Rechtsprechung
| OLG Hamm, 17.09.2007 - 8 U 187/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausscheiden eines Gesellschafters aus der Gesellschaft gem. § 13 Abs. 1c des Gesellschaftsvertrages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hagen, 27.07.2006 - 24 O 33/05
- OLG Hamm, 17.09.2007 - 8 U 187/06
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (4)
- OLG Hamm, 27.09.2006 - 8 U 159/05
Geltendmachung der Nichtigkeit eines notariellen Vertrages gemäß § 142 Abs. 1 BGB …
Auszug aus OLG Hamm, 17.09.2007 - 8 U 187/06
Mit inzwischen rechtskräftigem Urteil vom 27. September 2006 (8 U 159/05) hat der Senat die Zwangsvollstreckung aus der notariellen Urkunde vom 29. März 2001 für unzulässig erklärt und den hiesigen Kläger zur Rückzahlung der von der KG und dem Beklagten zu 1. auf den Vergleich geleisteten Beträge verurteilt.Im Zeitpunkt der Klageerhebung sei aufgrund des Urteils des BGH vom 20. Juni 2005 bereits damit zu rechnen gewesen, dass der Vergleich vom 29. März 2001 gegenstandslos werden könnte, was der erkennende Senat mit seinem Urteil vom 27. September 2006 (8 U 159/05) schließlich bestätigt habe.
Rn. 33 Durch die in dem notariellen Vergleich vom 29. März 2001 vereinbarte Anteilsübertragung hat der Kläger seinen Gesellschaftsanteil nicht verloren, da dieser Vergleich, wie der Senat mit Urteil vom 27. September 2006 (8 U 159/05) festgestellt hat, insgesamt nichtig ist.
Wie der Senat in seinem Urteil vom 27. September 2006 (8 U 159/05) unter Bezugnahme auf die Rechtsausführungen des BGH in der Entscheidung vom 20. Juni 2005 (II ZR 232/04) festgestellt hat, liegt in der Weitergabe der Vertragsurkunde an Dritte hinter dem Rücken der Mitgesellschafter eine wesentliche Verletzung der gesellschafterlichen Treuepflicht.
- BGH, 20.06.2005 - II ZR 232/04
Arglistige Täuschung bei einem dreiseitigen Geschäft zwischen …
Auszug aus OLG Hamm, 17.09.2007 - 8 U 187/06
Nachdem die Klage in erster und zweiter Instanz erfolglos geblieben war, hat der BGH mit Urteil vom 20. Juni 2005 ( II ZR 232/04) das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an den erkennenden Senat zurückverwiesen.Wie der Senat in seinem Urteil vom 27. September 2006 (8 U 159/05) unter Bezugnahme auf die Rechtsausführungen des BGH in der Entscheidung vom 20. Juni 2005 (II ZR 232/04) festgestellt hat, liegt in der Weitergabe der Vertragsurkunde an Dritte hinter dem Rücken der Mitgesellschafter eine wesentliche Verletzung der gesellschafterlichen Treuepflicht.
- BGH, 15.10.1956 - III ZR 226/55
Begriff des Rechtsverhältnisses
Auszug aus OLG Hamm, 17.09.2007 - 8 U 187/06
Hierunter versteht man die rechtlich geregelte Beziehung einer Person zu einer anderen Person oder einer Sache (vgl. BGHZ 22, S. 43, 47). - LG Hagen, 12.11.2008 - 22 O 185/06
Zur Wirksamkeit des Ausschlusses eines Gesellschafters durch Beschluss der …
Auszug aus OLG Hamm, 17.09.2007 - 8 U 187/06
Rn. 34 Ob der Beklagte bereits aufgrund der Mitteilung des Beschlusses der Gesellschaftsversammlung vom 31. März 2000 aus der Gesellschaft ausgeschieden ist, ist zwischen den Parteien streitig und Gegenstand des von den Parteien vor dem Landgericht Hagen geführten Rechtsstreits 22 O 185/06.
- BGH, 21.06.2011 - II ZR 262/09
Ausschließung von Gesellschaftern: Auslegung des Gesellschaftsvertrages einer KG …
Die dagegen vom Kläger gegen den Beklagten zu 1 und den mittlerweile der Gesellschaft anstelle der früheren Mitgesellschafter beigetretenen Beklagten zu 2 erhobene Klage auf Feststellung, dass der Beschluss vom 28. Oktober 2005 nichtig und er nicht mit Zugang des Ausscheidungsverlangens aus der Gesellschaft ausgeschieden sei, wurde rechtskräftig abgewiesen (OLG Hamm, Urteil vom 17. September 2007 - 8 U 187/06). - OLG Hamm, 05.10.2009 - 8 U 11/09
Ausschließung eines Kommanditisten aus einer Kommanditgesellschaft
Die Beklagten sind der Meinung gewesen, die Klage sei bereits unzulässig, da aufgrund eines am 27.07.2006 verkündeten Urteil des Senats (Az.: 8 U 187/06) rechtskräftig feststehe, dass der Kläger per Ausschließungsverlangen der Gesellschafterversammlung am 28.10.2005 aus der KG ausgeschlossen worden sei.Die Feststellungsklage ist ferner nicht mit Blick auf den vor dem Landgericht Hagen unter dem Az.: 24 O 33/05 und dem Senat unter dem Az.: 8 U 187/06 geführten Rechtsstreit gem. § 261 III Nr. 1 ZPO unzulässig.
Der Lebenssachverhalt in den Rechtsstreiten Landgericht Hagen 22 O 185/06 (also dem hiesigen Verfahren) und Landgericht Hagen (Az.:24 O 33/05) / Senat (Az.:8 U 187/06) unterscheidet sich allerdings insofern, als Gegenstand des letztgenannten Rechtsstreits ein Verhalten der Gesellschafterversammlung vom 28.10.2005 war, während sich das vorliegende Verfahren auf eine Beschlussfassung vom 31.03.2000 bezieht.
Dem Klageantrag steht ferner nicht der Einwand der Rechtskraft mit Blick auf das Verfahren Landgericht Hagen (Az.: 24 O 33/05) und Senat (Az.: 8 U 187/06) entgegen (…vgl. dazu Zöller/Greger vor § 253 ZPO, Rdnr. 19a).
Wird ein entsprechender Beschluss allerdings gefasst, so reicht er zur Ausschließung eines Gesellschafters nicht aus; vielmehr hat er lediglich vorbereitenden Charakter (vgl. auch Senat, Urteil vom 17.09.2007, Az.: 8 U 187/06).
a) § 8 V GV findet allerdings für Ausscheidungsverlangen i. S. d. § 13 I lit. c) GV keine Anwendung (vgl. auch schon Senat, Urteil vom 17.09.2007, Az.: 8 U 187/06).
- LSG Hessen, 27.03.2009 - L 3 U 271/08
Gesetzliche Unfallversicherung - einstweiliger Rechtsschutz - Glaubhaftmachung …
Rn. 4 Dagegen hat die Klägerin am 13. Juli 2006 beim Sozialgericht Frankfurt am Main (SG) Klage erhoben (Az.: S 8 U 187/06).obliegt hingegen dem Sozialgericht in dem Hauptsacheverfahren mit dem Aktenzeichen S 8 U 187/06.Der Beschluss des SG war somit zu bestätigen und die dagegen gerichtete Beschwerde der Antragstellerin zurückzuweisen.
- LSG Hessen, 20.09.2017 - L 6 SF 10/16
Entschädigung wegen unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens
{ABSCHNITT:Tatbestand} Die Klägerin begehrt eine Entschädigung für die Dauer des erstinstanzlichen Klageverfahrens vor dem Sozialgericht Frankfurt am Main (S 8 U 187/06, fortgeführt unter S 8 U 161/12).Klageeingang ohne Antrag und Begründung (Az. S 8 U 187/06).
- LG Hagen, 12.11.2008 - 22 O 185/06
Zur Wirksamkeit des Ausschlusses eines Gesellschafters durch Beschluss der …
Es stehe bereits rechtskräftig aufgrund des Urteils des OLG I2 vom 27.07.2006 (8 U 187/06 OLG I2) fest, dass der Kläger aus der S GmbH & Co. KG ausgeschlossen sei.Nach Maßgabe dieser Regelungen im Gesellschaftsvertrag ist ein Beschluss der Gesellschafterversammlung, worauf das OLG I2 bereits in seinem Urteil vom 17.09.2007 (8 U 187/06; Bl. 8/9 des Urteils) hingewiesen hat, weder erforderlich noch ausreichend.
- BSG, 25.10.2012 - B 9 SB 51/12 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - …
Rn. 3 Während des folgenden Klageverfahrens vor dem Sozialgericht Frankfurt am Main (SG) zog der Beklagte ärztliche Unterlagen aus der parallelen Gerichtsakte S 8 U 187/06 sowie von der Deutschen Rentenversicherung Bund bei und wertete die Gutachten von Prof. Dr. D. vom 3.8.2007 auf nervenärztlichem Gebiet, von Dr. R. vom 19.11.2008 auf neuropsychologischem Gebiet, von Dr. K. vom 31.8.2007 auf orthopädisch-unfallchirurgischem Gebiet sowie von Dr. H. vom 20.7.2009 auf neurologisch-psychiatrischem Gebiet aus. - BSG, 11.01.2018 - B 10 ÜG 5/17 BH
Entschädigung wegen überlanger Dauer eines Gerichtsverfahrens
Mit Urteil vom 20.9.2017 hat das Hessische LSG als Entschädigungsgericht das beklagte Land verurteilt, an die Klägerin wegen überlanger Dauer des vor dem SG Frankfurt am Main unter dem Aktenzeichen S 8 U 187/06 (fortgeführt unter S 8 U 161/12) geführten Verfahrens eine Entschädigung in Höhe von 2500 Euro zzgl Zinsen zu zahlen und die weitergehende Klage abgewiesen. - BSG, 09.06.2011 - B 2 U 7/11 BH S 8 U 187/06 (SG Frankfurt am Main).
Gründe: 1 Mit Beschluss vom 2.5.2011 hat das Hessische LSG das Gesuch der Klägerin vom 19.1.2011, den Richter am SG Dr. H. im Rechtsstreit der Klägerin gegen die Verwaltungs-BG, Az S 8 U 187/06, wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, zurückgewiesen.
- LSG Hessen, 29.07.2016 - L 3 U 31/16
Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung nach einer Minderung der …
Die hiergegen gerichtete Klage zum Sozialgericht Frankfurt am Main (S 8 U 161/12, vormals S 8 U 187/06) war teilweise erfolgreich.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".