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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 15.01.2010 - 8 Ta 3/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,14010
LAG Rheinland-Pfalz, 15.01.2010 - 8 Ta 3/10 (https://dejure.org/2010,14010)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.01.2010 - 8 Ta 3/10 (https://dejure.org/2010,14010)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. Januar 2010 - 8 Ta 3/10 (https://dejure.org/2010,14010)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 114 S 1 ZPO, § 117 Abs 1 S 1 ZPO, § 117 Abs 1 S 2 ZPO, § 119 Abs 1 S 1 ZPO, § 278 Abs 6 S 1 ZPO
    Prozesskostenhilfe - Auslegung des Bewilligungsbeschlusses - stillschweigender Antrag - Vergleichsmehrwert - Hinweispflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozesskostenhilfe für Mehrvergleich; unbegründeter Antrag nach Instanzende

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prozesskostenhilfe für einen Mehrvergleich; Begründetheit eines Antrags nach Instanzende

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.12.2008 - 7 Ta 214/08

    Prozesskostenhilfe - Vergleichsmehrwert - Darstellung des Streitverhältnisses

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.01.2010 - 8 Ta 3/10
    Ein Bewilligungsbeschluss bezieht sich daher regelmäßig nur auf solche Streitgegenstände, bei denen das Arbeitsgericht die Möglichkeit hat, eine Prüfung der Erfolgsaussichten gemäß §§ 114 ZPO durchzuführen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz vom 05.12.2008 - 7 Ta 214/08 -).
  • LAG Düsseldorf, 02.01.1986 - 7 Ta 409/85

    Bewilligungsbeschluß; Landeskasse; Anfechtbarkeit eines Bewilligungsbeschlusses; …

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.01.2010 - 8 Ta 3/10
    Dem steht nicht entgegen, dass der Kläger für die klageerweiternden Anträge zu 3. und 4. keinen ausdrücklichen PKH-Antrag gestellt hatte, zumal auch im stark formalisierten PKH-Verfahren die Annahme stillschweigender Prozesskostenhilfeanträge für nach Stellung des (ersten) PKH-Antrags anfallende Gegenstände, für die ein ausdrücklicher PKH-Antrag nicht gestellt wurde, grundsätzlich zulässig ist (vgl. im Einzelnen: LAG Baden-Würtemberg vom 30.12.1988 - 20 Ta 17/98 m. w. N.; LAG Düsseldorf vom 02.01.1986 - 7 Ta 409/85 - JurBüro 1986, 209).
  • LAG Baden-Württemberg, 30.12.1998 - 20 Ta 17/98
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 15.01.2010 - 8 Ta 3/10
    Dem steht nicht entgegen, dass der Kläger für die klageerweiternden Anträge zu 3. und 4. keinen ausdrücklichen PKH-Antrag gestellt hatte, zumal auch im stark formalisierten PKH-Verfahren die Annahme stillschweigender Prozesskostenhilfeanträge für nach Stellung des (ersten) PKH-Antrags anfallende Gegenstände, für die ein ausdrücklicher PKH-Antrag nicht gestellt wurde, grundsätzlich zulässig ist (vgl. im Einzelnen: LAG Baden-Würtemberg vom 30.12.1988 - 20 Ta 17/98 m. w. N.; LAG Düsseldorf vom 02.01.1986 - 7 Ta 409/85 - JurBüro 1986, 209).
  • OLG Frankfurt, 28.07.2026 - 5 WF 129/26

    Auslegung eines im vereinfachten Unterhaltsverfahren ergangenen …

    Die vom Gericht gemäß § 119 Abs. 1 ZPO zu treffende Bewilligungsentscheidung bezieht sich immer auf den nach § 117 ZPO zu stellenden Antrag und daher regelmäßig nur auf solche Verfahrensgegenstände, bei denen das Gericht die Möglichkeit hat, eine Prüfung der Erfolgsaussichten gemäß § 114 ZPO durchzuführen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 15.01.2010 - 8 Ta 3/10, juris und vom 05.12.2008 - 7 Ta 214/08, juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.11.2010 - 25 Ta 2265/10

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Kosten - Vergleichsmehrwert

    Selbst wenn man einen konkludenten Antrag angesichts des formalisierten Bewilligungsverfahrens überhaupt oder wenigstens in Ausnahmefällen für möglich halten sollte (so LAG Köln, Beschluss vom 22. September 2010 - 1 Ta 240/10 - juris m. w. N.; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 10. August 2010 - 3 Ta 445/10 - juris; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15. Januar 2010 - 8 Ta 3/10 - juris LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. November 2009 - 21 Ta 10/09 - juris), kann ein solcher vorliegend nicht angenommen werden.

    Anträge im Zusammenhang mit der Bewilligung von Prozesskostenhilfe müssen aber vor dem Instanzende dem Gericht vorliegen (…Geimer in Zöller, a. a. O., § 117 Rn. 2c), danach haben sie keinerlei hinreichende Erfolgsaussicht (vgl. § 114 ZPO) mehr; diese kann nur für die Zeit bis zum Ende der Instanz bestehen (BAG, Beschluss vom 03. Dezember 2003 - 2 AZB 19/03 - MDR 2004, 415; BGH…, Beschluss vom 22. September 2005 - IX ZB 163/04 - a. a. O.;LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15. Januar 2010 - 8 Ta 3/10 - juris; LAG Nürnberg, Beschluss vom 06. Februar 2009 - 4 Ta 170/08 - juris; LAG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 20. Februar 2007 - 6 Ta 324/07 - EzA-SD 2007 Nr. 9, S. 16;… Geimer in Zöller, ZPO, 28. Auflage 2010, § 117 Rn. 2b).

  • LAG Sachsen-Anhalt, 17.01.2011 - 2 Ta 165/10

    Prozesskostenhilfe - konkludenter PKH-Antrag - Vergleichsmehrwert

    Rn. 60 LAG Rheinland-Pfalz hat in seiner Entscheidung vom 15.01.2010 - 8 Ta 3/10 - festgestellt, dass ein PKH gewährender Beschluss, der dies "für die erste Instanz" sowie "im vollem Umfange" vorsehe, nur dahingehend ausgelegt werden könne, dass er sämtliche bereits rechtshängige Klageanträge des Klägers umfasse.
  • LAG Köln, 22.09.2010 - 1 Ta 240/10

    Konkludenter Prozesskostenhilfeantrag für Mehrvergleich

    Es entspricht allerdings ganz überwiegender Auffassung, dass auch im Prozesskostenhilfeverfahren eine konkludente Antragstellung möglich ist (LAG Baden-Württemberg v. 26.11.2009 - 21 Ta 10/09 - bei juris; LAG Rheinland-Pfalz v. 15.01.2010 - 8 Ta 3/10 - bei juris; LAG Düsseldorf v. 10.8.2010 - 3 Ta 445/10; LAG Düsseldorf v. 12.01.2010 - 3 Ta 588/09 - JurBüro 2010, 262 f; LAG Köln v. 18.04.1996 - 4 Ta 265/95 RpflG 1996, 413 f;… Zöller-Geimer, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 114 Rn. 14 m. w. N.).
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