Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 16.09.1999 - 8 U 15/99 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- Zahnärztekammer Nordrhein
, S. 31 (Leitsatz / Kurzmitteilung)
§ 2 GOZ - Abweichende Vereinbarung
Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Düsseldorf, 21.03.2002 - 8 U 118/01
Wirksamkeit einer Honorarvereinbarung mit einem Zahnarzt; Angemessenheit von …
Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (8 U 1/99; 8 U 15/99; 8 U 138/00), ist für das Vorliegen einer Individualvereinbarung maßgebend, dass sie auf das individuelle Behandlungserfordernis des Patienten abgestimmt ist. - OLG Düsseldorf, 13.05.2002 - 8 U 32/01
Honorarvereinbarung war trotz Verwendung eines Vertragsvordrucks gültig!
Rn. 83 a) Ein Verstoß gegen § 9 Abs. 2 Satz 2 ZPO kommt bereits deshalb nicht in Betracht, weil es sic h hier ebenfalls um eine Individualvereinbarung handelt: Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (8 U 1 /99; 8 U 15/99; 8 U 133/00), liegt eine Individualvereinbarung insbesondere dann vor, wenn sie auf das individ uelle Behandlungserfordernis des Patienten abgestimmt ist. - OLG Düsseldorf, 06.12.2001 - 8 U 77/01
Vereinbarkeit von zwischen einem Zahnarzt und dem Patienten getroffenen …
Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (8 U 1/99; 8 U 15/99; 8U 138/00) ist hierfür maßgebend, daß die Vereinbarung der Gebührenhöhe auf die individuellen Behandlungserfordernisse bei dem Kläger abgestimmt war: Ihr lag der Behandlungsplan vom 7. Januar 1991 mit den bei dem Patienten erhobenen Befunden zugrunde.
dejure.org
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