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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 29.08.2006 - 8 U 1112/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9525
OLG Dresden, 29.08.2006 - 8 U 1112/06 (https://dejure.org/2006,9525)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29.08.2006 - 8 U 1112/06 (https://dejure.org/2006,9525)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29. August 2006 - 8 U 1112/06 (https://dejure.org/2006,9525)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Judicialis

    BGB § 314 Abs. 3

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 314 Abs. 3
    Frist für außerordentliche Kündigung eines Eigenkapitalhilfedarlehens durch KfW bei Wegfall der Fördervoraussetzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Rechtzeitigkeit einer Frist zur Erklärung einer außerordentlichen Kündigung; Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Nürnberg, 27.04.2009 - 14 U 1037/08

    Kündigung eines Verbraucherdarlehensvertrages: Angemessene Frist bei Einstellung …

    Unter Berücksichtigung von Treu und Glauben (§ 242 BGB) kommt es auf die Umstände des Einzelfalls und darauf an, ob infolge zögerlichen Verhaltens des Kündigenden schutzwürdige Belange des Kündigungsgegners beeinträchtigt sind, etwa weil dieser auf den unveränderten Fortbestand des Darlehensvertrages vertraut hat und vertrauen durfte (OLG Dresden, Urteil vom 29.8.2006, Az. 8 U 1112/06, Rn. 3 u. 4 nach juris und Staudinger/Kessal-Wulf, aaO).
  • OLG Brandenburg, 26.04.2019 - 4 U 63/18

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines …

    Rn. 34 dd) Die Richtigkeit der vorstehenden Bewertung zeigt zudem ein Vergleich mit den in der Rechtsprechung im Zusammenhang mit der Beendigung von Dauerschuldverhältnisses durch andere Gestaltungsrechte - als durch Widerruf - angestellten Überlegungen zur (noch) zulässigen Zeit, die ein danach Berechtigter bewusst zuwarten darf, bevor dem Gegner, der mit der Vertragsbeendigung bereits rechnen muss, dagegen die Berufung auf Treu und Glauben (§ 242 BGB) zugestanden wird; diese Zeiträume werden jedenfalls wesentlich kürzer als auf - die bis zur weiteren Rechtsverfolgung seitens der Klägerin hier in Rede stehenden - 2 Jahre und 3 Monate bemessen (vgl. insbesondere zu Darlehensverträgen OLG Nürnberg…, Urteil vom 27.04.2009 - 14 U 1037/08, juris Rn. 26 f.; OLG Dresden, Urteil vom 29.08.2006 - 8 U 1112/06, juris Rn. 4; jeweils mwN).
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