Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 30.07.2013 - 8 U 165/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Arzthaftung: Erforderlicher Umfang der Aufklärung des medizinischen Sachverhalts (hier: Frage, ob Gelenkinfiltrationsuntersuchung behandlungsfehlerhaft unterlassen wurde)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 286
Anforderungen an die Sachaufklärung im Arzthaftungsprozess - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Aufklärung des medizinischen Sachverhalts im Arzthaftungsprozess
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 22.06.2012 - 4 O 209/09
- OLG Frankfurt, 30.07.2013 - 8 U 165/12
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- OLG Koblenz, 17.10.2001 - 9 UF 140/01
Trennungsunterhalt; Unterhalt; Teilverzicht; Halbteilungsgrundsatz; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.07.2013 - 8 U 165/12
Der allgemein gehaltene Vortrag, er sei nicht über alternative Behandlungsmethoden aufgeklärt worden, genügt nicht (…vgl. Martis/Winkhart, 3. Aufl. 2010, Anm. A. 1254; OLG Düsseldorf, OLGR 2002, 20 ff)). - BGH, 07.06.2011 - VI ZR 87/10
Arzthaftungsprozess: Beweislastumkehr bei einem einfachen Befunderhebungsfehler
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.07.2013 - 8 U 165/12
Rn. 95 2. Der Klägerin kommt aber eine Beweislastumkehr zugute, wenn sich bei der gebotenen Befunderhebung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein aus medizinischer Sicht so deutlicher und gravierender Befund ergeben hätte, dass sich seine Verkennung als fundamental oder die Nichtreaktion auf ihn als grob fehlerhaft darstellen würde und diese Fehler generell geeignet sind, den tatsächlichen Gesundheitsschaden herbeizuführen (vgl. BGH MDR 2011, 913 ff).
- OLG Frankfurt, 16.07.2019 - 8 U 228/17
Erforderlicher Co-Konsens von Eltern und Minderjährigem im Falle einer …
Für eine Ausübung des dem Senat durch § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 ZPO eingeräumten Ermessens im Sinne einer Zurückverweisung in Bezug auf das Betragsverfahren spricht jedoch, dass den Parteien gerade im Arzthaftungsprozess ein Verzicht auf eine zweite Tatsacheninstanz nicht zumutbar ist (vgl. Senat, Urteil vom 30.07.2013 - 8 U 165/12 -, juris; Urteil vom 22.03.2016 - 8 U 48/14, Entscheidungsumdruck, S. 27; Urteil vom 11.07.2017 - 8 U 150/16 -, juris; KG, Urteil vom 14.06.2007 - 20 U 5/06 -, NJW-RR 2008, 371, 373; in diesem Sinne für Fälle außerhalb des Arzthaftungsrechts etwa OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.03.2013 - I-21 U 140/12 -, NZBau 2013, 768, 772; OLG Hamm, Urteil vom 14.01.2014 - I-24 U 186/12 -, juris; OLG Saarbrücken, Urteil vom 27.10.2016 - 4 U 46/15 -, juris).Dem Interesse an einer Prozessbeschleunigung schließlich ist durch das Erfordernis eines Antrags einer Partei Rechnung getragen (vgl. Senat, Urteil vom 30.07.2013 - 8 U 165/12 -, juris).
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