Rechtsprechung
| KG, 21.06.2004 - 8 U 10/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
BGB § 661 a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 661a
Gewinnversprechen; Gesamteindruck der Werbesendung; durchschnittlicher Verbraucher - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Werbung mittels Vortäuschung scheinbarer Gewinne ; Auslobung eines Gewinns; Bestellung von Waren
Verfahrensgang
- LG Berlin, 06.11.2003 - 34 O 444/02
- KG, 21.06.2004 - 8 U 10/04
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02
Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler …
Auszug aus KG, 21.06.2004 - 8 U 10/04
Der Gesetzgeber wollte die verbreitete, wettbewerbsrechtliche unzulässige Praxis unterbinden, dass Unternehmer Verbrauchern Mitteilungen über angebliche Gewinne übersenden, um sie zur Bestellung von Waren zu veranlassen, die Gewinne auf Nachfrage aber nicht aushändigen (vgl. BGH NJW 2003, 426,428). - BGH, 19.02.2004 - III ZR 226/03
Anforderungen an die Annahme einer Gewinnzusage
Auszug aus KG, 21.06.2004 - 8 U 10/04
So hat der BGH in seiner aktuellen Entscheidung vom 19. Februar 2004 - III ZR 226/03 - (BB 2004, 848 = BGH - Report 2004, 750) ausgeführt, dass aus objektiver Empfängersicht der Eindruck eines Preisgewinns erweckt werden muss. - OLG Frankfurt, 19.02.2002 - 8 U 228/01
Gewinnzusage: Gerichtszuständigkeit für Erfüllungsklage bei Mitteilung aus dem …
Auszug aus KG, 21.06.2004 - 8 U 10/04
Nach der Rechtsprechung kann es nicht auf den besonders misstrauischen, aufgeklärten Verbraucher ankommen, sondern darauf, wie ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Verbraucher die Mitteilung auffassen muss (OLG Saarbrücken, OLG- Report 2003, 55,60; OLG Frankfurt OLG-Report 2002, 168).
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.05.2006 - L 27 B 172/04 Zum Aktenzeichen S 8 U 10/04 wurde das Verfahren beim Sozialgericht u. a. durch Beweisanordnung zur Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens vom 17. Februar 2004 fortgesetzt.
den Beschluss des Sozialgerichts Neuruppin vom 08. November 2004 aufzuheben und dem Kläger Prozesskostenhilfe für das zum Aktenzeichen S 8 U 10/04 vor dem Sozialgericht Neuruppin geführte Verfahren zu bewilligen und Herrn Rechtsanwalt D T beizuordnen.
Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die hier vorliegenden Akten der Verfahren S 8 U 106/02 (L 7 U 69/03) sowie die des Verfahrens S 8 U 10/04 Bezug genommen.
- LG Stralsund, 03.03.2009 - 4 O 538/98
Verkehrsunfallhaftung: Überwiegendes Mitverschulden eines tödlich verunglückten …
Dazu wird ergänzend auf den Tatbestand des Urteils des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 29.09.2004 (dortiges Az.: L 8 U 10/04; Bl. 172 - 173 d. A.) Bezug genommen.Rn. 171 Dazu wird ergänzend auf den Tatbestand des Urteils des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 29.09.2004 (dortiges Az.: L 8 U 10/04, Bl. 172 - 173 d. A.) Bezug genommen.
- OLG Hamm, 10.03.2005 - 21 W 12/05
Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung eines Anspruchs aus einer Gewinnzusage
Dabei ist nicht auf einen besonders mißtrauischen, aufgeklärten Verbraucher abzustellen, sondern darauf, wie ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Verbraucher die Mitteilung nach ihrem Gesamteindruck auffassen muß (Kammergericht, Urteil vom 21.06.2004 - 8 U 10/04; OLG Celle, Urteil vom 02.12.2004 - 11 U 151/04; OLGR Saarbrücken 2003, 55; OLGR Frankfurt 2002, 168).
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