Rechtsprechung
| OLG Dresden, 29.08.2006 - 8 U 1112/06 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,9525) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein. Hier klicken, um das Aktenzeichen in Ihre Zwischenablage zu kopieren.
- Judicialis
BGB § 314 Abs. 3
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 314 Abs. 3
Frist für außerordentliche Kündigung eines Eigenkapitalhilfedarlehens durch KfW bei Wegfall der Fördervoraussetzungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die Rechtzeitigkeit einer Frist zur Erklärung einer außerordentlichen Kündigung; Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen
Verfahrensgang
- LG Dresden, 03.04.2006 - 9 O 2840/05
- OLG Dresden, 29.08.2006 - 8 U 1112/06
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Nürnberg, 27.04.2009 - 14 U 1037/08
Kündigung eines Verbraucherdarlehensvertrages: Angemessene Frist bei Einstellung …
Unter Berücksichtigung von Treu und Glauben (§ 242 BGB) kommt es auf die Umstände des Einzelfalls und darauf an, ob infolge zögerlichen Verhaltens des Kündigenden schutzwürdige Belange des Kündigungsgegners beeinträchtigt sind, etwa weil dieser auf den unveränderten Fortbestand des Darlehensvertrages vertraut hat und vertrauen durfte (OLG Dresden, Urteil vom 29.8.2006, Az. 8 U 1112/06, Rn. 3 u. 4 nach juris und Staudinger/Kessal-Wulf, aaO). - OLG Brandenburg, 26.04.2019 - 4 U 63/18
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines …
Rn. 34 dd) Die Richtigkeit der vorstehenden Bewertung zeigt zudem ein Vergleich mit den in der Rechtsprechung im Zusammenhang mit der Beendigung von Dauerschuldverhältnisses durch andere Gestaltungsrechte - als durch Widerruf - angestellten Überlegungen zur (noch) zulässigen Zeit, die ein danach Berechtigter bewusst zuwarten darf, bevor dem Gegner, der mit der Vertragsbeendigung bereits rechnen muss, dagegen die Berufung auf Treu und Glauben (§ 242 BGB) zugestanden wird; diese Zeiträume werden jedenfalls wesentlich kürzer als auf - die bis zur weiteren Rechtsverfolgung seitens der Klägerin hier in Rede stehenden - 2 Jahre und 3 Monate bemessen (vgl. insbesondere zu Darlehensverträgen OLG Nürnberg…, Urteil vom 27.04.2009 - 14 U 1037/08, juris Rn. 26 f.; OLG Dresden, Urteil vom 29.08.2006 - 8 U 1112/06, juris Rn. 4; jeweils mwN).
dejure.org
Übersicht OLG Dresden
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.