Rechtsprechung
| LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2009 - 8 TaBV 29/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes wegen Schlechtleistung; Ausschluss der außerordentlichen Kündigung mit sozialer Auslauffrist gegenüber Betriebsratsmitglied; unbegründeter Zustimmungsersetzungsantrag der Arbeitgeberin
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes wegen Schlechtleistung; Ausschluss der außerordentlichen Kündigung mit sozialer Auslauffrist gegenüber einem Betriebsratsmitglied; Unbegründeter Zustimmungsersetzungsantrag der Arbeitgeberin
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 01.04.2009 - 3 BV 37/08
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2009 - 8 TaBV 29/09
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 821/06
Außerordentliche Kündigung - Betriebsrat
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2009 - 8 TaBV 29/09
Bei Zulassung einer verhaltensbedingten Kündigung mit Auslauffrist für Betriebsratsmitglieder würde sich exakt die Gefahr realisieren, die der Gesetzgeber durch die Schaffung des § 15 KSchG ausschalten wollte (BAG vom 17.01.2008 - 2 AZR 821/06 - AP Nr. 62 zu § 15 KSchG 1969). - BAG, 16.12.2004 - 2 ABR 7/04
Zustimmungsersetzungsverfahren zur außerordentlichen Kündigung eines …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2009 - 8 TaBV 29/09
Dies setzt einen wichtigen Grund i. S. v. § 626 Abs. 1 BGB voraus, d. h. es müssen Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Arbeitgeber unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der (hier fiktiven) Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann (BAG vom 16.12.2004 - 2 ABR 7/04 - AP Nr. 191 zu § 626 BGB).
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.03.2014 - 7 Sa 179/13
Kündigung eines Piloten wegen Beinaheunfalls
Rn. 74 Bei besonders verantwortungsvollen Tätigkeiten (zum Beispiel als Pilot, Arzt) soll allein das Risiko des Eintritts eines hohen Schadens schon bei fahrlässigen Pflichtverletzungen eine (fristlose) Kündigung rechtfertigen können, wenn dadurch das notwendige Vertrauensverhältnis der Arbeitsvertragsparteien unheilbar zerstört wurde, wenn das Versehen geeignet war, einen besonders schweren Schaden herbeizuführen und der Arbeitgeber das Seine getan hat, die Möglichkeiten für ein solches Versehen und seine Folgen einzuschränken (BAG, Urteil vom 14. Oktober 1965 - 2 AZR 466/64, zitiert nach juris, Rz .16; LAG Düsseldorf…, Urteil vom 25. November 2009 - 12 Sa 879/09, zitiert nach juris, Rz. 22; vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18. November 2009 - 8 TaBV 29/09 - zitiert nach juris, Rz. 24;… Urteil vom 29. September 2010 - 8 Sa 229/10 - zitiert nach juris, Rz. 39). - ArbG Köln, 06.01.2015 - 14 Ca 4810/14
Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung eines schwerbehinderten Mitarbeiters …
Eine Minderleistung - auch eine erhebliche - kann indes nur in Ausnahmefällen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 18.11.2009, 8 TaBV 29/09 - zitiert nach Juris).
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