Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 26.06.1984 - 8 U 15/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zum Anspruch auf Unterlassung erfüllungsgefährdenden Verhaltens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Köln, 06.02.2024 - 15 U 314/19
Dr. Kohl-Richter gegen Dr. Schwan u.a.
Rechtlich habe das Landgericht - wobei wegen der weiteren Einzelheiten auf S. 39 ff. der Berufungsbegründung (Bl. 1294 ff. d.A.), S. 21 des Schriftsatzes der Beklagten zu 1) vom 30.11.2021 (Bl. 3176 d.A.) und auf die Entscheidung des OLG Frankfurt v. 26.06.1984 - 8 U 15/84, JZ 1985, 337 Bezug genommen wird - verkannt, dass Nebenpflichten i.S.d. § 241 Abs. 2 BGB regelmäßig nicht klagbar seien und mithin den geltend gemachten Unterlassungsanspruch nicht tragen könnten.Zum einen ist die Frage, ob man eine Nebenpflicht "in natura" durchsetzen kann oder ob dem zu Schützenden ausschließlich ein Schadensersatzanspruch für den Fall der Zuwiderhandlung zusteht, entgegen dem Beklagten zu 1) nicht so pauschal zu beantworten und im Zweifel - selbst unabhängig von einem besonderen Schutzbedürfnis - zu bejahen (vgl. etwa nur Kähler, NJW 2020, 113 (114 f.); Herresthal, Gedächtnisschrift Unberath, 2015, 179 (210);… MüKo-BGB/Bachmann, a.a.O., Rn. 80 ff. m.w.N.): Während man früher bei leistungssichernden Nebenpflichten bisweilen zurückhaltend war und nur bei ausdrücklichen Abreden zu einem Unterlassungsanspruch gelangte (vgl. zu einem Fall einer Ausschließlichkeitsbindung OLG Frankfurt v. 26.06.1984 - 8 U 15/84, JZ 1985, 337; für einen abtrünnigen Handlungsgehilfen RG v. 24.01.1910 - I 188/08, RGZ 72, 393 ff. bzw. für Preisbindungen RG v. 22.05.1931 - II 402/30, RGZ 133, 51, 62), gilt dies heute zu Recht als überwunden.
- BGH, 02.05.2024 - I ZR 12/23
Tierkrankenwagen - Unterlassungsanspruch gegen Äußerungen einer Vertragspartei …
Rn. 15 b) Nichts Anderes gilt im Falle der Verletzung von - nicht ausdrücklich vereinbarten und gesetzlich nicht ausdrücklich normierten - Rücksichtnahmepflichten im Sinne des § 241 Abs. 2 BGB (…vgl. BGH, MDR 2012, 1224 [juris Rn. 15 f.];… zum Unterlassungsanspruch bei positiver Vertragsverletzung vgl. BGH, NJW 1995, 1284 [juris Rn. 22 f.]; aA RG, Beschluss der Vereinigten Zivilsenate vom 24. Januar 1910 - I 188/08, RGZ 72, 393, 395; OLG Frankfurt, JZ 1985, 337). - LG Bonn, 20.01.2005 - 11 O 113/04 Es kann offen bleiben, ob Unterlassungsansprüche ausscheiden, wenn sie keinen vertraglichen Eigenzweck haben (so OLG Frankfurt JZ 1985, 337).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 24.10.1984 - 8 U 15/84 |
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- juris (Volltext/Leitsatz)
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