Rechtsprechung
| LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2009 - 8 Ta 126/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 121 Abs. 3; ZPO § 121 Abs. 4
Reisekostenerstattung für nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassene Rechtsanwältin - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Reisekostenerstattung für einen nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 17.03.2009 - 6 Ca 106/09
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2009 - 8 Ta 126/09
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BAG, 18.07.2005 - 3 AZB 65/03
Prozesskostenhilfe - Anwaltsbeiordnung - Bedingungen eines am Gerichtsort …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2009 - 8 Ta 126/09
Dies ergibt sich daraus, dass der Umfang der Beiordnung für den dem Rechtsanwalt zustehenden Vergütungsanspruch maßgeblich ist (BAG vom 18.07.2005 - 3 AZB 65/03 - AP Nr. 3 zu § 121 ZPO, m.w.N.).Nur wenn dies nicht der Fall ist, darf der auswärtige Rechtsanwalt "zu den Bedingungen eines im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts" beigeordnet werden (BAG v. 18.07.2005 - 3 AZB 65/03 - AP Nr. 3 zu § 121 ZPO; LAG Rheinland-Pfalz vom 11.11.2005 - 2 Ta 259/05 - NZA-RR 2006, 213; LAG Rheinland-Pfalz v. 13.10.2008 - 11 Ta 175/08 -).
Dies gilt insbesondere, wenn es - wie hier - um einen Kündigungsschutzprozess geht (BAG v. 18.07.2005 - 3 AZB 65/03 - 3 AZB 65/03 - a.a.O.).
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.11.2005 - 2 Ta 259/05
Prozesskostenhilfe - Anwaltsbeiordnung mit Erstattung der Reisekosten
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2009 - 8 Ta 126/09
Stellt der beizuordnende Rechtsanwalt - wie vorliegend - den Antrag auf eine eigene Beiordnung im Rahmen eines Prozesskostenhilfeverfahrens, so bedarf es keiner Nachfrage durch das Gericht oder der Herbeiführung eines ausdrücklichen Einverständnisses zu einer solchermaßen eingeschränkten Beiordnung (LAG Rheinland-Pfalz vom 11.11.2005 - 2 Ta 259/05 - NZA-RR 2006, 213).Nur wenn dies nicht der Fall ist, darf der auswärtige Rechtsanwalt "zu den Bedingungen eines im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts" beigeordnet werden (BAG v. 18.07.2005 - 3 AZB 65/03 - AP Nr. 3 zu § 121 ZPO; LAG Rheinland-Pfalz vom 11.11.2005 - 2 Ta 259/05 - NZA-RR 2006, 213; LAG Rheinland-Pfalz v. 13.10.2008 - 11 Ta 175/08 -).
Die Hinzuziehung eines am Wohn- oder Geschäftsort der auswärtigen Parteien ansässigen Verkehrsanwalts ist in der Regel zweckdienlich und jedenfalls dann erforderlich, wenn die Kosten des Verkehrsanwalts die Reisekosten des nicht am Sitz des Prozessgerichts ansässigen Rechtsanwalts nicht wesentlich übersteigen (LAG Rheinland-Pfalz v. 11.11.2005 - 2 Ta 259/05 - a.a.O.).
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.10.2008 - 11 Ta 175/08
Beiordnung eines nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Anwalts im …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2009 - 8 Ta 126/09
Nur wenn dies nicht der Fall ist, darf der auswärtige Rechtsanwalt "zu den Bedingungen eines im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts" beigeordnet werden (BAG v. 18.07.2005 - 3 AZB 65/03 - AP Nr. 3 zu § 121 ZPO; LAG Rheinland-Pfalz vom 11.11.2005 - 2 Ta 259/05 - NZA-RR 2006, 213; LAG Rheinland-Pfalz v. 13.10.2008 - 11 Ta 175/08 -).
- LAG Köln, 19.09.2011 - 12 Ta 154/11
Beiordnung des auswärtigen Prozessbevollmächtigten unter Beschränkung auf …
Stellt der beizuordnende Rechtsanwalt - wie vorliegend - den Antrag auf eine eigene Beiordnung im Rahmen eines Prozesskostenhilfeverfahrens, so bedarf es keiner Nachfrage durch das Gericht, ob der Herbeiführung eines ausdrücklichen Einverständnisses zu einer solchen eingeschränkten Beiordnung (LAG Rheinland-Pfalz vom 08.06.2009 - 8 Ta 126/09 - Rdnr. 6 nach juris).Rn. 9 Erfolgt - wie vorliegend - keine Beiordnung eines Verkehrsanwalts, dann sind die Reisekosten des Prozessbevollmächtigten insoweit aus der Staatskasse erstattbar, als die Kosten eines Verkehrsanwalts erspart wurden (LAG Rheinland-Pfalz vom 08.06.2009 - 8 Ta 126/09 - Rdnr. 7 nach juris;… LAG Sachsen-Anhalt vom 21.12.2010 - 2 Ta 184/10 - Rdnr. 12 nach juris).
- LAG Köln, 23.04.2015 - 8 Ta 108/15 Stellt der beizuordnende Rechtsanwalt - wie vorliegend - den Antrag auf eine eigene Beiordnung im Rahmen eines Prozesskostenhilfeverfahrens, so bedarf es keiner Nachfrage durch das Gericht, ob der Herbeiführung eines ausdrücklichen Einverständnisses zu einer solchen eingeschränkten Beiordnung (LAG Rheinland-Pfalz 08.06.2009 - 8 Ta 126/09).
Rn. 9 Erfolgt - wie vorliegend - keine Beiordnung eines Verkehrsanwalts, dann sind die Reisekosten des Prozessbevollmächtigten insoweit aus der Staatskasse erstattbar, als die Kosten eines Verkehrsanwalts erspart wurden (LAG Rheinland-Pfalz vom 08.06.2009 - 8 Ta 126/09; LAG Sachsen-Anhalt vom 21.12.2010 - 2 Ta 184/10).
- LAG Düsseldorf, 03.11.2009 - 3 Ta 656/09
Prozesskostenhilfe - Beiordnung eines nicht im Gerichtsbezirk niedergelassenen …
Soweit unter diesen Voraussetzungen durch die Beiordnung eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten die Kosten eines Verkehrsanwalts erspart werden, sind die durch die Beiordnung eines auswärtigen Anwalts entstehenden Reisekosten erstattbar (vgl. BAG v. 18.07.2005 - 3 AZB 65/03, a.a.P..; OLG Nürnberg v. 06.10.2004, NJW 2005, 687; LAG Rheinland-Pfalz v. 08.06.2009 - 8 Ta 126/09, juris; OLG Dresden v. 01.10.2008, JurBüro 2009, 368).
- LAG Düsseldorf, 01.07.2010 - 3 Ta 359/10
Mehrkostenverbot bei der Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts; …
Rn. 7 Soweit unter diesen Voraussetzungen durch die Beiordnung eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten die Kosten eines Verkehrsanwalts erspart werden, sind die durch die Beiordnung eines auswärtigen Anwalts entstehenden Reisekosten erstattbar (…vgl. BAG v. 18.07.2005 - 3 AZB 65/03, a.a.O.; OLG Nürnberg v. 06.10.2004, NJW 2005, 687; LAG Rheinland-Pfalz v. 08.06.2009 - 8 Ta 126/09, juris; OLG Dresden v. 01.10.2008, JurBüro 2009, 368). - LAG Düsseldorf, 13.07.2010 - 3 Ta 382/10
Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts; konkludentes Einverständnis mit einer …
Soweit unter diesen Voraussetzungen durch die Beiordnung eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten die Kosten eines Verkehrsanwalts erspart werden, sind die durch die Beiordnung eines auswärtigen Anwalts entstehenden Reisekosten erstattbar (…vgl. BAG v. 18.07.2005 - 3 AZB 65/03, a.a.O.; OLG Nürnberg v. 06.10.2004, NJW 2005, 687; LAG Rheinland-Pfalz v. 08.06.2009 - 8 Ta 126/09, juris; OLG Dresden v. 01.10.2008, JurBüro 2009, 368). - LAG Köln, 22.01.2015 - 3 Ta 408/14 Stellt der beizuordnende Rechtsanwalt - wie im vorliegenden Fall - lediglich den Antrag auf eine eigene Beiordnung im Rahmen eines Prozesskostenhilfeverfahrens, so bedarf es regelmäßig keiner Nachfrage durch das Gericht, ob ein Einverständnis des Prozessbevollmächtigten mit einer im Sinne von § 121 Abs. 3 ZPO eingeschränkten Beiordnung besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 10.10.2006 - XI ZB 1/06, NJW 2006, 3783; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.06.2009 - 8 Ta 126/09; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.11.2005 - 2 Ta 259/05, NZA-RR 2006, 213; LAG Köln, Beschluss vom 19.09.2011 - 12 Ta 154/11).
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