Senat hat deshalb schon mehrfach (vgl. z.B. Hess. VGH, B. v. 14. Juni 1988, 8 TG 1022/88, NVwZ 1988, 1149) entschieden, daß ermittelte und vorerst nur in einer Anklageschrift mitgeteilte Tatsachen bereits in gewerberechtlicher oder auch gaststättenrechtlicher Hinsicht gewertet werden dürfen, solange sich die Gewerbetreibenden von diesen Tatsachen inzwischen nicht dergestalt gelöst haben, daß sie sich künftig gewerberechtlich anders verhalten wollen und deshalb eine andere Prognose künftigen gewerberechtlichen Verhaltens geboten ist (Hess. VGH, B. v. 14. November 1986, 8 TH 2731/86). - EuGH, 13.12.1984 - 274/82
Auszug aus VGH Hessen, 28.09.1990 - 8 TH 2071/90
Abgesehen von dem Schutz der Arbeitnehmer ist es ausschließliches Ziel des Gewerbeuntersagungsverfahrens, Gewerbetreibende vom Wirtschaftsverkehr fernzuhalten, die wegen der Besorgnis einer nicht ordnungsmäßigen Gewerbeausübung eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen (BVerwG, U. v. 2. Februar 1982, 1 C 52.78, GewA 1982, 233; OVG Lüneburg, U. v. 11. Dezember 1984, 9 OVG A 274/82, GewA 1985, 95). - RG, 03.11.1883 - I 348/83
Geltendmachung eines neuen Klagegrundes in einem Urkundenprozess
Auszug aus VGH Hessen, 28.09.1990 - 8 TH 2071/90
Rn. 18 In dem für das Landgericht Limburg (1 O 348/83) erstatteten Gutachten vom 1. Oktober 1984 hatte der geschäftsführende Vorsitzende des Bundesverbandes Deutscher Chinchillazüchter -- BVDC -- e.V. V W ausgeführt, es dürfe bei nachgewiesener Qualität bestenfalls ein Zuchttierpreis von ca 360,-- bis 400,-- DM, der allerdings als obere Preisgrenze anzusehen sei, verlangt werden; auf dem Markt bekomme man bereits für 250,-- DM ein geeignetes Zuchttier. - FG Niedersachsen, 18.04.1973 - I 126/71
Auszug aus VGH Hessen, 28.09.1990 - 8 TH 2071/90
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat schon mehrfach entschieden (U. v. 31. Juli 1979, II OE 160/78; U. v. 7. November 1972, II OE 128/71, GewA 1973, 61), daß es nicht Sinn und Zweck des Gewerbeuntersagungsverfahrens ist, öffentliche Kassen bei der Eintreibung rückständiger Beträge zu unterstützen, sondern die Allgemeinheit vor unzuverlässigen Gewerbetreibenden zu schützen.
- OVG Niedersachsen, 27.08.2018 - 7 ME 51/18
Anspruch eines Dritten auf gewerberechtliches Einschreiten gegen das …
Eine Klage bzw. ein Antrag auf Verpflichtung zur Gewerbeuntersagung ist daher mangels Klage- bzw. Antragsbefugnis unzulässig (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 11.12.1984 - 9 A 274/82 -, juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 28.09.1990 - 8 TH 2071/90 -, juris;… Marcks in: Landmann/Rohmer, Gewerbeordnung, 77. EL Oktober 2017, § 35 Rn. 102). - OVG Bremen, 05.10.2009 - 2 B 273/09
Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Drogenszene
- VGH Hessen, 16.07.1997 - 8 UE 424/96
Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit: Abgabenrückstände - Berücksichtigung …
Rn. 89 Soweit dem Kläger zu 1) strafbare Handlungen vorgeworfen werden können, durfte die Untersagungsbehörde die Erkenntnisse aus den beiden Strafermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Fulda wegen Subventionsbetrugs bzw. Wegen Verdachts der Steuerhinterziehung und des Betruges zu Lasten der AOK grundsätzlich berücksichtigen (vgl. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 28. September 1990 - 8 TH 2071/90 -, Gewerbearchiv 1991, 28 und vom 9. November 1992 - 8 TH 2651/91 -, Gewerbearchiv 1993, 157).
- VG Berlin, 21.09.2022 - 3 K 52.21 Dabei schließt die Unschuldsvermutung die Wertungen von Tatsachen im behördlichen Verfahren nicht aus, die lediglich aus einer Anklageschrift stammen (vgl. auch zur Gewerbeuntersagung VGH Kassel, Beschluss vom 28. September 1990 - 8 TH 2071/90 -, juris Rn. 53).
- VGH Hessen, 29.07.1999 - 8 UE 1826/95
Sicherstellung von Bankkonten im Rahmen eines Gewerbeuntersagungsverfahrens
Rn. 26 Die Verwaltungsvorgänge des Beklagten (14 Hefte), ein von einer Betroffenen vorgelegtes Heft mit Unterlagen (eingegangen zu Bl. 195 der Gerichtsakte) sowie die Akten Hess. VGH 8 TH 2580/90 = VG Kassel 3/3 H 977/90, verbunden mit VG Kassel 3/3 H 985/90, und Hess. VGH 8 TH 2071/90 = VG Kassel 2/3 H 921/89 haben vorgelegen und sind Gegenstand der Beratung gewesen. - VG Stuttgart, 23.10.2003 - 4 K 3962/03
Vorläufiger Rechtsschutz bei verfristetem Widerspruch gegen Gewerbeuntersagung
Es entspricht der obergerichtlichen Rechtsprechung, dass die Gewerbebehörde gegen den Gewerbetreibenden durchgeführte strafrechtliche Ermittlungen berücksichtigen darf, namentlich wenn sie zu einer Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft geführt haben (vgl. BVerwG, U.v. 02.02.1982 - 1 C 14.78 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 40; HessVGH, B.v. 28.09.1990 - 8 TH 2071/90 - GewArch 1991, 28;… Landmann/Rohmer, GewO, § 35 Rdn. 42; zur eingeschränkten Bindung von Strafurteilen auch § 35 Abs. 3 GewO). - VG Magdeburg, 21.05.2021 - 3 B 119/21
Gewerbeuntersagung bei Unzuverlässigkeit; Unzweckmäßigkeit eines Zwangsgeldes
Der in Art. 6 Abs. 2 EMRK verankerte Grundsatz, dass jeder bis zu seiner rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig gilt, schließt es nicht aus, ermittelte oder vorerst nur in einer Anklageschrift mitgeteilte Tatsachen bereits in gewerberechtlicher Hinsicht zu verwerten (HessVGH, B. v. 28.09.1990 - 8 TH 2071/90 -, juris, Rdnr. 53). - VG Arnsberg, 06.03.2013 - 1 K 2801/11
Untersagung der Ausübung eines Gewerbes ("Einzelhandel mit Wasserpfeifen und …
Rn. 31 Vgl. hierzu: OVG NRW, Beschluss vom 22. Februar 2011 - 4 B 215/11 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 16. Oktober 2003 - 4 B 1766/03 -, siehe auch Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH), Beschluss vom 28. September 1990 - 8 TH 2071/90 -, juris. - VG Arnsberg, 06.11.2002 - 1 K 5028/01
Untersagung der Versendung von Angebotsformularen durch eine GmbH zur Eintragung …
Rn. 49 Vgl. hierzu auch Hessischer Verwaltungsgeichtshof, Beschluss vom 28. September 1990 - 8 TH 2071/90 -, Gewerbearchiv 1991, Seite 28. - VG Berlin, 22.03.2024 - 9 L 84.24 Anders als im Strafverfahren gilt in Fragen der Eignung bzw. Zuverlässigkeit einer Person wegen des präventiven Charakters dieser Prüfung im Übrigen nicht die Unschuldsvermutung des Art. 6 Abs. 2 EMRK (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 28. September 1990 - 8 TH 2071/90 - juris Rn. 53; VG Berlin…, Urteil vom 21. September 2022 - 3 K 52/21 - juris Rn. 29 ).
- LG Schwerin, 06.12.2022 - 1 O 422/20
- VG Oldenburg, 22.05.2000 - 12 B 1413/00
Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden bei wahrheitswidriger Versendung von …
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