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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 20.02.2003 - 8 U 1208/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11885
OLG Nürnberg, 20.02.2003 - 8 U 1208/02 (https://dejure.org/2003,11885)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 20.02.2003 - 8 U 1208/02 (https://dejure.org/2003,11885)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 20. Februar 2003 - 8 U 1208/02 (https://dejure.org/2003,11885)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht PDF, S. 8 (Kurzinformation)

    § 2 Abs. 6 BUZ 92 begründet keine unwiderlegbare Vermutung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beamte im statusrechtlichen Sinn ; Tätigkeit für privatrechtlich organisierte Aktiengesellschaft (Deutsche Bundespost); Auslegung einer eingeschränkten Beamtenklausel; Vorliegen der Berufsunfähigkeit; Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit; Dauernde ...

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 1028
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.10.1997 - IV ZR 221/96

    Auslegung einer Beamtenklausel in einer Kapitallebensversicherung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.02.2003 - 8 U 1208/02
    Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VersR 1989, 103; VersR 1995, 574; die Entscheidung vom 22.10.1997 - VersR 1997, 1520 - betrifft einen anderen Gesichtspunkt) sind derartige Klauseln als unwiderlegbare Vermutung der Berufsunfähigkeit im Fall der Versetzung in den Ruhestand oder Entlassung wegen Dienstunfähigkeit mit der Folge anzusehen, daß dem Versicherer eine Nachprüfung der Dienstunfähigkeit verwehrt ist.

    Daß dem Grundsatz nach bei diesem Verständnis der Versicherungsbedingungen ein Versicherungsanspruch nicht zwingend in jedem Fall einer allein (BGH VersR 1997, 1520) auf Dienstunfähigkeit gestützten vorzeitigen Pensionierung besteht, ist hinzunehmen; den Umfang seines Leistungsversprechens festzulegen ist Sache des Versicherers.

  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.02.2003 - 8 U 1208/02
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die über den Einzelfall hinaus Bedeutung für die Allgemeinheit hat (BGH WM 2002, 1811 und WM 2002 1896).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZR 75/02

    Voraussetzungen der Zulassung der Revision wegen eines wesentlichen …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.02.2003 - 8 U 1208/02
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die über den Einzelfall hinaus Bedeutung für die Allgemeinheit hat (BGH WM 2002, 1811 und WM 2002 1896).
  • BGH, 14.06.1989 - IVa ZR 74/88

    Reichweite einer sog. Beamtenklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.02.2003 - 8 U 1208/02
    Dies ist auch nicht fernliegend, da einer vorzeitigen Entlassung oder Pensionierung aus Gesundheitsgründen im beamtenrechtlichen Verfahren eine ärztliche Begutachtung des betreffenden Beamten vorgeschaltet gewesen ist, deren Ergebnis den Dienstherrn zur Überzeugung gebracht haben muß, der Beamte sei aus Gesundheitsgründen nicht mehr dienstfähig (BGH VersR 1989, 903, 905), so daß der Versicherer durchaus der Ansicht sein kann, einer primären Prüfung der Dienstunfähigkeit durch ihn selbst bedürfe es nicht, ohne aber für den Fall, daß die vom Versicherungsnehmer entsprechend § 4 Abs. 1 BUZ 92 vorgelegten Unterlagen Zweifel am tatsächlichen Vorliegen der Dienstunfähigkeit wecken, auf eine Nachprüfung zu verzichten.
  • BGH, 05.07.1995 - IV ZR 196/94

    Berufsunfähigkeit eines Beamten; Nachprüfung der Dienstunfähigkeit durch den …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.02.2003 - 8 U 1208/02
    Teilweise wird hierbei der nach üblichem Sprachgebrauch auf eine unwiderlegbare Vermutung hinweisende Ausdruck "gilt" verwendet (anders in den vom BGH am 05.07.1995 und vom OLG Düsseldorf am 14.11.2000 entschiedenen Fällen, VersR 1995, 1174 bzw. r + s 2001, 345).
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2000 - 4 U 216/99

    Beamtenklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung - Prüfung der …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.02.2003 - 8 U 1208/02
    Teilweise wird hierbei der nach üblichem Sprachgebrauch auf eine unwiderlegbare Vermutung hinweisende Ausdruck "gilt" verwendet (anders in den vom BGH am 05.07.1995 und vom OLG Düsseldorf am 14.11.2000 entschiedenen Fällen, VersR 1995, 1174 bzw. r + s 2001, 345).
  • OLG Köln, 08.08.1994 - 7 W 20/94

    Kein öffentlich-rechtliches Verwahrungsverhältnis zwischen Gerichtsvollzieher und …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.02.2003 - 8 U 1208/02
    Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VersR 1989, 103; VersR 1995, 574; die Entscheidung vom 22.10.1997 - VersR 1997, 1520 - betrifft einen anderen Gesichtspunkt) sind derartige Klauseln als unwiderlegbare Vermutung der Berufsunfähigkeit im Fall der Versetzung in den Ruhestand oder Entlassung wegen Dienstunfähigkeit mit der Folge anzusehen, daß dem Versicherer eine Nachprüfung der Dienstunfähigkeit verwehrt ist.
  • OLG Saarbrücken, 26.02.1992 - 5 U 65/91

    Berufsunfähigkeit eines Polizisten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 20.02.2003 - 8 U 1208/02
    Da der in den Versicherungsbedingungen verwendete Begriff der Dienstunfähigkeit mit der Dienstunfähigkeit i.S.d. Beamtenrechts übereinstimmt, jedenfalls vom durchschnittlichen Versicherungsnehmer so verstanden werden muß (OLG Saarbrücken VersR 1992, 1388), anderenfalls aus der Sicht des Versicherungsnehmers überraschende Versorgungslü i.S.d. § 42 Abs. 1 S. 2 BBG - eine Dienstunfähigkeit auf Grund gesetzlicher Vermutung, (…Summer in Fürst GKÖD I K § 42 BBG Rz. 17) - i.S.d. § 2 Abs. 6 BUZ 92 eine den Versicherungsfall auslösende Dienstunfähigkeit darstellen.
  • BGH, 31.05.2023 - IV ZR 58/22

    Auslegung einer Dienstunfähigkeitsklausel in Allgemeinen Versicherungsbedingungen …

    Das ergibt die Auslegung der Klausel (vgl. - teilweise zu anderslautenden Klauselfassungen - OLG Brandenburg…, Urteil vom 16. November 2021 - 11 U 7/21, juris Rn. 25 ff.;… OLG Frankfurt r+s 2008, 122 f. [juris Rn. 28]; OLG Nürnberg VersR 2003, 1028 [juris Rn. 55 ff.];… Baumann in Bruck/Möller, VVG 9. Aufl. § 172 Rn. 58, § 2 AVB BU Rn. 35;… MünchKomm-VVG/Dörner, 2. Aufl. § 172 Rn. 97;… Gebert in Veith/Gräfe/Gebert, Der Versicherungsprozess 4. Aufl. § 9 Rn. 51, 54;… Gramse in Staudinger/Halm/Wendt, Versicherungsrecht 2. Aufl. § 2 BUV 2008 Rn. 89;… Klaus-Weidenbach/Ostheim in MAH Versicherungsrecht, 5. Aufl. § 26 Rn. 146;… Klenk in Looschelders/Pohlmann, VVG 3. Aufl. § 172 Rn. 31;… Lücke in Prölss/Martin, VVG 31. Aufl. § 2 AVB BU Rn. 113;… Mangen in BeckOK VVG, § 172 Rn. 24 [Stand: 1. Februar 2023];… HK-VVG/Mertens, 4. Aufl. § 172 Rn. 39;… Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung 4. Aufl. Kap. 5 Rn. 218;… ders. in Schwintowski/Brömmelmeyer/Ebers, PK-VVG 4. Aufl. § 172 Rn. 49; ders., jurisPR-VersR 4/2016 Anm. 3;… vgl. auch OLG Düsseldorf VersR 2018, 21 [juris Rn. 24];… a.A. KG Berlin VersR 2003, 718 [juris Rn. 27];… LG Dortmund NJOZ 2016, 1561 [juris Rn. 22-24]; Lensing, Der Personalrat 2006, 450, 454;… für Unwirksamkeit Rixecker in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 3. Aufl. § 46 Rn. 56).

    Er wird vielmehr davon ausgehen, dass der zusätzlich zu den in den Tarifbedingungen aufgestellten Mitwirkungsobliegenheiten geforderte Nachweis im Falle der Zurruhesetzung oder Entlassung aufgrund allgemeiner Dienstunfähigkeit entbehrlich ist, weil dieser eine ärztliche Begutachtung des Beamten vorausgegangen ist, deren Ergebnis den Dienstherrn zu der Überzeugung gebracht haben muss, der Beamte sei aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr dienstfähig (vgl. OLG Nürnberg VersR 2003, 1028 [juris Rn. 61]).

    Der Senat hat vielmehr betont, dass es der eigenverantwortlichen Entscheidung des Versicherers im Rahmen seines Leistungsangebots unterliegt, für Entlassungen oder Pensionierungen der genannten Art unwiderlegbar von vollständiger Berufsunfähigkeit auszugehen (…Senatsurteil vom 14. Juni 1989 aaO; vgl. auch OLG Nürnberg VersR 2003, 1028 [juris Rn. 60]).

  • OLG Brandenburg, 16.11.2021 - 11 U 7/21

    Ansprüche aus einer privaten Berufsunfähigkeitszusatzversicherung Begriff …

    Verknüpft eine Beamtenklausel wie die in § 2 Abs. 7 BUZ 96 bereits nach ihrer eindeutigen Formulierung mehrere Tatbestandsvoraussetzungen kausal, speziell den Eintritt der Dienstunfähigkeit und eine dadurch bedingte Versetzung in den Ruhestand oder Entlassung, so wird das von den Adressaten der Versicherungsbedingungen - also den Kunden des Versicherers - in aller Regel dahin verstanden, dass der förmliche Erlass eines entsprechenden Verwaltungsaktes durch den Dienstherrn allein nicht ausreicht, sondern lediglich eine widerlegliche Vermutung für die Dienstunfähigkeit begründet (sog. eingeschränkte oder zweistufige Beamtenklausel;… vgl. OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 01.02.2006 - 7 U 204/04, LS, juris Rdn. 28 = BeckRS 2006, 9738; OLG Nürnberg, Urt. v. 20.02.2003 - 8 U 1208/02, LS 2, juris Rdn. 53 ff. = BeckRS 2003, 30308158;… ebenso Baumann in Bruck/Möller, VVG, 9. Aufl., § 172 Rdn. 53 und 57;… BeckOK-VVG/ Mangen, 12. Ed., § 172 Rdn. 24;… Lücke in Prölss/Martin, VVG, 31. Aufl., AVBBU § 2 Rdn. 113;… MAH VersR/ Höra, 4. Aufl., § 26 Rdn. 137;… MüKoVVG/Dörner, 2. Aufl., § 172 Rdn. 97;… Neuhaus, BUV, 4. Aufl., Kap. 5 Rdn. 218 und 223;… ders. in Schwintowski/Brömmelmeyer, PK-VVG, 3. Aufl., § 172 Rdn. 50).
  • OLG Koblenz, 27.05.2004 - 10 U 1511/03

    Erwerbsunfähigkeit eines Feuerwehrbeamten

    Für einen durchschnittlichen Versicherungsnehmer ist ersichtlich, dass diese Klausel nicht auf die Dienstunfähigkeit des Beamten bzw. Feuerwehrmanns abstellt (vgl. zur Problematik der Bindungswirkung an die Feststellungen der Dienstunfähigkeit durch Beurteilung des Dienstherrn auch OLG Nürnberg, r+s 2004, 160; KG Berlin r+s 2004, 162; VersOmbudsmann, s 2004, 163).

    Die Beklagte lehnte den Abschluss einer solchen Versicherung ab, weil sie damit einer Bindung an die Entscheidung des Dienstherrn entgehen wollte und die Sorge hatte, dass für die Entscheidung, einen Beamten in den Ruhestand zu versetzen, häufig außermedizinische Gründe maßgebend sind (vgl. Zur Problematik der Bindungswirkung an die Feststellungen der Dienstunfähigkeit durch Beurteilung des Dienstherrn OLG Nürnberg, Urteil vom 20.2.2003 - 8 U 1208/02 - r+s 2004, 160; KG Berlin Urteil vom 11.6.2002 - 6 U 193/01 - r+s 2004, 162; VersOmbudsmann, Entscheidung vom 31.1.2003 - 3290/02 L - r+s 2004, 163).

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2003 - 4 U 175/02

    Zum Anspruch einer beamteten Postzustellerin auf Leistungen aus …

    Außerdem musste er (kumulativ) auch noch wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlassen worden sein (das ergibt sich aus dem Tatbestand des Berufungsurteils des OLG Nürnberg vom 20. Februar 2003, - 8 U 1208/02 - Umdruck Seite 5, 21 ff.).
  • OLG Frankfurt, 01.02.2006 - 7 U 204/04

    Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beamtenklausel: Dienstunfähigkeit des in den …

    § 2 (7) ist insofern als widerlegbare Vermutung der Dienstunfähigkeit im Falle vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand auszulegen (vgl. OLG Nürnberg VersR 2003, 1028).
  • OLG Düsseldorf, 10.06.2003 - 4 U 186/02

    Ansprüche eines wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand …

    Die im Senatstermin vom Beklagtenvertreter übergebene Entscheidung des OLG Nürnberg (8 U 1208/02) steht dazu nicht in Widerspruch.
  • LG Dortmund, 03.03.2016 - 2 O 210/14

    Versicherungsvertraglicher Anspruch des Versicherungsnehmers auf Zahlung einer …

    Diese Regelung enthält eine unwiderlegliche Vermutung vollständiger Berufsunfähigkeit, wenn der Versicherungsnehmer Beamter ist und allein wegen körperlicher Gebrechen oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte und nicht aus anderen Gründen in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden ist (BGH, IV a ZR 74/88, Urteil vom 14.06.1989 = NJW-RR 1989, 1050, BGH, IV ZR 221/96, Urteil vom 22.10.1997 = VersR 1997, 1520, BGH, IV ZR 196/94, Urteil vom 05.07.1995 = VersR 1995, 1174, OLG Düsseldorf, 4 U 216/99, Urteil vom 14.11.2000 = NVersZ 2001, 360, KG Berlin, 6 U 193/01, Urteil vom 11.06.2002 = VersR 2003, 718, a.A. OLG Nürnberg, 8 U 1208/02, Urteil vom 20.02.2003 = VersR 2003, 1028, OLG Frankfurt, 7 U 204/04, Urteil vom 01.02.2006 = RuS 2008, 122).
  • LG Mannheim, 10.10.2007 - 8 O 143/06

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Beamtenklausel - Vermutung der Berufsunfähigkeit

    Hier wird die Dienstunfähigkeit des Beamten vom Versicherer widerlegbar vermutet, da nach dem eindeutigen Wortlaut die Dienstunfähigkeit neben der Versetzung in den Ruhestand vorliegen muss (OLG Nürnberg, VersR 03, 1028, Ombudsmann ZFS 03, 417).
  • OLG Düsseldorf, 10.06.2003 - 4 U 185/02
    Die im Senatstermin vom Beklagtenvertreter übergebene Entscheidung des OLG Nürnberg (8 U 1208/02) steht dazu nicht in Widerspruch.
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